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Zusammenfassung

In der Erkenntnis, daß die Gesundheit, das höchste Gut, oft weniger von dem Verhalten des einzelnen Menschen als von der Gestaltung des Gemeinwesens, in dem er lebt, abhängt, hat man schon in alter Zeit im Interesse der Hygiene Staatsgesetze geschaffen. Freilich hatte man hierbei bisweilen zu einem religiösen Gewand gegriffen, wie z. B. bei dem mosaischen Gebot der Sabbathruhe; oder man hatte vorzugsweise rein wirtschaftliche Ziele im Auge, wie in Sparta, wo man von Staats wegen schwache oder mißgestaltete Säuglinge an einen abgrundartigen Ort am Taygetus sandte, um sie nicht an dem allgemeinen Güterbesitz, den 9000 Losteilen, partizipieren zu lassen. Welche Motive aber auch bei diesen und anderen legislatorischen Maßnahmen vorgeherrscht haben mögen, ihnen wohnte eine hygienische Wirkung inne.

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Literatur

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  12. Es handelt sich um den berühmten Internisten, der lange Zeit in Heidelberg lebte.

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  13. Die Broschüre hat den Titel „Religiöses, weltbürgerliches und litterarisches GlaubensbekenntniB“; sie enthält auch das Portrait von Mai und ist von einem seiner Schüler (J. D.) im Jahre 1805 „zum Beaten der Armen” herausgegeben worden.

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  21. Die Bedeutung dieser Vorschrift erkennt man aus J. P. Franks Schilderungen. Frank weist auf die „Badische Beschellordnung vom 4. Jänner 1753“ hin, wonach „eine Stute, in den letzten 6 Wochen ihrer Tragzeit und 6 Wochen nach dem Fohlen, frohnfrei ist, oder ihr Eigenthümer nicht mehr zu frohnen, wegen solcher angehalten wird”, und fährt dann fort: „Warum ist es nicht auch der Bauer überall, wenn sein Weib auf dem Ziel geht?… eben dann, wenn er den ganzen Tag auswärts für andere arbeiten muß, so liegt jener alle Last allein auf dem Halse. Sollte nicht also der Ehemann einer jeden Schwangeren, damit er solcher mehr gegenwärtige Beihülfe leisten könne, von den Personalfrohnen, wenigstens während der letzten 6 Wochen, gänzlich frei seyn?“

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  22. J. P. Frank berichtet, daß die Bauernweiber nicht selten bereits 14 Tage nach der Niederkunft „bis an die Knie in das fließende Wasser stehen und ganze Tage mit Waschen und Ringen der Leinwand zubringen, obschon es nicht allemal die Noth erfordert, und was dergleichen Arbeiten mehr sind, als Fruchtausdreschen, schweres Tragen usw…. gewiß ist, daß gar oft, und meistenteils, die Rauigkeit der Männer an diesem Verderben ihrer noch schwachen Weiber Antheil hat.“

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  25. Siehe Gazzetta ufficiale Nr. 228 vom 28. Sept. 1907, oder „Veröffentlichungen des Kaiserl. Gesundheitsamtes“ Jahrg. 1908, Nr. 2.

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  26. Geheimer Reg.-Rat A. Weber, Direktor im Kaiserlichen Gesundheitsamt, hat auf dem XV. Internat. Kongreß für Hygiene und Demographie, Washington 1912, einen Vortrag über „Die Fürsorge für das öffentliche Gesundheitswesen im Deutschen Reiche“ gehalten (siehe Halbmonatsschrift für Soziale Hygiene und Praktische Medizin, 1912, Nr. 25 ). In diesem Vortrage werden alle in Betracht kommenden Maßnahmen des Reiches anschaulich geschildert. Ein Vergleich der Darlegungen von Weber mit dem Gesetzentwurf von Mai zeigt mit besonderer Deutlichkeit, welche Lücken unsere Reichs-Hygienegesetzgebung aufweist.

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  27. Die Lücken der Reichsgesetzgebung werden allerdings zum Teil durch Gesetze und Verordnungen in manchen Einzelstaaten ausgefüllt. Es ist jedoch sehr bedauerlich, daß die Wohnungsgesetze, die Bestimmungen über den Turnunterricht (auch in den Fortbildungsschulen), über Spielnachmittage, über die Anstellung von Schulärzten, über die Wöchnerinnenfürsorge auf dem Lande (Landkrankenkassen!), die Junggesellenbesteuerung und vieles andere mehr nicht einheitlich für das ganze Reich geregelt sind.

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  28. Siehe Karl Mahler: „Die Programme der politischen Parteien in Deutschland“; Leipzig 1911.

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  29. Eine Zusammenstellung der Kommunalprogramme findet man in der „Kommunalen Praxis“ vom 9. September 1911.

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Fischer, A. (1913). Ein sozialhygienischer Gesetzentwurf aus dem Jahre 1800, ein Vorbild für die Gegenwart. In: Ein sozialhygienischer Gesetzentwurf aus dem Jahre 1800, ein Vorbild für die Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25962-7_1

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