Zusammenfassung
Unter dem Begriff der elektrischen Eigenbedarfsanlagen versteht man diejenigen Einrichtungen in einem Kraftwerk, die erforderlich sind, um die Hilfsantriebe jederzeit mit elektrischer Energie zu versorgen. Zu den Hilfsantrieben des Kessels gehören im wesentlichen die Kesselspeisepumpen, Saugzug- und Frischluftgebläse und die Kohlemühlen. Besitzt der Kessel keine Kohlefeuerung, sondern Öl- oder Gasfeuerung, so treten an Stelle der Mühlen die entsprechenden Brenner. Bei dem Turbosatz, der bei größeren Einheiten für die öffentliche Elektrizitätsversorgung meist als Kondensationsturbosatz ausgeführt wird, sind als hauptsächlichste Antriebe die Kühlwasserpumpen, sowie die Kondensat- und Strahlwasserpumpen zu erwähnen. Außer diesen wenigen, einzeln aufgezählten Antrieben mit größeren Leistungen ist noch eine Vielzahl kleinerer Antriebe vorhanden, wobei zur Einschätzung der Größenordnung dienen mag, daß ein Kraftwerksblock, bestehend aus Kessel und Turbosatz bis zu etwa 100 Hilfsantriebe umfaßt. Je nach dem zur Verwendung gelangenden Brennstoff — Stein- bzw. Braunkohle, Öl oder Gas — und der Leistung der Turbosätze liegt der Eigenbedarf in der Größenordnung von etwa 7,5 bis 4% der Kraftwerksleistung.
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Happoldt, H. (1963). Die Eigenbedarfsanlagen von Kraftwerken. In: Elektrische Kraftwerke und Netze. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25888-0_8
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