Zusammenfassung
Die Bindehaut ist die Fortsetzung der Haut des Gesichtes und der Lider. Man versteht ihre Bedeutung, wenn man die Entwicklungsgeschichte der Augenlider kennt. Diese werden aus zwei Ekt odermwülst en gebildet, welche von der Stirn- und Wangengegend her aufeinander zu wachsen und in der späteren Lidspaltenzone mit ihren Kuppen ineinanderfließen. So entsteht eine im fetalen Leben völlig abgeschlossene Höhle: der Bindehautsack. Erst in den letzten Schwangerschaftsmonaten öffnet sich die Lidspalte wieder. Demnach bedeckt die Bindehaut die Hinterfläche der Lider (Conjunctiva tarsi sup. und inf.), geht dann in die obere bzw. untere Übergangsfalte (Conjunctiva fornicis) über und liegt dem Augapfel als Conjunctiva bulbi auf (Abb. 72); aber sie überzieht nicht allein das über der Lederhaut liegende lockere episklerale Gewebe, sondern auch die Oberfläche der Hornhaut (Conjunctiva corneae). Allerdings rechnet man anatomisch das Hornhautepithel zur Hornhaut selbst. In klinischer Beziehung gehören aber die Hornhautoberfläche und die vordersten Hornhautschichten zur Bindehaut; denn viele Bindeshautaffektionen setzen sich auf die Hornhaut fort.
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© 1955 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Engelking, E. (1955). Die Erkrankungen der Bindehaut. In: Grundriss der Augenheilkunde für Studierende. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25689-3_6
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