Zusammenfassung
Die eben herausgehobenen pathologischen Symptomenkomplexe und Zustandsformen stellen, wie erwähnt, keine selbständig vorkommenden pathologischen Gebilde dar, die eine sonst normale Person gewissermaßen für sich überfallen und kriminell machen, sondern nur Bestandteile, Bausteine für höhere psychopathologische Einheiten, für die Krankheitstypen, denen erst eine selbständige reale Existenz zukommt. Deren kriminalpathologische Eigenart ist freilich so wenig wie ihre klinische von diesen Teilelementen der Syndrome unabhängig. Sie wird vielmehr weitgehend durch sie bestimmt.
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Birnbaum, K. (1921). Kriminalpathologie der psychischen Krankheitstypen. In: Kriminal-Psychopathologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25470-7_5
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