Von jeher wußte man, daß Geisteskrankheiten sich in der einen Familie häufen, in der anderen fehlen, und daß in den Familien mit Geisteskrankheiten die nicht eigentlich erkrankten Mitglieder sehr häufig gewisse Abweichungen, oft deutlich in der Richtung der Erkrankung, aufweisen. Allerdings gibt es selten Familien, die bei genauem Zusehen ganz frei sind, und die Fälle mit nur wenigen kranken Gliedern sind immerhin die häufigeren. Dennoch ist sicher die Familien anlage eine der wichtigsten Bedingungen der Entstehung der Geisteskrankheiten1). Allerdings braucht eine bloße Anlage, auch wenn sie unzweifelhaft auf das einzelne Individuum übergegangen ist und sich da durch kleinere Abweichungen vom Normalen und durch die Übertragung auf die Nachkommen manifestiert, nicht als Krankheit zum Ausdruck zu kommen. Entweder gibt es verschiedene Grade der hereditären Anlage, oder die Anlage „entwickelt“ sich nicht bei allen zur ausgesprochenen Krankheit, oder es kommt beides vor.