Zusammenfassung
Die Einnahmen der R. bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber (durchschnittlich bisher etwa 11½ bis 12 Millionen Mark monatlich), den einmaligen Prämienreserveeinzahlungen (bisher etwa 1¼ Millionen Mark), den Anerkennungsgebühren, Geldstrafen und sonstigen Rebeneinnahmen, sowie aus den Erträgen der bisherigen Anlagen. An Ausgaben stehen gegenüber die Versicherungsleistungen und deren Rebenkosten sowie Verwaltungskosten persönlicher und sächlicher Art. Die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen und Ausgaben ergeben sich auf Grund der für jedes Geschäftsjahr aufzustellen Voranschläge, welche als Besoldungsetat für das Direktorium durch das Reichshaushaltgesetz, für die höheren etatsmäßigen Beamten vom Bundesrate, im übrigen durch den eigenen Voranschlag der R. für den inneren Geschäftsbetrieb auf Grund der Beschlußfassung des Verwaltungsrats (§ 108) ausgeworfen weden. Das Reich leistet zur Angestelltenversicherung keine Zuschüsse.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Beamten der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. (1914). Vermögensverwaltung. In: Leitfaden zur Angestelltenversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25391-5_8
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