Zusammenfassung
Die Behörden stellen gemäß erlassener Vorschriften das Gewicht des gelieferten Papiers durch Auswiegen von Kiespaketen fest, wobei das zum Umhüllen verwendete Umschlagpapier, aber auch nur dieses, nicht auch das zum Schutz mitverwendete Packmaterial usw. mitgewogen wird. Bei der am meisten verwendeten Bogengröße 33 × 42 cm ist dann das durch Auswiegen eines Paketes von 1000 Bogen in g ermittelte Gewicht durch 138,6 zu dividieren, um das Quadratmetergewicht in g zu erhalten. Papierlieferanten für Behörden werden guttun, die Gewichtsbestimmung in gleicher Weise vorzunehmen.
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Herzberg, W. (1921). Quadratmetergewicht. In: Papierprüfung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25211-6_2
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