Zusammenfassung
Am Anfange jeder Darstellung geschichtlicher Vorgänge muß immer die Frage nach den Quellen stehen, aus denen wir unsere Erkenntnis schöpfen. Für das römische Recht sind diese Quellen außerordentlich zahlreich, jedoch nicht lückenlos genug, um nicht auf vielen Gebieten Zweifelsfragen offen zu lassen, die seit jeher den Scharfsinn der Gelehrten beschäftigt haben. Innerhalb der Quellen haben wir jene zu unterscheiden, die uns unmittelbar die Kenntnis von den Rechtsverhältnissen Roms in den verschiedenen Stadien seiner Entwicklung vermitteln und jene, aus denen mittelbar auf die Rechtsordnung und ihre Anwendung geschlossen werden kann.
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© 1950 Springer-Verlag Wien
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Schwind, F. (1950). Einleitung. In: Römisches Recht. Rechts- und Staatswissenschaften, vol 8. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25078-5_1
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