Zusammenfassung
Als praktisches Maß für die Beleuchtung im Freierf (von Straßen, Plätzen usw.) oder in Innenräumen gilt die mittlere Horizontalbeleuchtung in 1 m Höhe über der Boden-flache. Außerdem ist jeweils die maximale und die minimale Horizontalbeleuchtung der ganzen zu beleuchtenden Fläche anzugeben.
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Literatur
Erläuterungen siehe ETZ 1910 S. 382.
Angenommen auf den Jahresversammlungen 1910 und 1911. Veröffentlicht: ETZ 1910 S. 303. Die Normalien wurden auf der Jahresversammlung 1910 nur vorläufig für ein Jahr angenommen. Da sie sich bewährt haben, wurde von der Jahresversammlung 1911 die endgültige Annahme ausgesprochen und zwar ohne Änderung des Wortlautes.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Dettmar, G. (1921). Normen für die Beurteilung der Beleuchtung. In: Dettmar, G. (eds) Vorschriften und Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24726-6_40
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