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Zusammenfassung

Von den folgenden Bestimmungen werden alle Freileitungen betroffen. Ausgenommen sind Fahrleitungen für Bahnen, sowie alle Hausanschlüsse an Niederspannungs-Leitungen für Stützentfernungen bis einschließlich 20 m und Anschlüsse für Straßenbeleuchtung für Niederspannung.

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Literatur

  1. Angenommen auf der Jahresversammlung 1913. Veröffentlicht: ETZ 1913. S.1096. Die „Normen für Freileitungen“ sind entstanden durch Neubearbeitung und Ergänzung der früheren „Vorschriften über die Herstellung und Unterhaltung von Holzgestängen für elektrische Starkstromanlagen“. Letztere waren am 8. 6.03 beschlossen worden mit Gültigkeit ab 1. 7. 03. Abgedruckt waren sie ETZ 1903, S. 682. Über die verschiedenen Fassungen der „Normen für Freileitungen“ gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß. Erläuterungen zu den Normen für Freileitungen sind in der ETZ 1919 S. 1155 abgedruckt. Während des Krieges und der Übergangszeit wurden einige Änderungen an den Normen vorgenommen, welche bis auf Widerruf in Geltung bleiben sollen. Diese Änderungen sind durch besondere Fußnoten berücksichtigt.

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  2. Sonderdrucke können von der Verlagsbuchhandlung Julius Springer, Berlin, bezogen werden.

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  3. Siehe Vorwort.

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  4. Der Abschnitt Ib wird für Eisenleitungen †) mit Ausnahme des ersten Satzes außer Kraft gesetzt. Mit Eücksicht auf den Widerstandszuwachs durch Hauteffekt bei größerer Drahtstärke, sowie mit Eücksicht darauf, daß zu dünne Drähte mechanisch nicht widerstandsfähig genug sind, wird empfohlen, bei Seilen den Drahtdurchmesser von 1,5 mm nicht wesentlich zu unterschreiten. (Veröffentlicht ETZ 1919, S.41.)

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  5. Bezüglich der Verwendung von Eisen für Freileitungen s. auch ETZ 1914, S. 1109 u. 1915, S. 9 u. 44.

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  6. Die Montagetabellen sind bis auf weiteres nicht gültig, da die im Abschnitt I d der Berechnung zugrunde zu legende Zusatzlast (190 + 50 d) g für 1 m Leitungslänge, hervorgerufen durch Wind resp. Eis, geändert ist (s. nächste Seite).

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  7. Die Durchhänge von Leitungen, die nach den „Normen“ gespannt werden, führen durch die Gefahr des Zusammenschlagens vielfach zu einer unzulässigen Herabsetzung der elektrischen Sicherheit. Andererseits erscheint nach den vorliegenden Betriebserfahrungen die laut I d angenommene Zusatzlast (190 + 50 d) g für 1 m Leitungslänge, hervorgerufen durch Wind bzw. Eis, unnötig hoch. Außerdem ist bei Aluminiumleitungen eine Erhöhung der Höchstbeanspruchung zulässig, wenn eine erhöhte Bruchfestigkeit des Aluminiums nachgewiesen wird. Deshalb wird in Abänderung des Abschnitts Ic 1 der „Normen“ die Zugbeanspruchung für Aluminiumseile mit 9 kg/mm2 zugelassen, wenn die Zuglast in kg, die mindestens eine Minute wirken soll, ohne zum Bruch zu führen, für Drähte von 2,1 mm Nenndurchmesser 65 kg, für solche von 2,5 mm 90 kg und für solche von 2,8 mm 115 kg beträgt. (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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  8. Die Montagetabellen sind bis auf weiteres nicht gültig, da die im Abschnitt Id der Berechnung zugrunde zu legende Zusatzlast (190 + 50 d) g für 1 m Leitungslänge geändert ist (s. oben). Die Montagetabellen sind veröffeutlicht ETZ 1913 S. 1128.

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  9. Die Zusatzlast (190 + 50 d) g für 1 m Leitungs länge ist bis auf weiteres in ((Math)) geändert. In Gegenden, in denen nachweislich große Eislast zu erwarten ist, muß die Sicherheit der Anlage durch zweckdienliche Maßnahmen erhöht werden. Als solche werden empfohlen: Verringerung des Mastabstandes, Herabsetzung der Höchstbeanspruchung der Leitung bei gleichzeitiger Vergrößerung der Leiterabstände. (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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  10. Der Abschnitt erhält bis auf weiteres folgenden Zusatz : „Für Eisenleitungen, die mit nicht mehr als 12 kg/mm2 gespannt sind, gilt letzteres nicht.“ (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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  11. Siehe Fußnote S. 114.

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  12. Dieser Absatz „Bei Überführung über verkehrsreiche Fahrwege müssen die Stangenabstände den besonderen Umständen entsprechend geringer gewählt werden“, wird bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. (Veröffentlicht ETZ 1919, S.42.)

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  13. Dieser Satz erhält bis auf weiteres folgende Fassung :

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  14. Die Beanspruchung der Eisenkonstruktionen auf Zug, Druck und Biegung darf im ungünstigsten Falle 1500 kg/cm2 (Normalspannung), die Scheerbeanspruchung der Nieten 1200 kg/cm2, die der Schrauben 900 kg/cm2, der Lochleibungsdruck das Doppelte der Scheerbeanspruchung nicht überschreiten. Die auf Druck ... (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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  15. Dieser Satz erhält bis auf weiteres folgende Fassung: „Bei Mastfundamenten gilt die erforderliche Standsicherheit der Gestänge im allgemeinen als nachgewiesen, wenn die Abmessungen der Fundamente nach den Formeln nach Fröhlich ‚Beitrag zur Berechnung von Mastfundamenten‘ (vgl. ‚Zeitschrift für Bauwesen‘, Jahrgang 1915, Heft 10 bis 12) ermittelt werden.“ (Veröffentlicht ETZ 1919, S.42.)

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  16. Abschnitt IV erhält bis auf weiteres folgende Fassung: IV. Besondere Bestimmungen zur Vermeidung von Schutznetzen. Sollen durch erhöhte Sicherheit im Sinne des § 22 h und k Schutznetze vermieden werden, so sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

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  17. Die Leitung darf nur als Seil ausgeführt werden. Kupfer-und Eisenseile sollen einen Mindestquerschnitt von 16 mm2, Aluminiumleitungen von 35 mm2 aufweisen.

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  18. Die Befestigung der Leitungen an den Isolatoren ist so auszuführen, daß bei Isolatorbruch und hierdurch entstehendem Lichtbogen zwischen Leitung und Eisenteilen die beiden Enden der etwa abschmelzenden Leitung nicht herunterfallen können, sondern durch zweckdienliche Einrichtungen zusammengehalten werden. Als solche kommen in Trage: Sicherheitsbügel, doppelte Aufhängung oder Verwendung mechanisch besonders sicherer Isolatoren in Verbindung mit besonders starkem Bund (z. B. Wickelbund). (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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  19. Der Abschnitt V wird bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. (Veröffentlicht ETZ 1919, S. 42.)

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Georg Dettmar

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Dettmar, G. (1921). Normen für Freileitungen. In: Dettmar, G. (eds) Vorschriften und Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24726-6_10

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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