Zusammenfassung
Was in Großbritannien unter dem „Wohlfahrtsstaat“ verstanden wird, ist ein ausgedehntes und ausgebautes System von Sozialleistungen und Sozialdiensten, die einerseits den Bedürftigen und Unbemittelten („persons in need“), andererseits der gesamten Bevölkerung ohne Rücksicht auf die individuellen Einkommensverhältnisse zustehen. Entweder durch die Einrichtungen der Zentralregierung oder der Lokalverwaltung ist der Staat verpflichtet, vor allem die folgenden Sozialleistungen und Sozialdienste zu gewähren: die eigentliche Sozialversicherung (bei Krankheit, Unfall, Alter); Unbemitteltenunterstützung; Familienbeihilfen; Mutterhilfe; Hilfe für Kinder ohne Heim; Sorge für Kriegsopfer; Krankenpflege oder Gesundheitsdienst für die Gesamtbevölkerung. Zum Bereich des Wohlfahrtsstaats im weiteren Sinn gehören ferner auch die allgemein zugängliche und freie Ausbildung der Kinder in öffentlichen, d. h. kommunalen Schulen, die Beschaffung billigen Wohnraums für Bürger mit beschränktem Einkommen und Arbeitsvermittlung und -beschaffung.
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Loewenstein, K. (1967). Die Sozialleistungen des Wohlfahrtsstaats. In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-22433-5_7
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