Zusammenfassung
Im allgemeinen ist unter Abschreibung eine Rechenoperation zu verstehen, die bei Gebrauchsgütern eine eingetretene Wertminderung zum Ausdruck bringen soll. Die Abschreibung stellt niemals eine eindeutig bestimmte Zahlengröße dar. Sie läßt sich nur schätzen, weil weder der Verschleiß der Güter, noch ihre Entwertung durch äußere Ereignisse (Strukturänderung, neue Erfindungen) exakter Rechnung zugänglich sind. Von einer „Methode ohne Abschreibung“ spricht man, wenn durch ausreichende Erneuerung der Gebrauchsgüter dafür gesorgt wird, daß keine Wertminderung eintritt.
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Ottmann (1957). Stichwort-Verzeichnis. In: Wörterbuch für Eisenbahn-Verwaltungsbeamte Ausgabe 1957. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-13446-7_1
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