Zusammenfassung
Die Forderung nach Übergangsgerechtigkeit durch das Feldstein-Kriterium orientiert sich an einer möglichen horizontalen Ungleichbehandlung und damit an dem potentiellen Verteilungsergebnis einer Regeländerung. Ein anderer Weg, die aus einer Gesetzesänderung resultierende Schlechterstellung von Altinvestoren als „ungerecht“ zu bezeichnen, besteht darin, allein auf das mit einer Regeländerung verbundene Verfahren abzustellen. Dies kennzeichnet die Herangehensweise der Staatsrechtslehre an das Übergangsgerechtigkeitsproblem. Nach dem Ansatz der Staatsrechtslehre hängt die Gerechtigkeit einer nicht-antizipierten Regeländerung davon ab, ob die politischen Entscheidungsträger, die eine Erwartungsenttäuschung herbeigeführt haben, sich an die durch die politische Verfassung gegebenen „Spielregeln“ gehalten haben, welche die Möglichkeiten zur Regeländerung determinieren. Wenn dieses der Fall ist, gilt die Erwartung auf den Fortbestand bestehender Regelungen als unberechtigt, so daß auch der mit einer Regeländerung verbundene Erwartungsbruch nicht ungerecht ist.
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Snelting, M. (1997). Übergangsgerechtigkeit als verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz. In: Übergangsgerechtigkeit beim Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 141. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-13253-1_3
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Publisher Name: Physica, Heidelberg
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