Zusammenfassung
Die Nieren dürfen erst herausgenommen werden, wenn man sich von der Unversehrtheit ihrer Verbindungswege mit den unteren Harnorganen, also zum mindesten der Ureteren, überzeugt hat. Bei Verdacht auf Entzündungen der Harnwege wird man mit der Eröffnung der Harnblase in situ beginnen, ihren Inhalt prüfen, auch etwas sammeln und ihre Weite und Schleimhautbeschaffenheit beurteilen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Rössle, R. (1932). Sektion der Harnorgane. In: Sektionstechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-12986-9_19
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