Zusammenfassung
Das Prinzip der Sparschleuse ist bereits in § 2 erläutert worden. Es besteht darin, nur einen Teil des Verbrauchswassers aus der oberen Haltung zu entnehmen bzw. nach der unteren abzulassen, die übrige Wassermenge aber in besondere Becken abzuführen, aus denen sie für die nächste Schleusung auf dem gleichen Wege wiedergewonnen wird. Haben Kammer und Sparbecken gleiche Flächengröße und sind die Schichthöhen gleich groß, so sind, wie aus Abb. 12 hervorgeht, bei n Sparbecken n + 2 Schichthöhen in der Kammer erforderlich. Es wird also bei 1–2–3–4 Seitenbecken das 0,33–0,50–0,60 bis 0,66fache der Füllmasse erspart. Mit wachsender Sparbeckenfläche vergrößert sich die Wasserersparnis. Beträgt die Grundfläche eines jeden Sparbeckens das m fache der Fläche der Schleusenkammer, wobei bei paarweise zu beiden Seiten der Kammer angeordneten Sparbecken als „Grundfläche“ stets die Gesamtfläche der auf gleicher Höhe liegenden Sparbecken gilt, dann ergibt sich eine Ersparnis von \( \frac{{mn}}{{m(n + 1) + 1}} \)der Kammerwassermenge.
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Dehnert, H. (1954). Anlagen zur Wasserersparnis. In: Schleusen und Hebewerke. Handbibliothek für Bauingenieure. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-12946-3_9
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