Zusammenfassung
In der Literatur finden sich zahlreiche Ansätze, die sich mit der optimalen Festlegung der eingebauten Produktsicherheit durch den Hersteller beschäftigen. Im Grundsatz lassen sich dabei zwei Modellkategorien unterscheiden.
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Literatur
Gerner (1988), S. 44.
Vgl. ebenda, S. 41.
Vgl. ebenda, S. 44.
Epple und Raviv untersuchen auch den Fall, daß die Versicherungsprämie den Erwartungswert der Auszahlungen übersteigt.
)Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 82.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 84.
Epple und Raviv betrachten auch die Entscheidungssituation eines Anbieters bei vollkommener Konkurrenz.
Vor den in diesem Kapitel auftretenden monopolistischen Gewinnfunktionen sei angenommen, daß sie stets streng konkav sind.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 85.
Die Gewinnfunktion bei Konsumentenhaftung wird im folgenden mit dem oberen Index “O” gekennzeichnet.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 84. Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 84.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 85.
Vgl. Epple Raviv (1978), S. 84.
Zu Details vergleiche Epple, Raviv (1978), S. 85f. Dieses Ergebnis hängt allerdings kritisch von der Annahme einer fairen Versicherung ab. Ohne diese Annahme ergibt sich, daß der Hersteller unter Konsumentenhaftung ein Produkt mit geringerer Schadenswahrscheinlichkeit produziert als bei Produzentenhaftung.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 86.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 87.
Da die Schadenswahrscheinlichkeit im Marktgleichgewicht den Erwartungsnutzen des Konsumenten maximieren muß, kann fiktiv unterstellt werden, der Konsument wähle die Schadenswahrscheinlichkeit selbst.
)Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 92.
Tatsächlich wird das Nutzenmaximum sogar bei I S angenommen, so daß die Konsumenten sich überversichern würden. Da annahmegemäß die Versicherer die Schadenshöhe S kennen und die Versicherungen fair sind, werden sie nur Versicherungsverträge mit I S anbieten. Somit gilt I = S.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 92.
Vgl. Epple, Raviv (1978), S. 92.
Vgl. Marino (1987), S. 913.
Einen ähnlichen Ansatz entwickelt Spulber (1988).
Partielle Ableitungen werden im folgenden durch Subskripte gekennzeichnet.
Vgl. Marino (1987), S. 915, Alternativ kann p° auch als
Reservationspreis der Konsumenten angesehen werden. Vgl. Marino (1987), S. 917.
Vgl. Marino (1987), S. 917.
Dieses Ergebnis ist analog zum Modell von Epple und Raviv.
Vgl. Marino (1987), S. 915.
Es gilt dann ’,Tops = IT°Qps, so daß Absatzmenge und eingebaute Produktsicherheit Gewinnkomplemente oder - substitute unabhängig von der geltenden Haftungsregel
sind. Vgl. Marino (1987), S. 918.
x/y verwandt.
Vgl. Marino (1987), S. 919.
Allgemeinere Formen der Risikofehleinschätzung werden von Spence (1977) untersucht.
Vgl. Marino (1987), S. 921.
Modelltheoretische Analysen hierzu wurden u. a. von Brown (1973), Peltzman (1975), Shavell (1980) und Adams (1985) durchgeführt.
Vgl. z. B. Adams (1985), S. 36 ff.
Vgl. Adams (1985), S. 49.
Alternativ könnte auch die Existenz von M homogenen Käufern angenommen werden. Das im folgenden analysierte Verhalten des Käufers ist dann repräsentativ für die Gesamtheit aller (potentiellen) Käufer.
Fälschlicherweise behauptet Adams, diese Annahme sei erfüllt, wenn wpS VS 0 gilt. Dies würde jedoch bedeuten, daß der Grenzertrag der eingebauten Produktsicherheit mit steigender Verwendungssorgfalt zunimmt. Vgl. Adams (1985)
Notwendig dafür, daß eine Verkaufstransaktion zustande kommt, ist natürlich, daß der Gewinn des Herstellers
zumindest im Gleichgewicht nicht negativ ist. Eine eingehende Darstellung dieses Gleichgewichtskonzepts findet man z. B. bei Friedman (1976), S. 22 f.
Vgl. Abbildung 2.6.
Vgl. Abschnitt 2.1.2 dieser Arbeit.
Zur Risikokompensationshypothese vgl. Asche (1990), S. 87f.,Graf Hoyos (1980), S. 231 f. sowie die dort angege-bene Literatur.
Zur Darstellung und Kritik dieser Studien vgl. Asche
), S. 88 f.
Vgl. Asche (1990), S. 219. Vgl. Asche (1990), S. 221 f.
Vgl. Asche (1990), S. 196.
Vgl. Asche (1990), S. 93.
Daß sowohl der Hersteller als auch der Konsument die eingebaute Produktsicherheit respektive die Verwendungssorgfalt erhöhen, steht im Widerspruch zur Konvexität von w.
Vgl. dazu Asche (1990), S. 77 f.
Asche untersuchte die Produktgruppen Fahrräder und Bügeleisen. Zu den empirischen Ergebnissen vgl. Asche (1990), S. 166 f.
Vgl. Asche (1990), S. 166 f.
Vgl. auch Asche (1990), S. 92.
Green (1976) behandelt den komplexeren Fall, in dem sowohl für den Konsumenten ein Mindestmaß an Verwendungssorgfalt als auch für den Hersteller ein Mindestmaß an eingebauter Produktsicherheit vorgeschrieben ist. Vgl. dazu auch Adams (1985), S. 59 f.
)Vgl. Green (1976), S.556. Golding (1982) analysiert den Fall, daß die Verwendungssorgfalt seitens der Gerichte nur unvollkommen bestimmt werden kann.
)Vgl. Bartl (1989), S. 251.
ebenda, S. 252.
Es sei angenommen, daß die Kostendifferenz zwischen den Kosten der Verwendungssorgfalt bei Einhaltung der gesetzlich geforderten Mindestsorgfalt und die Kosten, die sich bei Realisierung der optimalen Verwendungssorgfalt unter Konsumentenhaftung ergeben, ausreichend groß ist, so daß globale und lokale Maxima von (2.90) in diesem Fall übereinstimmen.
Es wird hier nur der Fall behandelt, daß der Konsument unvollkommen über die Wirkung der eingebauten Produktsicherheit informiert ist.
Vgl. z. B. Dorris, Tabrizi (1978) und Lichtenstein, Slovic, Fischhoff (1978).
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Hempelmann, B. (1993). Modelle Sicherheitsorientierter Qualitätspolitik. In: Qualitäts- und Kommunikationspolitik angesichts von Produktrisiken. Physica-Schriften zur Betriebswirtschaft, vol 46. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-12856-5_2
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