Zusammenfassung
Die vorstehenden Ergebnisse sind keineswegs außergewöhnlich; insbesondere kann man ihnen nicht den Vorwurf entgegenhalten, daß sie der modernen Entwicklung des Rundfunks nicht Rechnung trügen oder daß sie eine in den letzten zwei Jahrzehnten vollzogene Entwicklung der soziologischen Struktur des Rundfunks unberücksichtigt ließen. Verdienstvollerweise hat Lüders 90 die Zuständigkeitsregelung für den Rundfunk in anderen europäischen Staaten an Hand der Quellen dargestellt. Da überdies das ausländische Material durch v. Mangoldt 91 sorgfältig zusammengetragen ist, kann hier eine knappe Wiedergabe der Ergebnisse genügen, soweit sie die bisherigen Ergebnisse zu stützen geeignet sind. Drei Typen von Rundfunksystemen kann man unterscheiden: Länder mit ausschließlich in der Hand des Staates befindlichem Rundfunk, Länder mit rein privatem Rundfunk, die aber sehr wohl eine staatliche Lizenzierung fordern können, und Länder gemischten Typs. Einzelheiten hierzu darzustellen, liegt außerhalb der Aufgabenstellung vorliegender Arbeit und würde nur die Wiederholung fremder Ergebnisse bedeuten.
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Literatur
V. Mangoldt-Sympfer-Zeidler, Die rechtliche Ordnung des Rundfunks im Ausland 1953. Während Lüders — ebenso wie Verf. im Text — nur Frankreich, England und die Schweiz näher behandelt, stellt das Buch von V. Mangoldt die Rechtslage in Australien, Dänemark, England, Frankreich, Japan, Kanada, Schweden, Schweiz und USA. ausführlich dar. Besonders auf das Verhältnis von Staatsinteresse und Meinungsfreiheit richtet V. Mangoldt sein besonderes Augenmerk.
Vgl Giacometti-Fleiner, Schweizerisches Bundesstaatsrecht 1949 S. 335 Anm. 5, RucK, Schweizerisches Verwaltungsrecht z. Bd. 3. Aufl. S. 310 f.
So zu schließen aus der Bemerkung Giacomettis, a. a. O. S. 365 Anm. 8; eine ähnliche Schlußfolgerung im Hinblick auf den Schutz vor sittlichen Gefahren durch Radio und Fernsehen läßt Rum((a. a. O. S. 6z f.) zu. —O’ber die tatsächlichen Einzelheiten und ihre Bewertung vgl. V. Mangoldt, a. a. O. S. 220 ff.
A. a. O. S. 29. — Die Verhältnisse in England sind ausführlich dargestellt bei V. Mangoldt, a. a. O. S. 31 ff.
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Peters, H. (1954). Rechtsvergleichende Überprüfung der Ergebnisse am ausländischen Rundfunkrecht. In: Die Zuständigkeit des Bundes im Rundfunkwesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-11554-1_7
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