Zusammenfassung
Zur Darstellung des Gründungsgeschehens in Deutschland wird meist die Entwicklung der jährlichen Gewerbeanmeldungen herangezogen.1 Sie zeigen jedoch ein verzerrtes Bild der Neugründungen, die tatsächlich wirtschaftlich wirksam werden.2 Aussagekräftigere Indikatoren sind dagegen die Neueintragungen ins Handelsregister, in erster Linie aber die Schätzungen des Verbands der Vereine Creditreform (VCR) über die Anzahl produktiv tätiger, wirtschaftsaktiver Neugründungen unter den Gewerbeanmeldungen und Handelsregisterneueintragungen (vgl. Abbildung 1).3 Aufgrund der Sondersituation in den NBL wird auf die dortige Entwicklung im nachfolgenden separat eingegangen.
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Literatur
Vgl. den Überblick bei Schmude (1994), S. 82 ff. über die von unterschiedlichen Studien verwendeten Größen zur Quantifizierung des Gründungsgeschehens.
Zu den Problemen bei der statistischen Erfassung des Gründungsgeschehens vgl. z.B. Dahremöller (1987); Kistner, Südfeld et al. (1988); Schmude (1994), S. 7 ff. und die dort zitierte Literatur.
Die VCR bereinigen die Gewerbeanmeldungen und Handelsregisterneueintragungen um bloße Verlegungen des Firmensitzes, reine “Firmenmäntel”, Briefkastenfirmen oder selbständige Verwaltungsgesellschaften. Entsprechende Daten werden in den jährlichen Überblicken zur Unternehmensentwicklung in den alten und neuen Bundesländern veröffentlicht.
Die nachfolgenden Daten stammen aus den Veröffentlichungen des VCR: “Unternehmensentwicklung”, unterschiedliche Jahrgänge.
Vgl. zum Gründungsgeschehen in den NBL auch die laufenden Erhebungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn, z.B. May-Strobl, Paulini (1994). Belitz u.a. (1994) schätzen, daß bis 1993 nur 2.300 echte industrielle Neugründungen in den NBL entstanden.
Quelle: VCR (1995), S. 19 f.
Vgl. Hai((1989), S. 372.
Vgl. z.B. Cramer, Koller (1988); Fritsch, Hull (1987).
Siehe Mayer (1990).
Vgl. Pleschak, Sabisch (1994), S. 3 ff.
Vgl. Fritsch (1989).
Siehe Kulicke, Walter (1993), S. 13 ff. Es antworteten 195 der 270 noch bestehenden JTU.
Siehe von Wichert-Nick, Kulicke (1994), S. 17 ff.
Siehe Kulicke (1994).
Zur Wirkungsweise von Instrumenten zur Unternehmensförderung vgl. z.B. Kurz, Roger, Zarth (1990), S. 51 ff. bzw. speziell aus Sicht technologieorientierter Gründungen: Kulicke (1995).
Vgl. hierzu z.B. Kulicke (1995).
Die Tabellen Al und A2 im Anhang zeigen die wesentlichen Maßnahmen des Bundes und der Lander. Quellen für diese Zusammenstellung: Deutscher Wirtschaftsdienst (1993); von Freyend, Eberstein, Kreklau (verschiedene Lieferungen); Zeitschrift für das Gesamte Kreditwesen (1993).
Tabelle A3 verdeutlicht, daß beide Programme einen eindeutigen Schwerpunkt auf der Förderung von Investitionen haben. JTU müssen jedoch in ihrer Aufbauphase vornehmlich Personalaufwendungen bzw. 2 Betriebsmittel finanzieren (vgl. Kulicke u.a. (1993), S. 118 ff.). Der Investitionsanteil an den Aufwendungen ist eher gering (Größenordnung etwa 20%). Da die Deckung des Kapitalbedarfs üblicherweise die Erschließung mehrerer Kapitalquellen erfordert, nutzten viele JTU allerdings das EKH- oder ERP-Darlehensprogramm zur Finanzierung ihrer Investitionen. Den beiden Maßnahmen kommt 1 Das 1 EKH-Programm galt nicht zwischen 1992 und dem 1. Halbjahr 1994 in den ABL.
Die Daten beziehen sich auf die Bewilligungen, nachträgliche Stornierungen, d.h. Nichtinanspruchnahmen werden nicht berücksichtigt. (Abweichung zu Schmude (1994), S. 33). Quelle: Verschiedene Geschäftsberichte der DtA, z.B. DtA (1994a).
Vgl. den Überblick von Kurz, Röger, Zarth (1990), S. 13 ff. zu empirischen Ergebnissen zu dieser Frage sowie die Beispiele für Kombinationsmöglichkeiten von Bundes-und Länderprogrammen. Frosch (1986) errechnete z.B. eine Inanspruchnahme von 2,7 Programmen für die von ihm untersuchten Existenzgründer, Hunsdiek, May-Strobl (1987), S. 204 einen Wert von 2,5 für EKH-geförderte Unternehmen.
Vgl. hierzu Schmude (1994), S. 56 f.
Diese schlagen sich in der Möglichkeit zur Unterschreitung der Sollgrenze von 15 Prozent eigener Mittel entsprechend den geleisteten FuE-Ausgaben nieder sowie in der Förderung von branchenüblichen Markterschließungsaufwendungen mit absehbar längerfristiger Kapitalbindung von zusätzlich bis zu zehn Prozent der Bemessungsgrundlage. Quelle: DtA (1994b).
Quelle: DtA (1992), S. 36.
Vgl. Ziegler, Kiefl, Preisendörfer (1990), S. 22 ff.: Von 1.849 untersuchten Gewerbeanmeldungen der Jahre 1985/86 im Bereich der IHK München und Oberbayern waren 34 Prozent bis zum Frühjahr 1990 wieder abgemeldet worden.
Quelle: DtA (1992), S. 34. Vgl. auch den Überblick zu den Ausfallquoten nach Bewilligungsjahren bei Schmude (1994), S. 74, der auf verschiedenen Geschäftsberichten und anderen Publikationen der DtA basiert.
Quelle: DtA (1995), S. 33.
Z.B. Hunsdiek, May-Strobl (1987): Der Anteil öffentlicher Finanzierungshilfen am Startkapital bei den im EKH-Programm 1984 geförderten Unternehmen lag bei knapp 70 Prozent.
Einen detaillierten Überblick dazu gibt Kulicke (1995).
Vgl. hierzu z.B. den Überblick in Ridinger, Steinröx (1995).
Vgl. Sternberg (1988). Im März 1995 waren rund 125 Gründer-und Technologiezentren oder vergleichbare Einrichtungen ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologie-und Gründerzentren (ADT) e.V. Siehe ADT (1995).
Vgl. o.V. (1988), S. 7.
Zur öffentlichen Förderung von GTZ in den NBL, den Unterstützungsangeboten durch das GTZManagement und der ökonomischen Entwicklung der Mieter solcher Einrichtungen vgl. Pleschak (1995).
Siehe z.B. BMFT (1993), S. 274 ff.
Siehe dazu Kulicke u.a. (1993).
Die Gründer wiesen meist eine hohe formale Ausbildung und langjährige Berufserfahrung auf: in Industrieunternehmen zu 44 Prozent, freiberuflich bzw. im eigenen Dienstleistungsunternehmen zu 19 Prozent, an Hochschulen zu 18 Prozent, im außeruniversitären Forschungsbereich zu fünf Prozent, Rest sonstige Tätigkeiten oder keine Berufserfahrung.
Vgl. die jährlichen Veröffentlichungen des VCR.
Vgl. Bräunling, Gerybadze, Mayer (1989).
Zur Frage der Risiken bei Beteiligungsfinanzierungen vgl. Ruhnka, Young (1991).
Zum damaligen Angebot regionaler Beteiligungsgesellschaften vgl. Kulicke (1990b).
Siehe BMFT (1989).
Dies liegt i.d.R. daran, daß Aufwendungen für Technologieprojekte beim Übergang von Forschung zu Entwicklung, Produktion und Markteinführung i.d.R. stark ansteigen, von den Entwicklern aber systematisch unterschätzt werden, vgl. z.B. auch May (1981), S. 45 ff.; Arthur D. Little International (1988), S. 104 ff. und Gerybadze (1988a), S. 45.
Etablierte Unternehmen finanzieren Innovationsvorhaben nicht projektspezifisch über den Kapitalmarkt, sondern ihnen wird als Ganzem Kapital zur Verfügung gestellt. Finanziers können sich auf betriebsintern vorhandene Kontroll-und Allokationsmechanismen abstützen, die ihrerseits eine Transformation von Fristigkeiten und Risiken sicherstellen. Vgl. Gerybadze, Müller (1990).
Die beiden anderen waren die pilothafte Förderung der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft sowie der Modellversuch TOU. Vgl. Mayer, Müller (1991) und Kulicke u.a. (1993).
Die tbg zahlt für die übernommene Beteiligung an den Leadinvestor einen Preis, der einen Abschlag von 40 Prozent auf dessen ursprünglichen Beteiligungsbetrag berücksichtigt, höchstens jedoch 60 Prozent ihrer eigenen Beteiligung. D.h. für eine Beteiligung des Leadinvestors von z.B. 800 TDM zahlt die tbg bei Übernahme 480 TDM, für eine Beteiligung von z.B. 1,5 Mio. DM nur 600 TDM.
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit sind die Zahlungen für Beteiligungsentgelte der JTU an ihre Beteiligungsgeber nicht in der Grafik enthalten.
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Kulicke, M., Wupperfeld, U. (1996). Neugründungen und öffentliche Fördermaßnahmen in Deutschland. In: Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen. Technik, Wirtschaft und Politik, vol 22. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-11239-7_2
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