Zusammenfassung
Handelt es sich um eine häufig wiederkehrende Prüfaufgabe an gleichen oder wenigstens sehr ähnlichen Prüflingen, so empfiehlt sich die Ausarbeitung einer Prüfvorschrift durch den Leiter der Prüfabteilung und die Durchführung durch einen angelernten Prüfer. Aufgrund von Reklamationen und den Erfahrungen zerstörender Prüfungen wird die mutmaßliche Art, Größe und Lage von Fehlstellen bekannt sein, auf welche die Prüfung allein abzielt, um unnötigen Aufwand zu sparen. Die Vorschrift muß enthalten: Bezeichnung des Stücks evtl. mit Skizze, Abtastbahn und mutmaßlichen Fehlerlage, Hinweis auf mögliche Echos, die nicht mittel, Geräteeinstellung mit Prüfkopf für jeden Prüfgang unter Angabe der Abtastbahn und mutmaßlichen Fehlerlage, Hinweis auf mögliche Echos, die nicht mit Fehlerechos verwechselt werden dürfen. In der Regel kann bei Massenprüfungen dem Prüfer ein Bericht erspart werden, er kann vielmehr in kurzer Zeit selbst über einen Ausschuß des Stücks anhand der Fehlerechos entscheiden. Bei wertvolleren Stücken ist ein Aussortieren fraglicher Stücke zweckmäßig, die dem an Erfahrungen reicheren Leiter der Prüfstelle vorgelegt werden.
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Krautkrämer, J., Krautkrämer, H. (1986). Organisation der Prüfung, Personal- und Ausbildungsfragen. In: Werkstoffprüfung mit Ultraschall. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10909-0_21
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