Zusammenfassung
Zur Durchsetzung der Ziele und Grundprinzipien des Umweltrechts hat der Gesetzgeber ein bestimmbares Instrumentarium zur Verfügung. Dabei ist er hinsichtlich der Handlungsformen an die Typologie aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz gebunden. Für das Umweltrecht haben sich darüber hinaus bestimmte Steuerungsinstrumente herausgebildet. Dazu gehört etwa das Ordnungsrecht, das mit Geboten und Verboten Handlungen zu motivieren sucht. Anders dagegen ökonomische Steuerungsinstrumente, die sich an das Verhalten eines marktwirtschaftlich Denkenden richtet. Sein Verhalten kann über finanzielle Anreize motiviert werden. Hierzu gehören Subventionen oder Abgaben. Der gezielte Einsatz von Instrumenten ist für den Erfolg des Umweltschutzes von entscheidender Bedeutung.
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Kröger, D., Klauß, I. (2001). Instrumente und Verhaltenssteuerung. In: Umweltrecht. Recht — schnell erfaßt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10692-1_2
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