Zusammenfassung
Kartellverträge stellen explizite vertragliche Absprachen zwischen verschiedenen Unternehmen dar. Die Mitglieder eines solchen Kartells sind an die Vereinbarungen des Vertrages gebunden, behalten aber ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit. Im allgemeinen liegt der Bildung eines Kartells das Bestreben der Mitglieder zugrunde, ihr Verhalten zu koordinieren anstatt gegeneinander zu konkurrieren. Es gibt aber auch geschichtliche Beispiele für staatliche Zwangskartelle, die zur Durchsetzung obrigkeitlicher Zielvorstellungen dienten. Heutzutage wird die Bildung von Kartellen in den meisten industrialisierten Staaten durch das Wettbewerbsrecht eingeschränkt.1
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Literatur
Das im folgenden betrachtete Modell ist eine Verallgemeinerung des in Kapitel 3.1.3 betrachteten Stackelberg—Mengenduopols. Diese Verallgemeinerung geht zurück auf d’Aspremont, Jacquemin und Gabszewicz (1983).
Eine spieltheoretische Verallgemeinerung dieses Modells wird von Abreu, Pearce und Stacchetti (1990) und von Fudenberg, Levine und Maskin (1994) untersucht. Für den Fall, dass die Höhe der Nachfrageschocks den Firmen bekannt ist, zeigen jedoch Rotemberg und Saloner (1986), dass kollusives Verhalten sich in Perioden mit einer niedrigen Nachfrage eher aufrecht erhalten lässt als in Perioden mit einer hohen Nachfrage.
Effizienzverluste, die mit der innerbetrieblichen Organisation zusammenhängen, werden von Leibenstein (1966) als `X—Ineffizienz’ bezeichnet.
Die folgende Argumentation geht zurück auf Salant, Switzer und Reynolds (1983). Siehe auch Gaudet und Salant (1991b).
Baye, Crocker und Ju (1996) zeigen, dass es für ein Unternehmen sogar gewinn- bringend sein kann, sich in verschiedene unabhängige Einheiten aufzuspalten.
Perry und Porter (1985) untersuchen, welche Bedingungen die Kostenstruktur erfüllen muss, damit eine Fusion profitabel ist.
Die Synergieeffekte einer Fusion müssen allerdings relativ groß sein, damit sie sich auch in einem niedrigeren Preis für die Konsumenten niederschlagen; siehe Farrell und Shapiro (1990).
Dieses Ergebnis geht zurück auf Deneckere und Davidson (1985).
Die allgemeine Rolle strategischer Effekte wird in Kap. 6.2.2 auf S. 211ff diskutiert.
Die Anwendung des Stackelberg—Modells auf das Problem der Marktzutrittsabschreckung geht auf Dixit (1979) und Spence (1977b) zurück. Die allgemeine Rolle strategischer Effekte wird in Kap. 6.2.2 auf S. 211ff diskutiert.
Siehe dazu Bonanno (1987) und Schmalensee (1978).
Dieses Modell beruht auf Milgrom und Roberts (1983).
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Bester, H. (2003). Wettbewerbsbeschränkungen. In: Theorie der Industrieökonomik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10436-1_4
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