Zusammenfassung
Seit Bestehen des Energiewirtschaftsgesetzes (13.12.1935) orientiert sich die Ener-giepolitik auch der Bundesrepublik, die dieses Gesetz aus der NS-Zeit übernommen hat, an der Maxime der möglichst ‘sicheren und billigen Energieversorgung’ (vgl. Präambel zum Energiewirtschaftsgesetz, bei Büdenbender 1982, S. 29). Diese Politik führte auch bei den Energieversorgungsunternehmen zu dem Bestreben auf betriebswirtschaftlich möglichst kostengünstige Energieträger zurückzugreifen, ein Verhalten, das ohnehin dem einzelwirtschaftlich begründeten Verhalten eines Unternehmens entspricht. Bis zur ersten Energiekrise 1973 wurde mit Ausnahme des Steinkohlebereichs davon ausgegangen, daß eine solche, an einzelwirtschaftlichen Kosten orientierte Energiepolitik auch im besten gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt. Hierbei fanden im wesentlichen die zwei Aspekte Versorgungssicherheit und internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie zentrale Beachtung. Seit den siebziger Jahren wird diese Betrachtungsweise durch verschiedene Ereignisse und sich abzeichnende Trends zunehmend in Frage gestellt.
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Hohmeyer, O. (1989). Einleitung. In: Soziale Kosten des Energieverbrauchs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09952-0_1
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