Zusammenfassung
Eine Anamnese sollte auch in der Zahnmedizin, vor allem vor der Erstbehandlung eines Patienten erhoben werden. Spezielle Fragestellungen, z.B. die Einnahme von Medikamenten (Zytostatika, Antibiotika), bestehende oder durchgemachte Erkrankungen (Hepatitis, Herpes, Tuberkulose, HIV) sind dabei von großer Bedeutung. Untersuchungsbefunde wie oropharyngeale Gewebeläsionen, Lymphadenopathie, Gewichtsverlust, chronischer Durchfall usw. sind für die Infektionskontrolle sehr wichtig. Auch nach Erhebung einer Anamnese, Inspektion und Untersuchung können nicht alle Patienten mit übertragbaren Erkrankungen erfaßt werden. Bei Verdacht auf eine bestehende Infektionserkrankung sollte daher eine allgemeinärztliche Untersuchung vor der zahnärztlichen Behandlung erfolgen.
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Schleipen, W. (1992). Spezielle Hygienemaßnahmen und Umweltschutz in der Zahnklinik. In: Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09403-7_22
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