Zusammenfassung
Zu Inhalten personalwirtschaftlicher Ziele sind keine generellen Aussagen möglich, da sie von den konkreten sonstigen Zielen einer Unternehmung bestimmt werden. Gerade bei personalwirtschaftlichen Zielen ist Werthaltigkeit kaum zu vermeiden, da diese Ziele von allgemeinen, zumindest aber von der Unternehmungsleitung und den Führungskräften geteilten Werten gesteuert werden. So ist etwa das Ziel, Mitarbeiter an Entscheidungen zu beteiligen, werthaltig, weil es dem werthaltigen Gleichheitsparadigma folgt. Das Postulat der Wertfreiheit personalwirtschaftlicher Ziele muß daher durch das Postulat der Werttrennung mit Offenlegung der zugrundeliegenden Werthaltungen ersetzt werden. Die Werthaltigkeit personalwirtschaftlicher Ziele macht diese in Unternehmungen zu personalpolitischen Zielen.
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Drumm, H.J. (1989). Ziele, Problemfelder, Objekte und Träger des Funktionsfelds unternehmerische Personalwirtschaft. In: Personalwirtschaftslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09239-2_3
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