Zusammenfassung
Jede Wissenschaft bedient sich bestimmter Methoden, Arten des Vorgehens, um Antworten auf die von ihr gestellten Fragen zu erlangen. Welcher Methoden bedient sich die Rechtswissenschaft? Unter der „Rechtswissenschaft“ wird in diesem Buche diejenige Wissenschaft verstanden, die sich mit der Losung von Rechtsfragen im Rahmen und auf der Grundlage einer bestimmten, historisch erwachsenen Rechtsordnung befaßt, also die herkömmlicherweise so genannte Jurisprudenz. Mit dem Reche befassen sich auch andere Wissenschaften, so die Rechtshistorie und die Rechts Soziologie. Es versteht sich, daß sich die Rechtshistorie der Methoden der Geschichtswissenschaft, die Rechts Soziologie soziologischer Methoden bediene. Wie aber steht es mit der Rechtswissenschaft im engeren Sinne, also der Jurisprudenz?
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Literatur
So der Titel einer 1977 erschienenen Schrift von G. Haverkate.
Zur Unentbehrlichkeit methodischen Rechtsdenkens und zu seinen Grenzen treffend Bydunski in AcP 1988, S. 447 ff.
So — in bezug auf seine Kritik an der Rechtsiehre Hans Kelsens-Friedrich Müller, Normstruktur und Normativität, 1966, S. 19. Auch Coing, Grundzüge der Rechtsphilosophie, 4. Aufl. S. 103, hält es für „falsch, anzunehmen, daß außerhalb der deduktiven Erkenntnis und des experimentellen Verfahrens keine Erkenntnis möglich sei und jenseits ihrer Grenzen das Feld willkürlich-subjektiver Meinungen begänne“.
Zu weit geht in der Annahme solcher Kontinuität der nach-naturrechtlichen Rechtstheorie und Methoden lehre m. E. doch wohl Rapfaele Di Giorgi in seinem Buch „Wahrheit und Legitimation im Recht“, 1980. Er glaubt, sie allein darauf zurückführen zu können, daß alle Autoren von Savigny bis zur Gegenwart von der Positivität des Rechts ausgingen.
Über die Methoden der Glossatoren und der frühen Humanisten unterrichtet am besten Wieacker, Privatrechtsgeschklite der Neuzeit, 2. Aufl., S. 52 ff., 66 f., 88 ff.
So Leibniz in seiner Frühschrift „Nova methodusdiscendaedocendaeque Jurisprudentiae“.
Dazu Kitzler, Die Auslegungslehre des Anton Friedrich Justus Thibaut, 1986.
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Larenz, K. (1991). Einleitung. In: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08711-4_1
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