Zusammenfassung
Unter Sozialpolitik werden häufig in erster Linie staatliche Maßnahmen verstanden, die der Sicherung des Einkommens von Arbeitnehmern und ihrer Familien im Falle einer Krankheit, der vorzeitigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Invalidität, im Alter, beim Tod des Ernährers oder im Falle der Arbeitslosigkeit dienen. Diese Sicherung der Existenz bei fehlenden Möglichkeiten oder Fähigkeiten zum Erwerb ausreichenden Arbeitseinkommens, die vor allem der Sozialversicherung obliegt, ist jedoch nur ein Teilbereich staatlicher Sozialpolitik, wenngleich — gemessen am Gewicht der Einkommensleistungen — der größte und von seinen Aufgaben her ein zentraler Bereich. Zur staatlichen Sozialpolitik gehören auch die Arbeitnehmerschutzpolitik, die Arbeitsmarktpolitik, die Ausgestaltung der Betriebs- und Unternehmensverfassung, die Wohnungs-, Familien- und Bildungspolitik, die Politik der Einkommens- und Vermögensumverteilung, die Jugendhilfe-, die Altenhilfe-, die Sozialhilfepolitik und die mittelstandsorientierte Sozialpolitik.
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Literatur
Zur Interpretation dieser Diskussion und zur einschlägigen Lit. bis 1970 vgl. Kleinhenz 1970. Vgl. auch Frerich 1996, S. 3 ff.
Vgl. zur Wissenschaftsauffassung in der ehemaligen DDR Autorenkollektiv, Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR, Berlin (Ost) 1969, S. 51 f. und Lampert 1980a, S. 10 ff.
Vgl. dazu v. a. Max Weber, Die Objektivität sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis (1904) und ders., Der Sinn der Wertfreiheit der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften (1917), beide abgedruckt in Max Weber 1968. Vgl. auch Albert 1991. Eine übersichtliche Darstellung der Werturteilsproblematik findet sich bei Kleinhenz 1970, S. 17–27.
Vgl. dazu die ausführliche Problembehandlung bei H. Giersch/K. Borchardt, Diagnose und Prognose als wirtschaftswissenschaftliche Methodenprobleme, SVSP, NF, Bd. 25, Berlin 1962 und E. v. Beckerath/H. Giersch/H. Lampert, Probleme der normativen Ökonomik und der wirtschaftspolitischen Beratung, SVSP, NF, Bd. 29, Berlin 1963.
Materiale Freiheit wird hier verstanden als das Vermögen, im Rahmen der durch Sitte und Gesetz gezogenen Grenzen selbst gesteckte Ziele zu verwirklichen. Vgl. dazu Giersch 1960, S. 73.
Vgl. zu dieser Problematik in marktwirtschaftlichen Systemen v.a. Heimarm 1963, S. 122 und ders. 1980.
Vgl. zu den Begriffsinhalten Lampert 1990a und 1992a.
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Lampert, H. (1998). Einführung: Wissenschaftstheoretische, wissenschaftsprogrammatische und wissenschaftssystematische Grundlegung. In: Lehrbuch der Sozialpolitik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08338-3_1
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