Zusammenfassung
Bei Unternehmen handelt es sich nicht um überindividuelle Organismen, deren Handeln aus sich selbst heraus zu erklären ist, sondern um Kooperationsbeziehungen zwischen Individuen, deren Resultat die Allokation von Ressourcen ist. Allgemein werden Kooperationsbeziehungen durch Austauschverträge oder durch Organisationsverträge geregelt. Bei Austauschverträgen vollzieht sich die Allokation von Ressourcen unmittelbar über den Markt, z.B. wenn ein Stahlwerk die für die Produktion benötigte Kohle kauft. Auch Unternehmensorganisationen beruhen auf Verträgen, durch die die Einbringung von Ressourcen und eine Entscheidungshierarchie festgelegt wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Allokation von Ressourcen durch Anordungen und Anweisungen im Rahmen vertikaler Hierarchien. Wenn Kohle- und Stahlhersteller in einem Unternehmen zusammengefaßt sind, dann bedarf es nicht einer Vereinbarung, um die erforderliche Kohle zu beschaffen, sondern lediglich einer Anweisung der Unternehmensleitung an das Bergwerk, die Kohle zu liefern. Zwischen Vertrag und Hierarchie bestehen einige charakteristische Unterschiede. Vertraglich vereinbarte Leistungsverpflichtungen können grundsätzlich nur dadurch an veränderte Bedingungen angepaßt werden, daß ein neuer Konsens ausgehandelt wird (Pacta sunt servanda). In Hierarchien gilt dieser Grundsatz nicht. Anweisungen können jederzeit widerrufen oder verändert werden, werden, wenn dies zweckmäßig erscheint. Im Rahmen von Leistungsverträgen wie Kauf- und Werkvertrag braucht der Leistungsempfänger nur zu kontrollieren, ob die Leistung in vertragsgemäßer Weise erbracht wird. Den Prozess der Leistungserstellung braucht er dagegen nicht zu kontrollieren. Anders stellt sich die Situation dar, soweit die Produktion arbeisteilig innerhalb deselben Unternehmens stattfindet. Hier muß das Unternehmen auch die einzelnen Herstellungsprozesse organisieren und kontrollieren.
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Schäfer, HB., Ott, C. (1995). Grundstrukturen und -probleme des Unternehmensrechts. In: Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08313-0_25
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