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Wirtschaftspolitisch-institutionelle Voraussetzungen für eine erfolgreiche EWWU

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Part of the book series: Springer-Lehrbuch ((SLB))

Zusammenfassung

Man kann folgende grobe Zuordnung treffen, wobei Interdependenzen zu beachten sind: Die Wachstumschancen lassen sich in erster Linie auf der Grundlage einer geeigneten Ordnungs- und Strukturpolitik (Wachstumspolitik) realisieren; zur Vermeidung der Inflationsrisiken bedarf es einer stabilitätsorientierten Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik (Stabilitätspolitik). Die notwendigen ordnungs- und strukturpolitischen Maßnahmen werden in Abschnitt 1 und die geld-, fiskal- und lohnpolitischen Vorkehrungen in Abschnitt 2 diskutiert. Vom Gliederungsaufbau des 2. Teils her würde es angebracht sein, auch noch einen Abschnitt über „Entwicklungspolitik“ einzuführen. Hierauf wird jedoch verzichtet, da die in III.3 erläuterten entwicklungspolitischen Effekte mehr oder weniger umfassend durch die in diesem Kapitel beschriebenen Wachstums- und Stabilitätspolitiken beeinflußt/gesteuert werden können.

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Literatur

  1. Im Grunde zählt hierzu auch die Sozialpolitik. Sozialpolitik versucht, soziale Härten, die als Ergebnis marktwirtschaftlichen Wettbewerbs unvermeidlich sind, abzumildern und so das wirtschaftliche System politisch zu stabilisieren.

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  2. Vgl. z.B. Kronberger Kreis (1992), S. 36.

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  3. bei einer unterstellten - größtenteils demographisch bedingten - Zunahme des Arbeitskräfteangebots um 0,5% jährlich.

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  4. Hierbei lehne ich mich stark an Maennig und Wagner (1994) an.

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  5. So wird dort von der “Koordinierung der einzelstaatlichen Maßnahmen (Forschungskonsortien) und der politischen Konzepte für die industrielle Forschung” sowie von der “Konzentration auf eine bestimmte Anzahl von Technologien mit besonderem Einfluß auf verschiedene Industriezweige” gesprochen (ebda, S. 113).

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  6. Vgl. näher Grossman und Helpman (1991 a,b).

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  7. Vgl. hierzu z.B. Kruse (1988).

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  8. Vgl. hierzu näher z.B. Sachverständigenrat (1993), S. 252ff.

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  9. Dem wachstumsnotwendigen Strukturwandel Rechnung zu tragen, ist jedoch in erster Linie die Aufgabe der Unternehmer selbst und nicht die des Staates. So läßt sich die Ratio der globalen Strukturpolitik am besten umschreiben.

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  10. Vgl. Maennig und Wagner (1994).

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  11. Dieses Argument wird meist auf F.von Hayek zurückgeführt. Vgl. Sinn (1989); siehe auch Vaubel (1983).

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  12. Vgl. Bayoumi u.a. (1989) und Maennig (1991).

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  13. Damit ist noch kein Urteil darüber gefällt, ob diese Ziele an sich und in dem geplanten Ausmaß sinnvoll sind; vgl. die umfangreiche Literatur zu Handelsunionen, zum Binnenmarkt und zum optimalen Währungsraum.

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  14. So wäre es wahrscheinlich nicht zu dem im Augenblick zu beobachtenden Umfang an Deregulierung und Privatisierung im deutschen Verkehrs-, (Tele-)Kommunikationsund Energiesektor gekommen, wenn nicht erheblicher Druck von seiten der EU bestanden hätte.

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  15. Siehe hierzu näher in Kapitel IIT oben sowie auch in Abschnitt 2.4 unten.

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  16. Siehe zu einer analytischen Diskussion z.B. Wagner (1989), 2. und 3. Kapitel.

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  17. Vgl. hierzu näher ebda.

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  18. falls nicht alle EU-Mitgliedstaaten einer Währungsunion beitreten wollen oder dürfen.

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  19. Da diese Länder ihre Wirtschaftspolitik (außer der Geldpolitik) autonom durchführen können, wird sich - so kann man argumentieren - im Zentralbankrat kaum eine Mehrheit zur Unterstützung eines einzelnen Landes finden. Unter einer gemeinschaftlichen Zentralbank, deren Spitze Mehrheitsentscheidungen trifft, erfordert die Entscheidung des Abweichens vorn Ziel der Preisniveaustabilität das Einverständnis mehrerer Länder. Das Einverständnis wird jedoch nur gegeben, wenn Schocks erkannt werden, die es einer Mehrheit profitabel erscheinen läßt, vom Preisniveaustabilitätsziel abzuweichen. Vgl. hierzu auch Cukierman (1993), S. 98f

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  20. Je gleichförmiger die Konjunkturbewegungen in der EU werden, um so größer ist diese Gefahr.

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  21. Als eine weitere Bedingung kann die Offenlegung der Zentralbankentscheidungen und -informationen angesehen werden (vgl. z.B. Havrilesky 1993). Das häufig geübte Geheimhaltungsgebaren der Zentralbanken erleichtert diesen nämlich geldpolitische Überraschungen mit dem Ziel der Beeinflussung realer Größen oder politisch erwünschter Einkommens-Umverteilungen.

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  22. Glaubwürdigkeit als Inflationsbekämpferin erhält eine Zentralbank allerdings nicht automatisch durch das Ankündigen und Einschlagen einer sehr restriktiven geldpolitischen Linie. Wenn die angekündigte und eingeschlagene Strategie z.B. voraussehbar eine andauernd hohe strukturelle Arbeitslosigkeit erzeugt, wird dadurch die Glaubwürdigkeit einer Antiinflationspolitik bzw. der Zentralbank beeinträchtigt. Die Politik wird dann als nicht durchhaltbar und damit als zeitinkonsistent angesehen. Vgl. hierzu z.B. Drazen und Masson (1994).

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  23. Jedoch scheinen alle diese Vorschläge interessenpolitisch derzeit nicht durchsetzbar.

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  24. Vgl. Hasse (1993).

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  25. Ebda, S. 3.

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  26. Vgl. z.B. Bofinger (1993a), S. 166.

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  27. Vgl. z.B. Vaubel (1993b), S. 71. Vaubel merkt hierzu an, daß es sich dabei um eine analoge Sanktion des Marktes handele, die jede Unternehmensführung trifft, wenn sie nicht gewillt oder in der Lage ist, sich mit ihrem Angebot an der Nachfrage zu orientieren.

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  28. Vgl. z.B. Berthold (1992), S. 200.

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  29. Siehe hierzu z.B. Wagner (1990a). Siehe auch im Modellanhang (Abschnitt 2.4) unten.

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  30. Direktoriumsmitglieder + 12 nationale Zentralbankpräsidenten.

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  31. Vaubel zeigt in seiner Public-Choice-Analyse, daß das Interesse der Zentralbankleitung u.a. im Ereichen eines hohen Ansehens besteht. Vgl. Vaubel (1993b), S. 24.

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  32. Vgl. dagegen jedoch Persson und Tabellini (1994).

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  33. Siehe hierzu Wagner (1993), S. 161–163.

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  34. Dies ist die Marke, die die Bundesbank seit Jahren als “unvermeidliche Inflationsrate” bei ihrer Bestimmung der Bandbreiten für das Geldmengenwachstum zugrundelegt.

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  35. Vgl. De Grauwe (1992), S. 7f. Vergleiche auch den Abschnitt V.2 unten.Zu einer detaillierten Analyse der zugrundliegenden Argumente siehe Wagner (1989), 2. Kap.

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  36. Geldmengenziele - sofern sie aufgestellt werden - werden allerdings häufig verfehlt, wie das Beispiel der Deutschen Bundesbank zeigt.

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  37. Hervorhebung von mir, H. W.

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  38. Vgl. Loef (1993).

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  39. Vgl. ebda, S. 154.

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  40. Fiskalpolitik ist ja, wie oben angeführt, u.a. auf den Ausgleich konjunktureller Schwankungen und damit auf die Vermeidung oder Bekämpfung konjunktureller Arbeitslosigkeit gerichtet.

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  41. Vgl. z.B. ebda, S. 75.

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  42. Vgl. z.B. Herrmann (1992). Geldpolitische Maßnahmen werden dagegen autonom von den Notenbanken, zumindest jedoch außerhalb demokratischer Prozesse beschlossen.

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  43. Beide Begriffe werden wie gesagt hier synonym für die in Maastricht geschlossenen Vereinbarungen verwendet.

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  44. Allerdings handelt es sich dabei nicht um absolute Grenzen, sondern eher um Aufgreifkriterien fir ein abgestuftes Prüfungs-, Feststellungs-und Sanktionsverfahren. Vgl. auch Gandenberger (1993), S. 73.

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  45. Vgl. hierzu auch Fratianni und von Hagen (1993), S. 415.

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  46. Primärüberschüsse“ heißt, daß die Steuereinnahmen höher als die Staatsausgaben ohne die Zinszahlungen auf die Staatsschuld in einer Periode sind. Siehe zum obigen Zusammenhang genauer im Exkurs in Abschnitt 2.2.4 unten.

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  47. Dies ist die Grundlage dafür, daß die einzelnen Staaten in einer EWWU überhaupt noch autonom Finanzpolitik durchführen können, ohne als Reaktion darauf mit sofortiger Abwanderung rechnen zu müssen.

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  48. Nur bei eher “weltfremden” Annahmen über die Nutzenfunktion der Politiker würde das Gegenteil begründet werden können. (Bei entsprechenden Annahmen wird man natürlich so gut wie alles “begründen” können.)

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  49. Vgl. hierzu z.B. De Grauwe (1992) S. 167f. oder Roubini und Sachs (1989).

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  50. Neuere empirische Analysen von Alesina u.a. (1992) und Goldstein und Woglom (1992) sind auch zu dem Ergebnis gekommen, daß Ausfall-Risikoprämien existieren, die nichtlinear mit höherer Staatsverschuldung sowie mit der Wachstumsrate der Verschuldung ansteigen. In einer Währungsunion, so ist zu vermuten, dürfte das Ausfallrisiko größer und sichtbarer werden wegen der dann fehlenden Alternativen einer Seignioragefinanzierung und einer Abwertung.

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  51. Vgl. hierzu auch Issing (1993), S. 187.

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  52. Vgl. Frenkel und Goldstein (1990), S. 12.

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  53. Fratianni und von Hagen (1993) kommen dagegen zu dem Schluß, daß insbesondere ein Vergleich mit den USA trotz struktureller und institutioneller Unterschiede zeigt, daß es weder theoretische noch praktische Gründe gibt zu glauben, daß bindende fiskalpolitische Regeln Marktversagen bei der Einschränkung steigender Staatsschulden korrigieren können. Sie lehnen Fiskalbeschränkungen ab, da sie bezweifeln, daß damit überhöhte Budgetdefizite besser verhindert werden können als durch die Marktkräfte. Politiker würden nämlich erst dadurch dazu veranlaßt, Wege zu suchen, um die Budgetregeln zu umgehen. Letztendlich wird die öffentliche Kontrolle der Regierungen damit erschwert.

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  54. Vgl. auch Klein und Neumann (1993), S. 199.

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  55. Man kann allerdings ein gewisses Konsistenzproblem darin sehen, daß der Gedanke der “Solidarität” den ganzen EU-Vertrag durchzieht. Dies schwächt möglicherweise die Glaubwürdigkeit des Haftungsausschlusses.

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  56. Die Notwendigkeit von Finanztransfers läßt sich vor allem auf die folgenden zwei Faktoren zurückführen:

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  57. Unter “bail out” ist die Solidarhaftung fit-die Verschuldung nationaler Gebietskörperschaften zu verstehen. Letzteres wird im Art. 104b des EU-Vertrages ausgeschlossen.

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  58. Vgl. hierzu auch Herrmann (1992), S. 39.

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  59. Vgl. hierzu z.B. Fuest (1993).

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  60. Vgl. Gäckle (1992), S. 270.

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  61. Es wird daher vielfach gefordert, bereits im Vorfeld der EWWU den Defizitobergrenzen Verfassungscharakter zu geben und als Sanktion für die Länder, die sie überschreiten, festzulegen, daß ein Beitritt zur Währungsunion für sie ausgeschlossen ist. Vgl. Issing (1993), S. 183 und 193. Diese Forderung wird aber auf das Kriterium bezüglich der Budgetdefizite beschränkt bleiben müssen. Denn die Einhaltung einer Gesamtverschuldungsquote von 60% gemessen am BIP dürfte für viele der EU-Länder selbst unter günstigsten Voraussetzungen (bis 1999) kaum erreichbar sein. Weiterhin besteht auch die Forderung, den Ausschluß aus der Währungsunion, d.h. die zwangsweise Re-Nationalisierung des Geldes als Sanktion bei Nichteinhaltung der fiskalischen Referenzwerte, festzuschreiben. Vgl. Fuest (1993), S. 544f. Allerdings dürfte so etwas politisch kaum durchsetzbar sein; außerdem macht es nur dann Sinn, wenn das Abweichen von den Referenzwerten als selbstverschuldet nachgewiesen werden kann

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  62. Vgl. z.B. Frenkel und Klein (1991), S. 142.

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  63. Dies ist auch in Art. 103a (“finanzieller Beistand”) festgeschrieben und betrifft letztlich auch Schocks durch die Einführung der EWWU selbst.

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  64. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die Quelle von bail-outs nicht die Währungsunion, sondern Solidarität bzw. politischer Druck ist. Sicher wird die EWWU zu einem steigenden Grad an Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten führen. Es wäre aber irreführend, das moral-hazard Problem allein auf die Währungsunion zurückzuführen. Tatsächlich legt der EU-Vertrag fest, daß weder die EU insgesamt noch ein individueller Mitgliedstaat für die eingegangenen Schulden anderer Staaten verantwortlich ist. Vgl. auch Fratianni und von Hagen (1993), S. 415.

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  65. Vgl. Gandenberger (1993), S. 70.

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  66. Diese Vorschläge dürften allerdings politisch schwer durchsetzbar sein.

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  67. Dieser Punkt wurde schon in den EU-Vertragsverhandlungen 1991 diskutiert, scheiterte aber damals am Widerstand der EU-Südländer. Die Erwartung im Zusammenhang mit diesem Punkt war, daß der Kapitalmarkt dann wesentlich sensibler auf öffentliche Verschuldung in diesen Ländern reagieren würde.

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  68. Wie oben geschildert wurde, steht in einer Währungsunion bei unterstellter nichthinreichender Wirksamkeit von Preisflexibilität und Arbeitsmobilität letztlich nur mehr Fiskalpolitik als Schockabsorptionsinstrument zur Verfügung.

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  69. Vgl. z.B. De Grauwe (1992), S. 164ff.

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  70. Dieser Anreiz zur Erhöhung der Staatsverschuldung in einer Währungsunion wird gelegentlich bestritten unter Hinweis auf bestehende Währungsunionen in den USA zwischen den dortigen Bundesstaaten und in der BRD zwischen den Ländern (vgl. z.B. Scheide und Trapp 1991 ). Hierbei wird allerdings übersehen, daß es sich bei der Bildung einer EWWU um eine institutionelle Innovation handelt, bei der sich Staaten mit bisher sehr unterschiedlichen Finanzierungsdefiziten und Schuldenständen wie auch unterschiedlichen Abneigungen gegen Inflation zusammenschließen.

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  71. Sala-i-Martin und Sachs (1992) kommen dagegen zu dem Schluß, daß die Währungsunion in den USA nur deswegen effektiv funktioniert, weil ein föderales Finanzsystem einen wesentlichen Teil interregionaler Schocks absorbiert und damit die Notwendigkeit nominaler Wechselkursänderungen reduziert (die USA hier verstanden als eine Region mit festen Wechselkursen). Führe Europa ein solches koordiniertes Finanzsystem nicht ein, so könne das Projekt Währungsunion fehlschlagen.

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  72. Siehe z.B. Fratianni und von Hagen (1993), S. 419.

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  73. Voraussetzung hierfür ist, daß diese ihre zukünftigen Finanzprobleme schon jetzt voraussehen.

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  74. Die Steuermehreinnahmen des einen Landes werden transferiert, um die Steuermindereinnahmen des anderen Landes auszugleichen. Beide haben dann im Idealfall ein Steueraufkommen in der gewohnten (ohne Schocks zustandegekommenen) Höhe.

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  75. Vgl. z.B. Padoa-Schioppa (1991), S. 107; Willms (1990), S. 55; Langfeldt (1992), S. 66; sowie Fratianni und von Hagen (1993), S. 418f.

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  76. Dies betrifft den spieltheoretisch nachbildbaren Machtkampf zwischen Geld-und Fiskalpolitik, der eine zentrale Rolle in der Analyse der “Neuen Politischen Ökonomie der makroökonomischen Politik” spielt; siehe z.B. Tabellini (1986); siehe auch Wagner (1993), 5. Kap.

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  77. Siehe hierzu auch Abschnitt III.6.3 oben. Man könnte hier auch die Erfahrungen aus föderativ aufgebauten Staaten, wie beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland, anfiihren, die manche eher zur Skepsis mahnen. So wird betont, daß die föderale deutsche Finanzverfassung nicht verhindern konnte, daß in einigen Bundesländern dauerhaft hohe Budgetdefizite bestehen und versucht wird, die anderen Bundesländer dafür in Solidarhaftung zu nehmen. Vgl. Fröhlich (1993), S. 191.

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  78. Man kann auch davon ausgehen, daß ohnehin nur die Staaten für eine glaubwürdige No-bail-out-Regel wie auch für die Einrichtung geregelter Sanktionen stimmen, die an einem stabilitätsorientierten Grundkonsens interessiert sind, also ohnehin eine solide Fiskalpolitik durchführen wollen.

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  79. Dies zeigt sich an der Europäischen Agrarpolitik. Man stelle sich nur vor, es wäre alle halbe Jahre über die Finanztransfers an die europäischen Bauern von den Politikern öffentlichkeitswirksam verhandelt worden. Das Agrarsystem und vielleicht auch die EG selbst wären schon längst daran zerbrochen.

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  80. Vgl. hierzu Wagner (1989), 5. Kap.

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  81. Auch wenn, wie häufig behauptet und im III. Kapitel diskutiert, die Bedeutung länderspezifischer Schocks in einer EWWU tendenziell abnimmt, dürften immer noch genügend Fälle asymmetrischer Schockeinwirkungen verbleiben, die das obige Problem nicht vernachlässigbar erscheinen lassen.

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  82. Ein hierbei auftretendes Problem ist das des Trittbrettfahrerverhaltens (vgl. Wagner 1989, Kap. 5).

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  83. Auch eine Politik, die Inflation zuläßt, wird mittelbar Arbeitslosigkeit erzeugen. Siehe hierzu in Abschnitt 1I1.2 oben.

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  84. Dies wird z.B. von Sievert (1993), S. 17 und 21 als Hauptpunkt hervorgehoben.

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  85. Als politisch-ökonomische Begründung hierfür können über eine gewisse Zeitperiode hinweg festgelegte Tarifverträge angeführt werden. Wichtig dabei ist, daß die Geldbehörde - aufgrund besserer Informationen oder aufgrund institutioneller Regelungen wie beispielsweise in diskreten Zeitabständen stattfindenen Tarifverhandlungen - schneller auf überraschende Ereignisse reagieren kann als die privaten Individuen.

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  86. Dieses Prototyp-Modell geht zurück auf Kydland und Prescott (1977) sowie auf Barro und Gordon (1983).

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  87. Der Staat wird in diesem Modelltyp annahmegemäß als Gemeinwohlmaximierer gefaßt.Es gibt neben diesem Prototyp-Modell noch eine zweite Modellvariante innerhalb der Zeitinkonsistenztheorie optimaler Wirtschaftspolitik. Diese unterscheidet sich von der oben dargestellten dadurch, daß sie mehrere Politiker oder Parteien mit unterschiedlichen Nutzenfunktionen oder Fähigkeiten betrachtet. Außerdem geht sie davon aus, daß die privaten Wirtschaftssubjekte nur unvollkommene Informationen über die Nutzenfunktionen und Fähigkeiten der Politiker oder Parteien besitzen. Schließlich bezieht sie Lernprozesse der privaten Wirtschaftsubjekte nach der Bayes-Regel mit ein. Dieser Modellansatz ist formal etwas komplizierter, führt jedoch zu sehr ählichen Ergebnissen wie der oben dargestellte Modellansatz. Vergleiche zu diesem Modellansatz Kreps und Wilson (1982), Backus und Driffill (1985) oder Barro (1986b).

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  88. Dies ist der Regelfall. Wenn allerdings.

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  89. Vgl. zu einer solchen Schlußfolgerung z.B. Brennan und Buchanan (1985), S. 93.

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  90. Normalerweise wird man annehmen können, daß die Individuen im Ausgangspunkt einer Nullinflation geneigt sein werden, eine geringe Inflation in Kauf zu nehmen, wenn sie damit eine als zu hoch angesehene Arbeitslosenrate UN, was oben durch die Annahme eines k 1 ausgedrückt wurde, reduzieren können. Allerdings mag es Extremsituationen einer äußerst starken Inflationsaversion geben, in denen die Grenzkosten einer Inflationszunahme auch bei nr=0 größer sind als der Grenznutzen einer Arbeitslosenreduzierung bei UN.

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  91. Hierbei ist unterstellt, daß der Angebotsschock die Zielrate der Arbeitslosigkeit nicht verändert. Diese Annahmensetzung ist belanglos fir unser Ergebnis.

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  92. Allerdings können solche institutionelle Maßnahmen u.U. auch kontraproduktiv wirken. Vgl. Wagner (1989); vgl. auch Fischer und Summers (1989).

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  93. Vgl. Wagner (1990a). Zur “rationalen Partisan-Theorie” siehe Alesina (1987).

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  94. Vgl. zum folgenden auch Wagner (1990a).

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  95. Zu den Schwierigkeiten und den Bedingungen einer Reputationsbildung siehe näher z.B. Rogoff(1987).

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  96. Der hochgestellte Index “f’ kennzeichnet hier Auslandsvariable. ”t“ stellt den Zeitindex dar.

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  97. Die Theorie rationaler Erwartungsbildung geht - was ihre formale Ausformulierung anbelangt - zurück auf einen Aufsatz von John Muth aus dem Jahre 1961.

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  98. Friedman (1968).

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  99. Vgl. Wagner (1989), 3. Kapitel, B.III.3. Zumindest bei rationaler Erwartungsbildung kann diese Preisindeterminiertheit leicht dadurch behoben werden, daß man ein anfängliches Niveau der Geldmenge wählt (siehe ebda; vgl. auch McCallum 1986 ).

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  100. Vgl. im Detail Wagner (1989), 3. Kapitel.

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  101. Vgl. hierzu z.B. den Strategienvergleich von Asako und Wagner (1992).

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  102. Die entsprechenden Ausgangsgleichungen lauten Der Logarithmus der “natürlichen” Wachstumsrate ist hier auf Null normiert.

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  103. Die IS-Gleichung lautet

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Wagner, H. (1995). Wirtschaftspolitisch-institutionelle Voraussetzungen für eine erfolgreiche EWWU. In: Europäische Wirtschaftspolitik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07127-4_4

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