Zusammenfassung
Die elektrischen Aktivitätspotentiale des Gehirns sind über die intakte Kopfhaut ableitbar. Da sie niedrige Spannungen aufweisen (5–500 µV), erfordert ihre Registrierung hohe Verstärkungen. Artefakte durch elektrische Störfelder der in Operations- und Intensivbehandlungsräumen benötigten Geräte können die EEG-Aufnahme bei üblicherweise mangelhafter Abschirmung erheblich erschweren. Ableitungen des EEG mit den modernen handelsüblichen Geräten sind jedoch generell möglich mit der empfohlenen Verstärkung von 50 µV auf 7 mm, der Zeitkonstante von 0,3 s und dem oberen Grenzbereich von 70 Hz. Während für diagnostische Aussagen und für weitergreifende therapeutische Konsequenzen die simultane Registrierung vieler Ableitungen (12 Spuren) gefordert werden muß, ist fur den Bereich der reinen Narkose- und Intensivüberwachung eine Beschränkung auf kleine Geräte mit Aufzeichnungsmöglichkeit für 2 Ableitungen tolerabel. Zur Verkürzung der Leitungswege unverstärkter und damit besonders störempfindlicher Signale sind elektrische Vorverstärker möglichst dicht an der Elektrode — üblicherweise im Abnahmekopf — plaziert. Die Kombination von Elektrode und Eingangsverstärker direkt auf der Kopfhaut erscheint als besonders günstig. Als Aufnahmeelektroden bewähren sich während operativer Eingriffe Ag/AgCI-Klebeelektroden, die nach entsprechender Vorbehandlung der Kopfhaut (Enthornung mit einem Hartfaserstift, Entfettung mit Alkohol und weitere Verminderung des Hautwiderstandes mit Elektrodencreme) mit Kollodium fixiert werden (Abb. 1 a—c). Für haarfreie Kopfhautstellen sind im Handel auch mit Elektrodencreme getränkte Schaumgummiklebeelektroden erhältlich. Nadelelektroden sind am narkotisierten Patienten ebenfalls anwendbar.
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© 1985 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Pichlmayr, I. (1985). Technische Voraussetzungen der EEG-Registrierung in Operations- und Intensivbehandlungsbereichen. In: EEG-Atlas für Anästhesisten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06833-5_2
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