Zusammenfassung
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1.
Die Bilanz von Kreditinstituten enthält Informationen über die Liquiditätslage und die Risikosituation: Die Aktiva sind nach abnehmender Liquidität und die Passiva nach zunehmender Fristigkeit gegliedert. Rückschlüsse auf das Ausfallrisiko bestimmter Geschäfte ermöglicht die Differenzierung der Schuldner nach öffentlichen Stellen, Kreditinstituten und Kunden.
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2.
Kriterium für die Unterscheidung zwischen Forderungen und Wertpapieren ist die Handelbarkeit, d.h. der Grad der Liquidierbarkeit.
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3.
Bei der Bilanzierung des Fremdkapitals wird zwischen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten unterschieden, eine Verbriefung impliziert aber nicht notwendigerweise eine Handelbarkeit der Titel.
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4.
Der bilanzielle Ausweis des Eigenkapitals von Kreditinstituten entspricht dem großer Kapitalgesellschaften, die Bankbilanz weist aber auf der Passivseite eine weitere Besonderheit auf: Unter dem Bilanzstrich werden Positionen aufgeführt, die zu einer Verpflichtung des Kreditinstitutes in Form einer Haftung oder einer Kreditgewährung führen können.
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Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (2000). Aufbau der Bankbilanz. In: Bankbetriebslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05977-7_31
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