Zusammenfassung
Wenn die Sehschärfe des besseren Auges nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei besserer Sehschärfe eine hochgradige konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung besteht, liegt Blindheit im Sinne des Gesetzes vor, bei Sehschärfe bis 0,3 spricht man von Sehbehinderung. Blindenschulen oder Sehbehindertenschulen sorgen für die Ausbildung. Bei mäßiger Sehbehinderung ist es manchmal günstig, die Kinder in der Regelschule zu belassen, um den sozialen Kontakt mit nichtbehinderten Kindern auch in der Schule zu fördern. Fernrohrbrillen, Prismenlupenbrillen, Fernsehlesegeräte und elektronische Lesegeräte müssen entsprechend der individuellen Situation des Patienten angepaßt werden. Bei der Blindenschrift nach Braille sind die Buchstaben in erhabene Punktekombinationen kodiert, die der Blinde mit der Fingerkuppe ertasten und lesen kann. Blindeninstitutionen geben Informationen und unterhalten Büchereien in Blindenschrift und Hörbüchereien auf Tonbandkassetten.
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© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Leydhecker, W., Grehn, F. (1993). Sozialophthalmologie — Fürsorge für Blinde und Sehbehinderte. Rehabilitation. In: Augenheilkunde. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05924-1_35
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