Zusammenfassung
Die Erörterungen haben gezeigt, daß die durch das Betreuungsgesetz erfolgte Reform des BGB gerade im Bereich des Arztrechtes erhebliche Veränderungen herbeigeführt hat. Die Gesetzesanwender — also Betreuer, Vormundschaftsgericht, Arzt sowie ein einwilligungsfähiger Mensch, der seine persönlichen Angelegenheiten für die Zukunft ordnen will — müssen sich mit einer Vielzahl von neuen Regelungen und Verfahrensschritten vertraut machen. Dies ist nach der Neugestaltung einer Rechtsmaterie nicht überraschend. Jedoch wäre es begrüßenswert gewesen, präzisere Vorgaben zu machen oder wichtige Anknüpfungspunkte zu anderen nicht betreuungstypischen, aber dennoch relevanten Rechtsbereichen deutlicher zu gestalten. So ist ein Regelungswerk geschaffen worden, das von seiner Grundtendenz begrüßenswert, im Detail jedoch schwer zu handhaben ist. Aus arztrechtlicher Sicht ist die Intention, das Selbstbestimmungsrecht von betreuungsbedürftigen Menschen zu stärken, besonders positiv zu bewerten. Die rechtlich vorgeschriebene Rücksichtnahme auf die Vorstellungen der Betreuten zeigt, daß der Gesetzgeber die betroffenen Personen als kranke oder behinderte Mitglieder der Gesellschaft akzeptiert und deren Grundrechte schützt. Ob dies tatsächlich zu einer gesellschaftlichen Besserstellung von betreuungsbedürftigen Menschen führt, wird die Zukunft weisen müssen. Deshalb kann der Hinweis Coesters842, die Umsetzung des Betreuungsrechtes sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nur unterstrichen werden. Fragwürdig ist daneben, inwieweit die gesetzliche Regelung die bisherige Praxis der Behandlung betreuungsbedürftiger Menschen verändert. Die Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes im Einzelfall verlangt einen intensiven menschlichen Kontakt zwischen Betreuern und Betreuten. Deshalb kommt es in der Praxis sicher darauf an, ob genügend qualifizierte Betreuer gefunden werden können.
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Frost, A. (1994). Schlußbetrachtung. In: Arztrechtliche Probleme des neuen Betreuungsrechtes. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05849-7_5
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