Zusammenfassung
Gehören auch die nachfolgenden Präparate, die Salben, im allgemeinen zu den durch die kaiserliche Verordnung vom 27. Januar 1890 der Apotheke vorbehaltenen Zubereitungen, so sind doch einzelne derselben, als solche namentlich bezeichnet, dem freien Verkehr überlassen, und wollen wir daher die ordnungsmässige Darstellung dieser genannten Präparate hier besprechen. Im allgemeinen als Unguentum, Salbe bezeichnet, stellen dieselben Mischungen von verschiedenen tierischen Fetten (Schmalz, Talg) oder sogenannten Mineralfetten (Ceresin, Paraffin) dar, und geschieht ihre Darstellung derart, dass die schwer schmelzbaren Körper zuerst für sich oder unter geringerem Zusatze der leichter schmelzbaren Körper geschmolzen und die übrige Menge der leichter schmelzbaren Körper der geschmolzenen Masse nach und nach zugesetzt wird, wobei jede unnötige Wärmeerhöhung zu vermeiden ist; alle diese Salben müssen bis zum vollständigen Erkalten fortwährend gerührt werden. Sind pulverförmige Substanzen als Zusätze zu den Salben vorgeschrieben, wie z. B. bei der Zinksalbe, so wird das betreffende Pulver (Zinkoxid) zuerst für sich fein verrieben und dann mit einer kleinen Menge des etwas erwärmten Fettes gleichmässig verrieben und dann nach und nach das übrige etwas erwärmte Fett hinzugethan. Eine eigene Art von Salben bilden die Crêmes. Dieselben sind wasserhaltige Salben, deren Anfertigungsart wir den Engländern verdanken, die in ihrem Cold Cream (sprich Kold Kriehm) uns ein typisches Vorbild für derartige weiche Salben geliefert haben. Die Anfertigung des Cold Cream geschieht durch Schmelzen von weissem Wachs, Wallrath und Mandelöl, wenn möglich im Dampfbade, und Zusatz von Rosenwasser in kleinen Portionen unter fortwährendem Rühren bis zum Erkalten.
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Hoffschildt, F. (1901). Salben. Cerate. Pomaden. Pflaster. In: Erster Unterricht des jungen Drogisten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02132-3_18
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