Zusammenfassung
Die Berfammlung stellt aus dem Jonds für unvorhergesehene Ausgaben, Spezialverwaltung Rr. 45, Ausgabe, Extraordinarium, Position 1, den Betrag von 100.000 W. zur Verausgabung für Kunstzwecke pro 1. April 1893/94 zur Verfügung und genehmigt bis auf weiteres die Einstellung eines gleichen Betrages für diese Zwecke in die zukünftigen Stadthaushaltsetats. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung der Gelder wird einer neu zu bildenden gemischten Deputation von 15 Witgliedern, und zwar 10 Stadtverordneten und 5 Magistratsmitgliedern übertragen, welche in jedem Jahre— Januar — neu gewählt oder von neuem bestätigt warden.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Magistrat. (1914). Deputation für Kunstzwecke. In: Berliner Gemeinderecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02038-8_11
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