Skip to main content
  • 39 Accesses

Zusammenfassung

Es ist nicht ohne Interesse, gewisse charakteristische Züge, welche der Bundesstaatstheorie und den in ihr hervortretenden Gegensätzen bis auf den heutigen Tag eigen sind, schon bei ihren beiden ersten bedeutenden Vertretern in der deutschen Wissenschaft zu bemerken, bei Ludolf Hugo und Samuel Pufendorf 1). Seitdem es überhaupt eine deutsche Staatsrechtstheorie giebt, drängte sich ihr als vornehmste Aufgabe die Construirung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Kaiser und Reichsständen auf. Während aber in den früheren Stadien, in dem Streite zwischen Vultejus und Antonius 2), zwischen der Lehre Reinkings und der des Arumaeus und seiner Schüler (Limnaeus, Hippolithus a Lapide) 3) die Frage gemäss den überkommenen aristotelischen Schulbegriffen dahin formulirt erscheint, ob das Reich eine Monarchie, eine Aristokratie oder eine aus beiden gemischte Staatsform sei, vertieft sie sich bei jenen erst genannten Autoren, ohne zwar die bisherige Formulirung ganz abzustreifen, zu dem Problem des aus Staaten zusammengesetzten Staates. Wenn man der Ausdrucksweise jener Zeit unsre moderne Terminologie substituirt, so handelt es sich bei dem Gegensatz der Lehre Hugos und Pufendorfs um die theoretische Möglichkeit des Bundesstaatsbegriffs. Wenn die Theorie Seydels den Amerikaner Calhoun als ihren Vater anerkennt, so findet sie in Samuel Pufendorf jedenfalls einen deutschen Ahnherrn.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Stintzing a. a. O. II. S. 40 flg. 48 f. — Vgl. auch Weber in Sybels hist. Zeitschr. XIX (1873) S. 260.

    Google Scholar 

  2. Ludolphi Hugonis: „De statu regionum Germaniae liber anus“ Gissae 1689 ed. Joh. Nie. Hertius. S. 3, 4.

    Google Scholar 

  3. Vgl. Sev. de Monzambano: „De statu imperii germanici“; übersetzt und eingeleitet von Dr. Harry Bresslau. Berlin 1870. S. 25. 8) Ebenda.

    Google Scholar 

  4. Gierke in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung u. s. w. 7. Jg. (1883) Heft 4, S. 9.

    Google Scholar 

  5. Jastrow: „Pufendorfs Lehre von der Monstrosität der Reichsverfassung“. Berlin 1882. S. 46.

    Google Scholar 

  6. Bluntschli, „Geschichte der neueren Staatswissenschaft“ 3. Aufl. 1881. S. 26.

    Google Scholar 

  7. Grundzüge des deutschen Staatsrechts (zuerst 1865) 3. Aufl. 1880, S. 22: „Auf ihrer Bedeutung als seelischer Kraft der Staats- persönlichkeit eines Volkes beruht ihre Eigenschaft der Untheilbarkeit“. 3’) Ebenda S. 25, Anm. 3: „Ganz unrichtig ist es, wenn Manche in jüngster Zeit behauptet haben, dass eine Theilung der souveränen Staatsgewalt zwischen Bund und Einzelstaaten, und dass eine frag- mentarische souveräne Staatsgewalt principiell unmöglich sei — eine

    Google Scholar 

  8. Betrachtungen über die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Leipzig 1868. S. 11.

    Google Scholar 

  9. ebenda S. 13. — Thudichum (Verfassungsrecht des Norddeutschen Bundes. 1870. S. 53) bezeichnet die Einzelstaaten als „halbsouverän“.

    Google Scholar 

  10. Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den politischen Einrichtungen der Schweiz. I. Bd. Zürich 1867. S. 49.

    Google Scholar 

  11. Encyclopädie der Staatswissenschaften (zuerst 1859) 2. Aufl. 2. Ausgabe. S. 43 resp. 86.

    Google Scholar 

  12. Grundzüge des Norddeutschen Bundesrechts 1868; und Staatsrechtliche Erörterungen über die deutsche Reichsverfassung. 1872.

    Google Scholar 

  13. Der Bundesstaatsbegriff“; Zeitschrift für die ges. Staatswissenschaft, Bd. 28, Jahrg. 1872, S. 198.

    Google Scholar 

  14. Seydels Arbeit darf wohl zu denjenigen modernen Schriften gezählt werden, in denen Gierke (Schmollers Jahrbuch 1883, Heft 4, S. 96) eine Wiederbelebung der „überwunden geglaubten Schemen der naturrechtlichen Doktrin hinter der nach neuester Mode zurechtgestutzten Verlarvung“ erblickt. Wenn Gierke a. a. O. darüber urtheilt, dass diese Richtung die Irrthümer des Naturrechts aufnehme; dass aber das Eine fehle, „was den fruchtbaren Kern des einstigen lebendigen Naturrechts, den grossen Gehalt seiner geschichtlichen That, das Unsterbliche in ihm bildete: der bergeversetzende Glaube an die Rechtsidee! Mit diesem Einen aber fehlt Alles”; — so halten wir dies Urtheil bei aller Härte doch für gerecht. Nichtsdestoweniger ist an dieser Stelle das Verdienst zu würdigen, welches diese Richtung, und speciell Seydel, sich durch logische Präzision und Schärfe um die Entwicklung der Lehre zweifellos erworben hat.

    Google Scholar 

  15. Seydel, „Commentar zur Verfassungsurkunde für das deutsche Reich“. Würzburg 1873. S. 9; vgl. auch ebenda Einleitung S. XI, XIII, XIV.

    Google Scholar 

  16. J. v. Held, „Die Verfassung des deutschen Reichs vom staatsrechtlichen Standpunkte betrachtet. Ein Beitrag zu deren Kritik“. Leipzig 1872.

    Google Scholar 

  17. Held, „Staat und Gesellschaft vom Standpunkte der Geschichte der Menschheit und des Staates“. Leipzig 1863. Bd. II, S. 602.

    Google Scholar 

  18. Art. Souveränität in Rotteck und Welckers Staatslexikon. 3. Aufl. 1864. Bd. XIII. S. 442. „Mehrere Souveränitäten in einem Staate ist eine contradictio in adjecto; ein souveräner Staat eigentlich eine Tautologie“.

    Google Scholar 

  19. Freilich gieht es noch genug verspätete Anhänger des ancien régime, z. B. Riimelin in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft. Bd. 39, S. 195 f.; vgl. dagegen Gierke a. a. O. S. 64. — Völlig ungebrochen ist der Begriff der „Halbsouveränität“ etc. im Völkerrecht. Alle Lehrbücher desselben enthalten ihn. Vgl. neuestens v. Holtzendorff, Handbuch des Völkerrechts, Bd. II. S. 98 fg.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1889 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Preuss, H. (1889). Bis zum Abschluss des Werkes von Brie (1872). In: Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften. Versuch einer deutschen Staatskonstruktion auf Grundlage der Genossenschaftstheorie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00273-5_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-00273-5_2

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-00253-7

  • Online ISBN: 978-3-662-00273-5

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics