Zusammenfassung
Während man es bei Privatanlagen in der Hand hat, das Licht- und Kraftnetz zu trennen, um so durch Motoren veranlaßte Stöße vom Lichtnetz fernzuhalten, ist man bei öffentlichen Elektrizitätswerken im allgemeinen nicht in der Lage, ein solches Mittel zur Anwendung zu bringen. Nur in wenigen industriereichen Orten ist ein getrenntes Netz für Kraftversorgung durchgeführt worden. In der Regel ist man mit Rücksicht auf die außerordentlichen Kosten, welche durch die Leitungsanlage verursacht warden, gezwungen, für Kraft- und Lichtversorgung das gleiche Netz zu verwenden. Die Elektrizitätswerke haben also ein berechtigtes Interesse, große Stromstöße an solchen Stellen des Netzes, wo sie Lichtabnehmern unangenehm warden können, zu vermeiden. Da sie andererseits aber auch ein großes Interesse daran haben, Motoren an ihr Netz angeschlossen zu erhalten, um dadurch eine gute Tagesbelastung zu schaffen und die Ausnutzung der Maschinen zu erhöhen, so ist es notwendig, hier ein Kompromiß zu schließen. Dabei gelang es den Leitern von Elektrizitätswerken.
Unter teilweiser Benutzung der Erläuterungen von L. Schüler: ETZ 1906, S. 357.
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Dettmar, G. (1930). Normalbedingungen für den Anschluß von Motoren an öffentliche Elektrizitätswerke nebst Erläuterungen dazu. In: Dettmar, G. (eds) Erläuterungen zu den Regeln für die Bewertung und Prüfung von elektrischen Maschinen R.E.M./1930, Transformatoren R.E.T./1930 und Maschinen und Transformatoren auf Bahn- und anderen Fahrzeugen R.E.B./1930 sowie zu den Normalen Anschlußbedingungen und den Normalen Klemmen-Bezeichnungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00272-8_5
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