Die EU Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) mit dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für Biodiversität und Ökosystemen (ESRS E4)Footnote 1 erfordert von den betroffenen Unternehmen die systematische Analyse und Offenlegung von Informationen und Daten zu Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen (Kap. 4). Hierbei stellt sich die Frage, ob für diesen Zweck auch Informationen aus der nationalen Berichterstattung (Kap. 3) des Statistischen BundesamtsFootnote 2 nach den Vorgaben des Rahmenwerks des United Nations System of Environmental-Economic Accounting – Ecosystem Accounting (UN SEEA-EA; United Nations et al. 2021) für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden können. Insbesondere könnten einerseits die Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöht werden, wenn sich Unternehmen auf Informationen der statistisch robusten und staatlich anerkannten nationalen Berichterstattung stützen könnten. Andererseits wäre es auch eine Möglichkeit, dass unternehmerische Daten zu Biodiversität in einer nationalen Berichterstattung Berücksichtigung finden. Im Folgenden werden einige grundlegende Synergien aber auch Unterschiede dargelegt.Footnote 3

5.1 Synergien

Durch die bewusst offene, prinzipienbasierte Gestaltung des ESRS E4 sind Spielräume bei der Wahl von Indikatoren und Methoden für die unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Biodiversität und Ökosystemen gegeben. Dabei ist auch die Verwendung von Informationen aus der nationalen Berichterstattung zur Ökosystemrechnung3 grundsätzlich zulässig. So verweist der Berichtsstandard ESRS E4 in Bezug auf die Erfassung von Ökosystemgröße (ecosystem extent) und Ökosystemzustand (ecosystem condition) explizit auf das Rahmenwerk des United Nations System of Environmental-Economic Accounting – Ecosystem Accounting (UN SEEA-EA) (United Nations et al. 2021), welches die Grundlage für die nationale Berichterstattung zu Ökosystemen bildet und Leitlinien zur Erfassung von Ökosystemgröße (ecosystem extent) und Ökosystemzustand (ecosystem condition) definiert. Im Berichtsstandard der CSRD zu Biodiversität und Ökosystemen (ESRS E4) werden die in UN SEEA-EA definiteren Metriken als Orientierung empfohlen (ESRS E4 § AR33). Somit sind insbesondere in Bezug auf Informationen zu Ökosystemen etwaige Synergien zwischen beiden Berichtssystemen grundsätzlich möglich. UN SEEA-EA gibt auch Leitlinien für die Erfassung von Ökosystemleistungen und es ist vorgesehen, diese zukünftig auch in der nationalen Berichterstattung für Deutschland zu erfassen. Somit sind auch für die Analyse potenzieller Abhängigkeiten von Unternehmen von Ökosystemleistungen Synergien mit der nationalen Berichterstattung zu erwarten (Abschn. 4.2).

Für Deutschland stellt der Ökosystematlas des Statistischen Bundesamts eine Ökosystemrechnung dar, die den Vorgaben des UN SEEA-EA Rahmenwerks folgt und Flächen- und Zustandsbilanzen (ecosystem extent & condition) für Ökosysteme bereitstellt (Kap. 3). Daten dieser Qualität können Unternehmen dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu potenziell betroffenen Ökosystemen in der Umgebung ihrer Unternehmensaktivität innerhalb Deutschlands abzuleiten. In der Verwendung für die Wesentlichkeitsanalyse zur Abschätzung potenziell betroffener Ökosysteme liegt weiteres Potenzial, um Synergien zwischen der nationalen Berichterstattung und der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nutzen (siehe Abschn. 4.2).

Insbesondere für den Fall, dass ein Unternehmen wesentlich zu Versiegelung, Landnutzungsänderung, Süßwassernutzung oder Nutzung mariner Ökosysteme beiträgt, können die Daten der nationalen Berichterstattung in Deutschland wichtige Hinweise geben, welche Ökosysteme in der Umgebung eines Standortes potenziell hiervon betroffen sein können. Dabei ermöglicht die nationale Klassifizierung von Landbedeckung und Landnutzung die Ableitung der Corine-Landbedeckungs-Klassen (CLC) sowie eine Zuweisung (crosswalk) dieser Klassen zu der Ökosystemklassifizierung nach der IUCN Global Ecosystem Typology (Bellingen et al. 2021). Das Monitoring von Veränderungen in Fläche und Zustand von Ökosystemen soll auch Rückschlüsse auf Ursachen dieser Änderungen ermöglichen. Die Klassifikation der Ökosysteme gibt auch Aufschluss über Vegetation und charakteristische Pflanzenarten (z. B. dominierende Baumarten von Waldökosystemen) (Bellingen et al. 2021). Mit diesen öffentlich verfügbaren Daten könnten Unternehmen dabei unterstützt werden, die Umgebung ihrer Standorte sowie Standorte von Lieferanten im Hinblick auf die vorhandenen Ökosysteme sowie möglichen Naturverluste zu analysieren, um so Rückschlüsse auf potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemen als Teil der Wesentlichkeitsanalyse zu erörtern (wie in ESRS E4 § 41 und § AR38 gefordert). Da zukünftig auch Informationen zu Ökosystemleistungen in der nationalen Ökosystemrechnung ergänzt werden sollen, ist zu erwarten, dass diese Informationen auch Unternehmen in dem Prozess helfen können, potenzielle Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen zu identifizieren.

Im Fall Aktivitäten von Unternehmen wesentlichen Einfluss auf Schutzgebiete, gefährdete Arten, den Zustand von Arten und deren Habitate, sowie auf die Verbreitung invasiver Arten haaben, sollten auch Informationen darüber berichtet werden (ESRS E4 § 16, § 39 und § 40). Monitoring-Daten zum Zustand einzelner Arten, Populationen oder Habitaten sind in der nationalen Berichterstattung jedoch nicht enthalten. Hierfür müssten somit andere Datenquellen hinzugezogen werden. So werden zum Beispiel Geo-Informationen zu den in Deutschland vorhandenen Schutzgebieten über das Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt (BfN 2024). Diese können dazu dienen, Gebiete mit besonderer Bedeutung für Biodiversität und insbesondere Schutzgebiete in der Nähe von Unternehmensstandorten zu identifizieren (ESRS E4 § 16a i. und § 19a). Allerdings können solche Analysen immer nur auf potenzielle Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten insbesondere in Bezug auf Landnutzung und deren Einfluss auf Biodiversität und Ökosystemen hinweisen.

Trägt das Unternehmen durch seine Aktivitäten vermutlich wesentlich zum Naturverlust bei (Impact Driver Accounting) und sind somit wesentliche Auswirkungen auf die lokale Natur (Ecosystem Accounting) zu erwarten, müssen auch entsprechende standortspezifische Kennzahlen zur Messung der Treiber mit negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemen erfasst werden (siehe Kap. 4). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bisher keine Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen ergriffen wurden. Für Unternehmen könnten daher für diesen Grad der Genauigkeit andere Datenquellen von größerem Interesse sein. So können zum Beispiel in der Vergangenheit bereits durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfungen wesentlich genauere Auskunft über Unternehmensaktivitäten und deren standortspezifische Auswirkungen geben und zeigen teilweise auch Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen auf. Im Fall, dass solche Umweltverträglichkeitsprüfungen für Standorte eines Unternehmens bereits vorliegen, können diese für die Berichterstattung mit hinzugezogen werden. Eine Empfehlung lautet, dass z. B. die Ergebnisse von unternehmensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem nationalen Register zukünftig erfasst werden. So könnten über die Zeit auch kleinräumigere Informationen zu Unternehmen und deren Bezug zu Biodiversität und Ökosystemen auf nationaler Ebene verfügbar gemacht werden. Hierbei könnten jedoch rechtliche Einschränkungen bzgl. der Veröffentlichung von Daten aus Umweltverträglichkeitsprüfungen ein Hindernis darstellen.

Das erste Zwischenfazit lautet also, dass die Informationen der nationalen Berichterstattung den Unternehmen für deren Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschn. 4.2) relevante Daten liefern können, um festzustellen, an welchen Standorten das Thema Biodiversität und Ökosysteme genauer betrachtet werden sollte.

5.2 Unterschiede

Es lassen sich grundlegende Unterschiede in der Motivation und Zielsetzung zwischen der nationalen Berichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD feststellen.

So hat die nationale Berichterstattung für die Ökosystemrechnung das Ziel, eine möglichst konsistente, statistisch robuste Erfassung von Ökosystemen auf nationaler Ebene sicherzustellen, um so Aussagen im Sinne einer Ökosystemrechnung mit Bezug zu Fläche, Zustand und Veränderungen von Ökosystemen über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinweg zu ermöglichen (Bellingen et al. 2021). Es geht hierbei um eine methodisch einheitliche, statistisch kohärente Erfassung überwiegend von Primärdaten über das gesamte Bundesgebiet hinweg, um so Informationen für die Ökosystemrechnung als Beitrag zur umweltökonomischen Gesamtrechnung bereitstellen zu können. Dabei sollen die erfassten Daten die Vorgaben des UN SEEA-EA Rahmenwerks erfüllen, um Anschlussfähigkeit und Vergleichbarkeit nationaler Statistiken auf internationaler Ebene zu gewährleisten (Bellingen et al. 2021). Daten, die nur für Teilgebiete des Bundesgebiets oder mit unterschiedlicher Auflösung vorliegen, können daher nicht berücksichtigt werden, auch wenn diese eine höhere Genauigkeit für einzelne Gebiete liefern könnten. Somit bildet der „kleinste gemeinsame Nenner“ in Bezug auf flächendeckender Verfügbarkeit, Auflösung und ein Monitoring in wiederkehrenden Zeitabständen die Grundlage für die Aufnahme eines Datenpunktes in die nationale Berichterstattung.

Dies steht im Gegensatz zu Motivation und Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach CSRD ESRS E4 zu Biodiversität und Ökosystemen. Im Fall, dass ein Unternehmen wesentliche Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen feststellt, sollten diese möglichst standortbezogen erfasst und berichtet werden. Dies gilt sowohl für die eigenen Standorte als auch die Lieferketten (ESRS E4 § 17a, b und § AR6). Für diese Anforderung können die Daten der nationalen Berichterstattung eine robuste Grundlage liefern und eine wichtige Orientierung sein. Dabei kann jedoch insbesondere die zeitliche Auflösung der nationalen Berichterstattung eine Herausforderung sein, wenn zum Beispiel nationale Daten nur alle drei Jahre erfasst und mit zeitlicher Verzögerung berichtet werden, während Unternehmen jährlich berichten müssen. Die nationale Berichterstattung umfasst zudem nur Deutschland, wodurch internationale Standorte und Lieferketten nicht berücksichtigt werden. Unternehmen sind auch nicht auf eine bestimmte Methode festgelegt; sie können vielmehr selbst entscheiden, mit welchen Methoden und Indikatoren sie Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen plausibel, robust und transparent darstellen und berichten. Hierfür können neben Primärdaten auch Sekundärdaten oder modellierte Daten Berücksichtigung finden, solange die zugrunde liegende Methode entsprechend transparent dargelegt wird (ESRS E4 § AR27). Dies steht im Gegensatz zur statistischen Kohärenz der Daten, die in der nationalen Berichterstattung grundlegend ist.

Möglicherweise können sich bei Unternehmen eines gleichen Sektors über mehrere Berichtsjahre hinweg methodisch einheitliche Ansätze durchsetzen, und so könnte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen entstehen. Es werden für die Umsetzung der CSRD ESRS auch sektoren-spezifische Leitfäden entwickelt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die statistische Kohärenz der Daten der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht den gleichen statistischen Anforderungen der nationalen Berichterstattung entsprechen wird.

Die Anforderungen an die durch Unternehmen zu erfassenden Daten können insbesondere in Bezug auf den geforderten Standortbezug und der jährlichen Berichterstattung höher sein, als es die Daten der nationalen Statistik aktuell bereitstellen können. Die in Unternehmen erfassten Indikatoren und Daten sollten zudem ein Monitoring für die Zielerreichung und die Erfolgsmessung entsprechender Maßnahmen hinsichtlich der Reduzierung von Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemen ermöglichen (ESRS E4: E4-4 zu Metriken und Zielen). Unternehmen mit wesentlichen Auswirkungen auf Biodiversität sollten Informationen zu entsprechenden Indikatoren daher auch in entsprechenden Transitionsplänen offenlegen und über Fortschritte in der Zielerreichung berichten (ESRS E4: E4-1 zu Transitionsplan). Dies bedarf Kennzahlen (auch Key Performance Indicator – KPI genannt), welche den Beitrag unternehmerischen Handles zum Naturverlust (Impact Driver Accounting), deren Auswirkungen (Ecosystem Accounting) auf oder Abhängigkeit (Dependency Accounting) von Biodiversität/Natur beziehen und so auch Entscheidungen auf Managementebene und in der Unternehmensstrategie unterstützen können. Für diesen Zweck der Unternehmenssteuerung sind die Informationen der nationalen Berichterstattung aktuell jedoch nur bedingt ausgelegt.

Darüber hinaus kann die nationale Berichterstattung nur Daten für Deutschland liefern und stellt keine Informationen über Standorte und Lieferketten auf internationaler Ebene bereit. Falls jedoch die nationale Berichterstattung nach den Vorgaben des UN SEEA-EA Rahmenwerks auch auf europäischer und internationaler Ebene einheitlich umgesetzt wird, können diese Informationen durchaus in einer Wesentlichkeitsanalyse internationaler Unternehmensstandorte und Lieferketten zukünftig Verwendung finden. Aktuell wird das UN SEEA-EA Rahmenwerk jedoch nur von 41 Staaten umgesetzt (UNSD 2023). Es bedarf daher sicherlich noch einiger Zeit, bis eine globale Deckung erreicht wird.

5.3 Fazit: Synergien sind angelegt, aber noch nicht ausgeschöpft

Der Ökosystematlas der nationalen Berichterstattung nach den Vorgaben von UN SEEA-EA (United Nations et al. 2021) kann wichtige Anhaltspunkte geben, welche Ökosysteme, sowie deren Fläche und Zustand, an einem Unternehmensstandort potenziell von Unternehmensaktivitäten betroffen sein können. Es bedarf jedoch weitere Analysen zu den Unternehmensaktivitäten als Treiber (Impact Driver) für Auswirkungen auf Ökosysteme, um auch die tatsächliche Betroffenheit der Ökosysteme feststellen zu können. Es ist zudem zu erwarten, dass die nationale Berichterstattung zukünftig auch über ausgewählte Ökosystemleistungen berichten wird, und so Unternehmen Hinweise auf potenzielle Abhängigkeiten von Ökosystemen liefern kann. Auch hier sind weitere Information zu den konkreten Abhängigkeiten aufseiten eines Unternehmens notwendig. Die nationale Berichterstattung weist aber sowohl in Bezug auf die Zielsetzung als auch in Bezug auf die räumliche und zeitliche Auflösung teilweise noch wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf. Von der Berichtspflicht der CSRD betroffene Unternehmen müssen für die als wesentlich identifizierten Aspekte standortspezifische Informationen erfassen und berichten. Informationen aus bereits durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen können hierfür Anhaltspunkte bieten. Dennoch kann die nationale Berichterstattung insbesondere für die Wesentlichkeitsanalyse bereits eine gute Datengrundlage als Ausgangspunkt für die Berichterstattung zu Ökosystemen liefern. Die geplante Aufnahme weiterer Indikatoren in die nationale Berichterstattung nach UN SEEA-EA, und hierbei insbesondere Indikatoren zu Ökosystemleistungen sowie Informationen zur Fragmentierung von Ökosystemen, kann die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu CSRD ESRS E4 wesentlich unterstützen. Allerdings umfasst die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung die oft international verteilten Unternehmensstandorte und globalen Lieferketten. Somit ist es für eine breite Verwendung der Daten aus nationalen Berichterstattungen für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheidend, dass die Vorgaben des Rahmenwerks von UN SEEA-EA (United Nations et al. 2021) auch international von möglichst vielen Nationalstaaten umgesetzt werden.

Da die Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme und Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen je nach Sektor, Unternehmensaktivität und Standort sehr spezifisch sein können, werden zukünftig detailliertere, sektorspezifische Informationen benötigt werden. Hierin kann zukünftig für die Umweltforschung ein wesentlicher Beitrag liegen. Während „Citizen Science“ – das Erfassen von wissenschaftlichen Daten durch Bürgerinnen und Bürger – bereits heute einen etablierten Bereich der Biodiversitätsforschung darstellt, werden in Zukunft auch Unternehmen Informationen zu Biodiversität erfassen – dem entsprechend sollte „Business-Science“ in Zukunft an Bedeutung in der Biodiversitätsforschung gewinnen. Die Biodiversitätsforschung sollte mit möglichst anwendungsorientierten Informationen die Unternehmen dabei unterstützen, die Rolle von Biodiversität und Ökosystemen inklusive ihrer Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen für ihr Geschäftsmodell zu erfassen und so mögliche Risiken und Chancen besser in ihren strategischen Unternehmensentscheidungen zu integrieren.