1.1 Ziele, Grundlagen und Ausgangsüberlegungen

Spitzenklöppeln, Poetry Slam und Chorgesang. Das alles ist Kultur. Und zwar nicht nur im anthropologischen Sinne. Alle drei Formen sind konkrete Kultur in Form von kreativen Tätigkeiten. (vgl. Groni 2008: 108 ff.) Spitzenklöppeln würde man wohl gemeinhin als ‚Volkskultur‘ bezeichnen. Poetry Slam ist ein erfolgreiches Performance-Phänomen vor allem in Großstädten, kann sich aber auf antike und mittelalterliche Vorläufer berufen. Chorsingen ist eine generationenübergreifende Praxis des gemeinsamen Musizierens in Stadt und Land; elaborierte Formen findet man in Aufführungen der so genannten ‚Hochkultur‘.

Kann man auf die Idee kommen, diese drei sehr unterschiedlichen Kulturformen in ein und dieselbe Kategorie einzuordnen? Durchaus! Die staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, die die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen KulturerbesFootnote 1 in Deutschland verantworten, haben alle drei als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland anerkannt.

Kultur wurde lange als etwas für wenige betrachtet, für die Hochgebildeten, die gesellschaftliche Elite, die über genügend Zeit und Geld verfügen. ‚Volkskultur‘, ein Begriff, der gemeinhin abwertende Konnotation enthält, stand demgegenüber weitgehend im Abseits. „Am Anfang des 21. Jahrhunderts […] begann man ‚Volkskultur‘ in einem ganz anderen Licht zu sehen, sie wurde zum Thema der Kulturpolitik.“ (Jacobs 2007: 10) Im Jahr 2003 wurde die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von der Staatengemeinschaft verabschiedet. Immaterielles Kulturerbe sollte damit als Quelle von Identität, Kreativität und Vielfalt gewürdigt werden (vgl. Merkel 2011: 65). Gegenstand des Übereinkommens sind lebendige Traditionen, Kultur- und Wissensformen. Ihre jeweiligen Trägergruppen sollen in der Erhaltung dieser Kulturformen gestärkt werden, um die Vielfalt der menschlichen Ausdrucksformen zu erhalten. Beim Immateriellen Kulturerbe handelt es sich um von Mensch zu Mensch weitergegebenes Wissen und Können, mithin um Kulturformen mit identitätsstiftender Wirkung für ihre Trägerinnen und Träger. „Das immaterielle Kulturerbe bricht etablierte Kulturbegriffe auf und rückt Alltagskultur in ein neues Licht. Das sorgt für ein breiteres Verständnis von Kultur bei den Menschen. [Damit] ist die Chance verbunden, unser kulturelles Gedächtnis und damit die Bedeutung von Gemeinschaften wieder zu entdecken und nicht bei Individualismus und Leistungsdenken stehen zu bleiben.“ (Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission, im Interview auf www.unesco.de, 12.12.2014) Die Kulturformen haben also eine wichtige soziale Komponente. Gemeinschaften und Gruppen spielen bei der Pflege der Formen Immateriellen Kulturerbes die entscheidende Rolle. Als Kulturerbe gelten nur Formen, die für eine Gruppe oder Gemeinschaft Identität stiften. Träger dieser Kulturformen kann prinzipiell jeder sein. Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit der Konventionsumsetzung in Deutschland – der Beitritt erfolgte im Juli 2013 – also (endlich) das Ziel „Kultur von allen für alle“ (vgl. vgl. Hoffmann 1990: 52 sowie Scheytt 2005) und damit eine echte „Breitenkultur“ (vgl. Schneider 2014b) verwirklicht werden kann.

Dies trifft im Angesicht der Globalisierung mit einem Trend zusammen, Kollektive im regionalen und nationalen Raum wieder zu stärken. Um kulturelle und politische Fundamente für den Zusammenhalt von Gesellschaften zu legen, wird auf ein Konzept rekurriert, das etwa im Prozess der Nationenbildung zu beobachten war und heute wieder vermehrt greift: die Konstruktion kollektiver Identität(en). Gerade bei Erinnerungs(kultur)politik geht es immer auch um Fragen der Identität (vgl. Fuchs 2010: 46). Mit Klaus von Beyme dient Kulturpolitik „der Herausbildung zahlreicher Identitäten auf allen Ebenen – vom Weltbürgertum bis zur Dorfgemeinschaft“ (von Beyme 1998: 8). Die These, dass die Konzepte von Identität und Erbe interdependent sind, wird auch in der Definition von Immateriellem Kulturerbe in der UNESCO-Konvention vorausgesetzt. Zwar gehört Kulturpolitik nicht zu den Politikfeldern, die in der Öffentlichkeit stark diskutiert werden; staatliche Förderungen werden häufig als „freiwillige Leistungen“ erachtet und haben darum scheinbar geringere Relevanz als handfeste Eingriffe in den Energiesektor oder die Sozialkassen (vgl. Wenzler 2009: 23 f.). Und doch wird in den letzten Jahren vermehrt deutlich, dass für die gesellschaftlich relevanten Identitätsdiskussionen kulturpolitische Maßnahmen, wie eine Anerkennung von Traditionen als Immaterielles Kulturerbe, durchaus große Relevanz haben und daher zunehmend politisch und auch wissenschaftlich reflektiert werden.

Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, anhand der nationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland, eine Policy-Analyse im Feld der Kulturpolitik vorzunehmen. Da „[d]as Ziel einer Politikfeldanalyse ist, das Zustandekommen einer öffentlichen Politik einschließlich deren Wirkungen zu erklären“ (Schneider/Janning 2006: 32), geht es in dieser Arbeit darum, zu analysieren, mit welchen Strategien, Programmen und Projekten Deutschland die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes umsetzt und welche konkreten Folgen dies hat. Hierfür sollen die verschiedenen beteiligten Akteure im Rahmen einer retrospektiven, d. h. ex-post-Betrachtung der Umsetzung dieses völkerrechtlichen Instruments im nationalstaatlichen Rahmen mit Schwerpunkt im Zeitraum 2013 bis 2016 mit ihren Projekten, Programmen und Strategien sowie in ihren Zielen und Absichten untersucht werden. Im Rahmen der Arbeit ist die Frage von großem Interesse, ob es neue (innovative) politische Maßnahmen gibt, mit denen Deutschland die Konvention umsetzt und ob es dadurch gelingt eines der grundlegenden Ziele von Kulturpolitik, mehr Menschen für die Teilhabe an Kultur zu gewinnen, zu erreichen. Dabei bewegt sich die Untersuchung nicht nur im nationalen Politikfeld, sondern berührt auch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). Bei der Umsetzung einer UNESCO-Konvention ist naturgemäß stets die internationale Dimension mitzudenken. Kulturpolitische Entscheidungen in Deutschland, wie etwa die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes oder erst recht eine UNESCO-Nominierung, haben auch Auswirkungen auf die internationalen Kulturbeziehungen Deutschlands. Der Impuls zur innerstaatlichen Umsetzung des Programms kam wiederum aus der internationalen Gemeinschaft. In Deutschland hatte die Kulturpolitik die Förderung der Erhaltung kulturellen Wissens und Könnens, d. h. Immateriellen Kulturerbes, bis dahin weitgehend ausgeklammert. Eine der wesentlichen Folgen des Übereinkommens ist: Immaterielles Kulturerbe bzw. das, was man auch einmal ‚Volkskultur‘, ‚Alltagskultur‘ oder ‚Breitenkultur‘ nannte, und dem man kulturpolitisch ziemlich wenig Aufmerksamkeit schenkte, steht heute auf der kulturpolitischen Tagesordnung. Dies hat das Potenzial zeitgemäße Kulturpolitik in diesem Feld zu gestalten und neue Wege für die Beteiligung an kultureller Praxis inklusive Maßnahmen kultureller Bildung zu eröffnen (vgl. Jacobs 2007: 15). Dabei wird Kulturpolitik aus einer explizit humanistischen Haltung und Perspektive betrachtet: Das bedeutet, dass die Bedeutung von Kultur für Menschen und Gesellschaften, demgemäß für das soziale Zusammenleben von Gemeinschaften, gegenseitiges Interesse sowie Achtung, Toleranz und Respekt füreinander, im Fokus der Aufmerksamkeit steht.

Die Arbeitshypothese ist, dass die Würdigung bzw. Auszeichnung einer Kulturform als Immaterielles Kulturerbe ein kulturpolitisches Instrument darstellt, welches von den am Prozess beteiligten Akteuren mit zum Teil unterschiedlichen Zielen und in unterschiedlicher Intensität sowie verschiedenem Bewusstsein für die damit verbundenen Potenziale genutzt wird. Dieses Instrument steht nicht im luftleeren unpolitischen Raum, sondern entfaltet seine Wirkung entsprechend des spezifischen Modells der nationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention und der Rollen der beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Die jeweilige konkrete Realisierung dieser UNESCO-Konvention im nationalstaatlichen Rahmen können die einzelnen Vertragsstaaten individuell gestalten. Zwar gibt die UNESCO mit einer Konvention wie jener von 2003 zum Immateriellen Kulturerbe einen Rahmen vor, „inwiefern vorgeschlagene Deutungs- und Interpretationsangebote jedoch auf nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden, muss jeweils im konkreten Fall erneut untersucht werden“ (Tauschek 2010: 124). Die verschiedenen Strategien und Verfahren ergeben folglich unterschiedliche Akteurskonstellationen. Dadurch eben handelt es sich bei der vorliegenden Arbeit im Kern um eine Untersuchung des Politikfelds der Kulturpolitik in Deutschland, also des Handlungsraums, in dem sich die beteiligten Akteure bewegen. Ihre Interaktionsmuster und die sich dabei ergebenden Ergebnisse im Zusammenhang mit einem Instrument der Themensetzung und Normgebung sollen hier multiperspektivisch analysiert werden. Die Untersuchung soll beispielhaft für ein neues Nachdenken über Konzepte und Instrumente, mit denen Kulturpolitik gemacht wird, das heißt der Rahmenbedingungen für all das, was unter Kulturpolitik subsummiert wird, sein (vgl. Schneider 2014a). Sie soll Hypothesen generieren und Fragen aufspüren, die in vergleichbaren Zusammenhängen untersucht werden können. Zudem sollen durch die vorgenommenen Analysen Hinweise und Anregungen bzw. Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung der UNESCO-Konvention gegeben werden.

Zu den Parametern, die die Umsetzung der Konvention in Deutschland bestimmen, zählen u. a. der Kulturföderalismus, das Zusammenwirken von Ländern als Träger der Kulturpolitik und des Bundes als Vertragspartei der UNESCO, die Art der Zusammenarbeit zwischen Experten und staatlichen Stellen und nicht zuletzt die aktive Rolle der Trägergruppen des Immateriellen Kulturerbes bei der Identifizierung und Erhaltung dessen. Weitere Parameter sollen während des Untersuchungsvorhabens herausgearbeitet werden. Sie werden anhand von relevanten Dokumenten hergeleitet und mit eigenen qualitativen und quantitativen empirischen Erhebungen kombiniert.

Hinsichtlich der Verständlichkeit, der Lesbarkeit und der Einheitlichkeit in der vorliegenden Arbeit an dieser Stelle noch drei Hinweise: erstens zur Groß-/Kleinschreibung, zweitens bezüglich der Verwendung des generischen Maskulinums und drittens hinsichtlich von Anführungsstrichen im Rahmen dieser Arbeit:

  1. 1.

    ‚Immaterielles Kulturerbe‘ wird als feste Bezeichnung und Eigenname verstanden und daher i. d. R. großgeschrieben. Wichtigste Ausnahme ist die Bezeichnung der UNESCO-Konvention, die in offizieller deutscher Übersetzung „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ heißt. Auch im gesamten Text der Konvention, den der Sprachendienst des Auswärtigen Amts seinerzeit vor Deutschlands Beitritt zur Konvention angefertigt hat, wird die Kleinschreibung gebraucht. Auch das „Bundesweite Verzeichnis“ wird als Teil des entsprechenden Eigennamens großgeschrieben.

  2. 2.

    Im Regelfall wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form von Personenbezeichnungen benutzt – soweit es nicht anders gekennzeichnet ist, sind Menschen der Geschlechtsausprägungen weiblich und divers darunter ebenfalls zu verstehen. Wann immer möglich werden geschlechtsneutrale Begriffe genutzt.

  3. 3.

    Anführungsstriche werden in doppelter Ausführung für Zitate genutzt und in einfacher Form zur Kennzeichnung feststehender Begrifflichkeiten und Konzepte.

1.2 Forschungsfragen

Erkenntnisleitende Frage der Arbeit ist, wie sich die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im nationalen Rahmen Deutschlands zwischen einem i. e. S. kulturpolitischen Impetus mit demokratiefördernden Komponenten („Kultur von allen für alle“) und der Würdigung bürgerschaftlichen Engagements, also einer eher gesellschafts- und sozialpolitischen Wirkung von Kulturpolitik, darstellen. Wird das Instrument in seinem Potenzial in beiderlei Hinsicht bzw. auf diesem Kontinuum bereits ausgeschöpft? Folgende Fragen sollen dafür die empirische Untersuchung leiten:

  1. 1.

    Mit welchen politischen Maßnahmen (Projekten, Programmen und Strategien) setzt Deutschland das völkerrechtliche Instrument UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes um?

  2. 2.

    Wie wirkt sich die Beschäftigung mit dem Thema ‚Immaterielles Kulturerbe‘ auf die Kulturpolitik und ihre Akteure im deutschen Mehrebenensystem mit ihren Absichten und Zielen aus?

  3. 3.

    Inwiefern ist die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen, Ziel, Aufgabe und Gegenstand der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland?

  4. 4.

    Öffnet das Immaterielle Kulturerbe die Perspektive der Trägergruppen für (internationale) Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten von Kulturformen oder führt es eher zu einer Verengung des Blicks auf Partikularitäten des eigenen Kulturschaffens bzw. Kulturerbes?

  5. 5.

    Wie gestaltet sich die Wechselwirkung zwischen der internationalen und der nationalen Umsetzung der Konvention?

Als Datenmaterial der Analyse in dieser Arbeit dienen verschiedene Dokumente, Interviews, Fallbeispiele und Medienberichte: Relevante Dokumente, zum Teil veröffentlicht, zum Teil unveröffentlicht, aus dem staatlichen wie auch aus dem zivilgesellschaftlichen Raum, bieten einen ersten Grundstock des Quellenmaterials für die Analyse. Hinzu kommen zu erhebende eigene empirische Daten durch Experten- und Hintergrundinterviews mit Vertretern verschiedener Akteursgruppen, ganz konkret auch anhand von konkreten Fallbeispielen von Kulturformen, die ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden. Weiterhin erfolgt eine Analyse von ausgewählten Medienberichten. Gerade Medien sind für die Wirkung der Konvention in Deutschland entscheidend, weil sie die mit dem Instrument verbundenen Botschaften und Storys in die Öffentlichkeit transportieren. Politisches Steuerungsinstrument ist im Bereich Immaterielles Kulturerbe v. a. Überzeugung und wiederum zentrales Medium für Überzeugung ist Information (vgl. Blum/Schubert 2009: 86). Die unmittelbare Interaktion zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf der einen und Trägergruppen Immateriellen Kulturerbes auf der anderen Seite ist aber natürlich im Rahmen der Analyse der kulturpolitischen Effekte der nationalen Umsetzung der Konvention ebenso wichtig wie die Betrachtung der Medienrezeption. Daher soll eben der beschriebene methodische Dreiklang einer Analyse von Dokumenten, der Durchführung und Auswertung eigener Experteninterviews (transkribiert, Zitation mit Kürzeln, siehe Abschnitt 5.3.2.2., mit Angabe des Datums des Interviews) und Hintergrundinterviews (nicht transkribiert, indirekte Zitation auf Basis von eigenen Notizen mit Angabe des Datums des Interviews) sowie der Analyse von Medienberichten eine fundierte Untersuchung mit validen Ergebnissen im Hinblick auf die Arbeitshypothesen und Forschungsfragen ermöglichen. Hierfür werden Kriterien entwickelt, anhand derer Inhaltsanalysen von Dokumenten, Interviews und Medienberichte vorgenommen werden sollen.

Eine solche Mischung aus einer deskriptiven und quantitativen Analyse empirischer Daten ist typisch für die Politikfeldanalyse (vgl. Schubert 1991: 63). Durch eine Auswertung der empirischen Daten sollen Schlüsse gezogen werden, die Stärken und Schwächen des deutschen Verfahrens in Bezug auf die Nutzung des Instruments deutlich machen und Handlungsempfehlungen für die künftige Umsetzung in Deutschland mit seinem Potenzial an Kulturakteuren im Rahmen des Immateriellen Kulturerbes gegeben werden.

1.3 Aufbau der Arbeit

Folgend auf diese Einleitung wird in Kapitel 2 zunächst der Forschungsstand überblicksartig dargelegt.

Dem schließt sich in Kapitel 3 eine grundlegende Darstellung von Kulturpolitik in Deutschland an: Zunächst wird in Abschnitt 3.1. eine Definition angeboten, bevor ein historischer Abriss der modernen Kulturpolitik in Deutschland gegeben wird. Wichtige kulturpolitische Entwicklungen und Konzepte, die das heutige Kulturverständnis – zum Kulturbegriff siehe Abschnitt 3.3.1. – in Deutschland prägen, werden ebenso vorgestellt wie das deutsche Mehrebenensystem in diesem Politikfeld. Zum Abschluss des Kapitels soll auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und das Ziel kultureller Teilhabe als Handlungsfeld von Kulturpolitik eingegangen werden.

In Kapitel 4 wird das Thema ‚Immaterielles Kulturerbe‘ mit der Entstehungsgeschichte der UNESCO-Konvention und ihren grundlegenden Strukturen (Abschnitt 4.3.) eingeführt und beleuchtet. Teil dieses Kapitels sind Definitionen (Abschnitt 4.1.), Fallbeispiele von Anerkennungen von Kulturformen als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland (Abschnitt 4.2.) als auch eine Darstellung, wie ausgewählte europäische Staaten die nationale Umsetzung der Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Rahmen ihrer Kulturpolitik gestalten (Abschnitt 4.4.).

Nach diesen beiden Kapiteln mit inhaltlichen Grundlagenbetrachtungen der Gegenstände dieser Arbeit enthält Kapitel 5 die wichtigsten methodischen Erwägungen. Dazu gehören die Klärung von Konzepten der Untersuchung, ausgehend von Theorien der Politikfeldanalyse die Erörterung der Wahl der konkreten Untersuchungsmethode sowie die Darstellung der Untersuchungskriterien für die Auswertung der Dokumente, Experteninterviews und Medienberichte. Zum Abschluss des Kapitels werden der genaue Untersuchungsverlauf dargestellt und die Datengrundlage bewertet sowie eine Analyse möglicher Fehlerquellen vorgenommen.

In Kapitel 6 erfolgt dann die strukturierte Untersuchung der Umsetzung der Konvention in Deutschland. Hierfür wird zum einen der Policy-Cycle nachverfolgt und zum anderen werden die Akteure unter Beachtung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung differenziert in ihren Absichten und Projekten, Programmen und Strategien zur Umsetzung der Konvention betrachtet.

Kapitel 7 bildet mit einem Resümee, gegliedert in die Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse dieser Arbeit und die Bewertung der gewählten Untersuchungsmethode, Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Konvention in Deutschland und weiterhin bestehenden Forschungsdesiderata, den Abschluss dieser Arbeit.