Zusammenfassung
Wie gezeigt wurde, existieren nach wie vor etliche Unklarheiten und Streitpunkte im Hinblick auf die Zulässigkeit der untersuchten Geschäftsmodelle. Diese liegen vor allem darin begründet, dass das RDG auf konventionelle Rechtsdienstleistungen zugeschnitten ist. Des Weiteren stellt sich angesichts der weitreichenden Tätigkeiten, die den Inkassodienstleistern sowohl nach hier vertretener Auffassung als auch nach Meinung des BGH erlaubt sind, die Frage, inwieweit die für Rechtsanwälte geltenden strengen Regeln der BRAO, insbesondere die Verbote des Erfolgshonorars und der Kostenübernahme, noch gerechtfertigt sind.
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Och, J. (2024). Rechtspolitische Überlegungen de lege ferenda. In: Juristische Dienstleistungen von Legal Tech-Anbietern. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-43994-1_3
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