Zusammenfassung
Die Hoffnung, dass sich innovative Steuerungsideen unter dem Begriff Nudging verbergen, hat sich nur teilweise erfüllt. Genauso wenig ist die Befürchtung eingetreten, es käme mit Nudging ein Steuerungsinstrument auf den Plan, das besondere rechtliche oder ethische Risiken mit sich bringt. Nichts Neues, aber auch nichts Schädliches – dies steht für den Großteil der untersuchten Anschauungsbeispiele als Fazit. Die Debatte veranschaulicht aber, dass es angezeigt ist, sich bei staatlichem Informationshandeln der verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Dualität der Denkprozesse zu vergewissern und mithilfe von Debiasing und Framing die ermittelten Wahrnehmungsverzerrungen wie die Status Quo Bias, die Representative Heuristic, die Ankerheuristik oder die Optimismus-Verzerrung abzumildern. Dies fördert die Entscheidungsfreiheit des Effekt-Adressaten und ist verfassungsrechtlich eher zu befürworten als zu beanstanden. Anders sieht es bei den selteneren Steuerungsinstrumenten aus, die das reflektierende Denksystem vollständig umgehen und verdeckt, manipulativ und damit verfassungsrechtlich unzulässig operieren.
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Maruschke, J. (2024). Fazit. In: Rationalität und Egoismus im Recht . Schriftenreihe des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-43825-8_3
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