Zusammenfassung
Unter einem Wohnmakler verstehen wir einen professionellen Makler, der sich hauptsächlich auf den privaten Immobilienmarkt im weitesten Sinne konzentriert und mehr als die Hälfte seines Umsatzes damit erzielt. Sein Dienstleistungsangebot und seine Ausbildung sind auf den Verbraucher als Auftraggeber zugeschnitten, sowohl im Rahmen von Verkaufs- als auch von Kauftransaktionen. Durch die Benennung von Fachgebieten (Segmenten) für die Lizenzierung von Immobilienmaklern sowie z. B. in Schweden kann dem Begriff Wohnmakler ein formaler Status verliehen werden.
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Notes
- 1.
§ 13 BGB definiert Verbraucher wie folgt: „… jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“
- 2.
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber sich dafür entschieden hat, die Vermittlung von Vermietungs-/Miettransaktionen gesondert zu regeln, kann als „unglücklich“ bezeichnet werden.
Literatur
ZERP (2007) Zentrum für europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Study COMP/2006/D3/003 Conveyancing Services Market Country Fiches December 2007. https://ec.europa.eu/competition/sectors/professional_services/studies/csm_study_fiches.pdf, zugegriffen: 05-05-2023
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Sieburgh, P.N. (2023). Wohnmakler. In: Alternatives Vertragsverhältnis mit Immobilienmaklern. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-42292-9_8
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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