Zusammenfassung
Ist eine Kanzleiwebsite überzeugend gestaltet, geht es daran, diese Website im Internet sichtbar zu machen. Das funktioniert mit dem sogenannten Suchmaschinenmarketing (Search Engine Marketing = SEM). Dabei setzt sich das Suchmaschinenmarketing aus zwei Bereichen zusammen: Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization = SEO) und der Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising = SEA).
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Notes
- 1.
Das Nachstehende gilt aber in dieser Form grundsätzlich auch für andere Suchmaschinen, d. h., vor allem auch für Bing.
- 2.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222849/umfrage/marktanteile-der-suchmaschinen-weltweit/#:~:text=Im%20Desktop%2DSuchmaschinen%2DMarkt%20weltweit,von%2087%2C59%20Prozent%20vorn.; 04.08.2022 abgerufen.
- 3.
An dieser Stelle konnte ich beobachten, dass die Corona-Pandemie SEA an die Grenzen brachte. Unter anderem im Verkehrsrecht gab es im Lockdown Anfang 2020 kaum noch Suchanfragen bei Google zu einschlägigen Begriffen.
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Es gibt enorm viele SEO-Rankingfaktoren. Wir beschränken uns hier auf die Wichtigsten, die auch für technische Laien noch gut nachvollziehbar sind.
- 5.
H steht für „Headline“. Der Text einer Seite einer Website gliedert sich in eine bestenfalls nur einmalige H1 (Hauptüberschrift) und im folgenden Text H2, H3 etc. Diese Gliederung der Abschnitte nach Bedeutung können Suchmaschinen sehr schnell lesen und damit die Inhalte schnell grob erfassen.
- 6.
Bei Videos schätzt Google vor allem Links auf YouTube, da YouTube auch zum Google-Konzern gehört.
- 7.
„Content-Marketing ist eine Marketing-Technik, die mit informierenden, beratenden und unterhaltenden Inhalten die Zielgruppe ansprechen soll, um sie vom eigenen Unternehmen und seinem Leistungsangebot oder einer eigenen Marke zu überzeugen und sie als Kunden zu gewinnen oder zu halten.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Content-Marketing, abgerufen: 16.08.2022.
- 8.
Bestenfalls verlinken Anzeigen auf sog. Landingpages, also eine Unterseite einer Kanzleiwebsite oder eine Webpräsenz, die nur für diesen Zweck erstellt wurde.
- 9.
Die unterschiedlichen Arten der Anzeigen werden über das gleiche Tool erstellt, verwaltet und ausgespielt, das sog. Google Ads-Konto, das an sich kostenfrei ist.
- 10.
Tatsächlich wird in aller Regel der Begriff Rechtsanwalt/Anwalt gegoogelt, nicht Anwältin oder Rechtsanwältin.
- 11.
Grundsätzlich können Sie Google Ads mit etwas Übung selbst in der Kanzlei erledigen. In der Regel macht es aber Sinn, erste Kampagnen und Anzeigen von Profis erstellen und schalten zu lassen. Im Anschluss können Sie dann diese Anzeigen selbst verwalten.
- 12.
Wie man Keywords richtig ermittelt und welche Arten von Keywords, Keyphrasen etc. es gibt, erfahren Sie hier: www.anwalts.marketing/keywords_finden
- 13.
Die Kosten liegen bei umkämpften Begriffen wie „Rechtsanwalt Rechtsgebiet Stadt“ nicht selten zwischen 10 und 20 EUR je Klick! Die wesentlichen Faktoren für den Preis eines Klicks sind vielfältig, grob gesagt: u. a. das Anzeigen-Konkurrenzumfeld und die Qualität der Anzeige (sog. Qualitätsfaktor) bestimmen die Kosten je Klick.
- 14.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Das kann z. B. bei einem grundlegenden Urteil sein, so z. B. kürzlich zum Thema Arbeitszeiterfassung. Hier ist es dann sinnvoll, auch kurzfristig zu reagieren und ggf. passende Anzeigen zu schalten.
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Löffler, P. (2023). Suchmaschinenmarketing. In: Kanzleimarketing online. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-42225-7_3
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