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Professionalisierung der Pflege und der Ansatz professionellen Handelns

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Die ,dienende' Pflege

Part of the book series: Vallendarer Schriften der Pflegewissenschaft ((VSP,volume 13))

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Zusammenfassung

Entscheidend für den Professionsbegriff in Hinblick auf das soziologische Verständnis ist die Abgrenzung einer Profession von ‚einfachen‘ Berufen. So handelt es sich bei Professionen um „[…] Berufe besonderer Art […], die praktisches Handeln unter dem Anspruch von Erklärung betreiben und dazu ein gesellschaftliches Mandat haben“. Wenn von Professionen die Rede ist, findet somit häufig ein professionssoziologisches Verständnis Anwendung, indem eine Profession dann besteht, wenn spezifische Merkmale vorliegen, durch die Professionen von Berufen abgegrenzt werden können.

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Notes

  1. 1.

    Schaeffer bezieht ihre Aussagen an dieser Stelle auf Hartmann (1972, S. 36–52) sowie Hughes (1963, S. 655–688).

  2. 2.

    Voß (2018, S. 35) betont die gesellschaftliche Einbettung eines Berufes, indem er darauf hinweist: „Beruf ist eine spezifisch zugeschnittene, auf produktive Aufgaben bezogene und aus gesellschaftlichen Bildungsprozessen hervorgehende soziale Form von Fähigkeiten und Fertigkeiten und/oder dazu komplementärer fachlicher Tätigkeiten und Leistungen, Berufe werden mehr oder weniger dauerhaft zur Erfüllung gesellschaftlicher (und insbes. wirtschaftlicher) Funktionen i. d. R. zum Erwerb von Geldeinkommen von Menschen übernommen (oder diesen zugewiesen). Die Inhaber der Berufspositionen werden dadurch gesellschaftlich eingebunden, sozialen Normen unterworfen und in wichtigen persönlichen Aspekten geprägt.“ Voß (ebd.) weist somit mit einer soziologischen Perspektive auf den Beruf darauf hin, dass „[…] Beruf […] ein spezifischer Modus der Vermittlung von Individuum und Gesellschaft.“

  3. 3.

    Dewe, et al. (2011, S. 44 f.) weisen an dieser Stelle auf immer wiederkehrende Merkmale hin, die da sind: „[…] Selbstverwaltung, Kontrolle- und Disziplinargewalt“, Bindung an „Verhaltensregeln“, „[…] theoretisch fundierte und wissenschaftlich durchdrungen[e] Spezialausbildung“, Tätigkeit ist „zentralwertbezogen“, „[d]ie Berufstätigkeit ist eher altruistisch und moralisch inspiriert […]“, Voraussetzung einer „Prüfung“, die „[…] in den Händen des Berufsverbandes liegt“, „Berufsangehörige gelten als Experten und genießen weitgehende persönliche und sachliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit“, sie „[…] genießen in ihrer Außenlegitimität ein gewisses Ansehen“, „[…] Aufgaben- und Arbeitsbereich [ist] monopolisiert“, Vorhandensein „[…] von unterschiedlichen Qualifikationen“, die „[…] durch bestimmte Symbole und Zeichen demonstriert und von [Gesellschaft] weitgehend anerkannt [wird]“, „[…] hohes Maß an Kollegialität“, hohe Bedeutung „symbolischer Gratifikationen“, „[…] generell-abstrakt geregelt[e]“ Leistungsvergütung, „[…] Berufsangehörige wenden [ihr] Wissen […] auf einmalige, konkrete Fälle situationsbezogen an“

  4. 4.

    Kälbe (2005, S. 221) führt zur ‚Professionalisierung‘ aus: „Der Begriff Professionalisierung steht am häufigsten für den vielschichtigen Prozess, durch den ein bestimmter Beruf oder eine bestimmte Berufsgruppe sich in Richtung auf eine Profession entwickelt (Aufstiegsprojekt). Dabei wird von manchen Soziologen eine zeitlich invariante Sequenz von Entwicklungsschritten – von der Arbeit über den Beruf bis hin zur Profession – unterstellt und zwischen Prozessen der ‚Verberuflichung‘ (die Entwicklung von laienhaft ausgeübten Tätigkeiten hin zu einem Beruf, der eine definierte Ausbildung zur Voraussetzung hat) und ‚Professionalisierung‘ differenziert.“ Siehe bzgl. einer detaillierten Darstellung der ‚Professionalisierung‘ u. a. Mieg (2005, S. 342–349) sowie bzgl. einer detaillierten Darstellung der Begriffe ‚Profession‘ und ‚Professionalisierung‘ und deren Entwicklung Mieg (2016, S. 27–40).

  5. 5.

    Schaeffer (2012, S. 31) verweist an dieser Stelle auf Parsons (1963, S. 10–57); siehe hierzu auch Schaeffer (2004, S. 105 f.), die an dieser Stelle auf die „Werteuniversalien“ Gesundheit, Konsens, Moral, Wahrheit und Recht hinweist.

  6. 6.

    Cassier-Woidasky (2011, S. 165) verweist an dieser Stelle auf Goode (1960, S. 903),

    der diese Bedeutung der Pflege bereits betonte.

  7. 7.

    Die Autorin verweist an dieser Stelle auf Dewe, et al. (1992, S. 70–92) hin.

  8. 8.

    Schaeffer (2004) unterscheidet mit Verweis auf Daheim (1992, S. 21–35), der sich wiederum auf Forsyth & Danisiewcz (1985, S. 11–49) bezieht, zwischen „Organisations- und Klientenautonomie“

  9. 9.

    Auch die häufig betonte Entwicklung der Patientenrolle hin zu einem „mündigen Patienten“ ändert, wie bei Stollberg (2008, S. 358 f.) zu entnehmen ist, nur bedingt die prominente Rolle der Medizin und ihrer Vertreter innerhalb der Versorgung und der damit verbundenen Autonomie in ihrem Handeln. Auch Nassehi (2008, S. 395) kommt zu dem Schluss, dass „[m]it der Erfindung des sterbenden Subjekts, des autonomen Patienten und des informierten Konsenspartners des Arztes […] die Asymmetrie einerseits geleugnet, andererseits der organisatorischen Praxis überlassen [wird].“

  10. 10.

    Siehe hierzu u. a. die Ausführungen von Cassier-Woidasky (2011, S. 166 f.) zur Wundversorgung.

  11. 11.

    Hülsken-Giesler verweist an dieser Stelle auf Remmers (2000).

  12. 12.

    Siehe hierzu auch Cassier-Woidasky (2011, S. 164).

  13. 13.

    Cassier-Woidasky verweist an dieser Stelle auf Schaeffer (2004, S. 103–126).

  14. 14.

    Cassier-Woidasky verweist an dieser Stelle auf Etzioni (1969).

  15. 15.

    Schaeffer verweist an dieser Stelle neben Etzioni (1969) auch in Hinblick auf die eingeschränkte Professionalisierung auf die Formulierungen „>>mimic profession<<“ von Forsyth & Danisiewcz (1985, S. 11–49) und „>>schwache Profession<<“ von Freidson (1986).

  16. 16.

    Arnold greift an dieser Stelle Freidson (1970) auf.

  17. 17.

    Gerlach (2013, S. 76) weist jedoch in Bezug auf diese Aussage Miegs hin, dass „[…] wenn die merkmalorientierten Ansätze nicht tragfähig erscheinen, die gegenwärtigen Veränderungsprozesse des Pflegeberufs analytisch zu fassen, mit Blick auf einen theoretischen Bezugsrahmen, der eine Verbindung zwischen Identität und Profession ermöglicht, werden sie durchaus wieder relevant. Und zwar genau da, wo sich ein Bezug von einem nach diesen Theorien kennzeichnenden Professionsmerkmal zur Identität zeigt bzw. herstellen lässt.“

  18. 18.

    Vor dem Hintergrund des Gegenstandes der Pflege und des pflegerischen Handelns wird an dieser Stelle bewusst der Fokus auf die genannten Professionstheorien gelegt. Siehe bzgl. einer Übersicht über weitere Theorien u. a. Pfadenhauer & Sander (2010, S. 361–378).

  19. 19.

    Siehe hierzu auch Kälbe (2005, S. 223).

  20. 20.

    Siehe auch auch Pfadenhauer & Sander (2010, S. 370).

  21. 21.

    Pfadenhauer verweist an dieser Stelle auf die zentrale für diesen Aspekt zentrale Bedeutung von Larson (1977).

  22. 22.

    Siehe hierzu auch Pfadenhauer & Sander (2010, S. 370).

  23. 23.

    Pfadenhauer verweist an dieser Stelle auf Brater (1983, S. 49); Pfadenhauer & Sander (2010, S. 371) weisen darauf hin, dass „[d]iese Auffassung […] in der Berufssoziologie insbesondere im Rahmen eines sogenannten „subjektorientierten Ansatzes“ aufgegriffen worden ist.“

  24. 24.

    Pfadenhauer & Sander (2010, S. 370) verweist diesbezüglich auf Larson (1977) Diese „[…] bezweifelt […] die Notwendigkeit der Protektion von Professionen durch herrschende Eliten.“

  25. 25.

    Siehe bzgl. der staatlichen Rolle im „Professionalisierungsprozess“, insbesondere in Hinblick auf eine geschichtlich und u. a. auf Deutschland gerichtete Perspektive Mieg (2005, S. 343).

  26. 26.

    Zitiert in Pfadenhauer (2003, S. 51).

  27. 27.

    Bartholomeycik bezieht sich an dieser auf Schmidbauer (2002) Monteverde (2009, S. 69) betont unter Hinzuziehung von Conradi (2003, S. 36) hinsichtlich der Herausforderung, der mit dem Attribut der Weiblichkeit der Pflege für ihre Professionalisierung einhergeht, darauf hin, dass „[…] die Rezeption der ethics of care in der beruflichen einen stark emanzipatorischen Aspekt aufweist und sich als geeignet erwiesen hat, Vorstellungen pflegerischen Handelns von stereotypisierten Idealen <<weiblicher>> Tugend zu befreien […].“

  28. 28.

    Siehe hinsichtlich der weiblichen Attribute der Pflege in Hinblick auf deren Professionalisierung sowie die dabei bestehenden Machtverhältnisse Hülsken-Giesler (2010, S. 168).

  29. 29.

    Siehe auch Kälbe (2005, S. 220 f.)

  30. 30.

    Siehe hierzu auch die nähergehenden Ausführungen in Unschuld (2015, S. 508 f.)

  31. 31.

    Unschuld entwickelt ein dynamisches Professionskonzept, dass weniger eine klare Linie zwischen ‚Profession‘ und ‚Nicht-Profession‘ zieht, als vielmehr den Umfang der Professionalisierung eines Berufes auf einer Skala zwischen „hypothetische[n] Endpunkten“ verortet. Er führt hierzu aus, dass „[d]as Konzept […] somit keine Trennung von „professions“ und „non-professions“ vor[sieht], sondern einen andauernden, fließenden Wandel, der sich auf der genannten Skala auf und ab bewegt. Im Grunde geht es also bei der Professionalisierung um einen Gewinn an Selbstständigkeit, während bei der Abwärtsbewegung auf der Skala, die wir mit Deprofessionalisierung bezeichnen, ein Verlust der Selbstständigkeit zu beobachten ist.“

  32. 32.

    Ein Phänomen, das Schaeffer in Hinblick auf alle etablierten Professionen benennt.

  33. 33.

    Siehe hierzu auch den dynamischen Professionsansatz von Unschuld (2015, S. 504) sowie die Ausführungen in Kälbe (2005, S. 224).

  34. 34.

    Siehe bzgl. der für die Professionalität von Medizin und Pflege bedeutsamen Unterscheidungen u.a die Ausführungen von Schulz-Nieswandt (2010b, S. 379 f.)

  35. 35.

    Dies ist eine mögliche Betrachtung der bestehenden Gefahren, die sich in Ansätzen in den Ausführungen von Böllinger (2016, S. 27) wiederfinden lässt. So beschreibt er unter Anwendung seines Verständnisses von Professionen, dass sich die Medizin und die Pflege in einem Verberuflichungsprozess befinden, der zu einer „Deprofessionalisierung“ der Medizin führt und zum Verlust des dem pflegerischen Handeln immanenten „Dienstes“.

  36. 36.

    Cassier-Woidasky verweist hierbei auf Rabe-Kleberg (1999, S. 276–302).

  37. 37.

    Jedoch ist auch an die Kritik an dieser Perspektive hinzuweisen. So stellt Pfadenhauer, Michaela: Professionalisierung, S. 52 ff. diese in Bezug auf die Rolle der Universitäten und des Staates heraus.

  38. 38.

    Cassier-Woidasky weist an dieser Stelle darauf hin, dass gerade in „[…] den klassischen Professionstheorien ein paternalistisches Machtverständnis zugrunde liegt.“

  39. 39.

    Siehe hierzu im Detail Weidner (1995, S. 49–58); Weidner (2011).

  40. 40.

    Weidner verweist an dieser Stelle hinsichtlich der Kritik an einem „[…] Professionalisierungsbegriff, der beherrschend von dem Merkmal des wissenschaftlichen Expertentums bestimmt ist […]“ auf Oevermann (1978, S. 2), dem Anmahne einer fehlenden Explikation der den „[…] Merkmalen [individuellen Handelns] zugrundeliegenden Strukturen […]“ durch die „klassischen Professionalisierungstheorie[n]“ auf Oevermann (1978, S. 6) und bzgl. des „[…] Beharren[s] auf institutionelle Erscheinungskriterien […]“ auf Oevermann (1981, S. 10).

  41. 41.

    Weidner verweist an dieser Stelle auf Oevermann (1981, S. 3); siehe hierzu auch die beispielhaften Ausführungen in Isfort (2003b, S. 276 f.)

  42. 42.

    Zitiert in Arnold (2008, S. 40 f.); Auch Schaeffer (2004, S. 116) stellt unter Verweis auf die Arbeit von Becker, et al. (1963) heraus, dass „[p]rofessionelle Sozialisationsprozesse […] sich gemeinhin zweigleisig [vollziehen]: Sie implizieren die Aneignung universaler Wissensbestände, doch ebenso den Erwerb interpretativen Sinn- und Fallverstehens wie auch die Habitualisierung der antinomischen Logik professionellen Handelns.“

  43. 43.

    Siehe hierzu Weidner (1995, S. 52 f.) sowie Weidner (2011, S. 49 ff.); siehe bzgl. der besonderen Bedeutung des Erfahrungswissens Sander (2017, S. 13 f.)

  44. 44.

    Die von Weidner im weiteren Verlauf seiner Ausführungen verwendete Formulierung „Dialektik von Begründungs- und Entscheidungszwang“ stammt aus Oevermann (1981, S. 8).

  45. 45.

    Weidner verweist an dieser Stelle auf die Bezugnahme Oevermanns bzgl. des Grundsatzes „Hilfe zur Autonomie“ auf das „Prinzip der Montessori-Pädagogik“ in Oevermann (1978, S. 27).

  46. 46.

    Weidner verweist an dieser Stelle auf Dewe & Otto (1984, S. 797).

  47. 47.

    Zitiert in Weidner (2011, S. 53).

  48. 48.

    Weidner verweist an dieser Stelle auf Oevermann (1981, S. 3).

  49. 49.

    Weidner greift an dieser Stelle das „Strukturprinzip professionellen Handelns“ von Dewe, Otto auf und entwickelt diese mit Fokus auf die Pflege weiter. Siehe bzgl. des von Otto und Dewe entwickelten Strukturprinzips Dewe & Otto (1984, S. 788) zitiert in Weidner (2011, S. 50).

  50. 50.

    Siehe bzgl. der praktischen Anwendung des hermeneutischen Fallverstehens in der pflegerischen Versorgung die Darstellung der „professionellen Fallarbeit“ nach Weidner in Isfort (2003a, S. 325–329).

  51. 51.

    Weidner entwickelt hierbei die von Raven auf der Grundlage von Oevermann entwickelten „[…] Kompetenzen des <<ärztlich-professionellen>> Handelns […]“ auf die Pflege. Siehe hierzu Raven (1989, S. 59 ff.)

  52. 52.

    Zitiert in Gerlach (2013, S. 73).

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Voß, C.J. (2023). Professionalisierung der Pflege und der Ansatz professionellen Handelns. In: Die ,dienende' Pflege. Vallendarer Schriften der Pflegewissenschaft, vol 13. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41595-2_8

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