Zusammenfassung
Korruption ist das „Krebsgeschwür“ (Eigen 2001) einer jeden demokratischen Gesellschaft. Dies ist vielleicht die einfachste und treffendste Definition für Korruption. Dabei wird von vielen Autorinnen und Autoren immer darauf hingewiesen, dass Korruption eine der ältesten „Handlungen“ in der Menschheitsgeschichte überhaupt ist (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen Höffling 2002: 7). Andere Autoren führen sogar aus, dass in der Korruption ein Entwicklungspotenzial für ein Wirtschaftssystem steckt (vgl. mit weiteren Hinweisen Pies 2003). Was ist nun Korruption: ein „Krebsgeschwür“, ein „Wachstumsfaktor“ oder was sonst?
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Notes
- 1.
Man betrachte dazu nur die Familiengeschichte der Chapeaorouge in Hamburg (vgl. Süddeutsche Zeitung 11.12.2021: 56).
- 2.
Es sollte vielleicht an dieser Stelle das Wort „Sympathie“ verwendet werden.
- 3.
Auch ein Fall von „Ungleichheit“ wenn ein Autor aus einer reichen Familie stammt und aufgrund dieser „Beziehung“ für sein Buch umfassende Werbemaßnahmen und Verkaufsstrategien lanciert, wodurch das Buch aufgrund der Verkaufszahlen zu einem „Bestseller“ wird. Vgl. dazu z. B. eine Buchwerbung der Drogeriemarkt-Kette „Rossmann“ für das Buch von Dirk Roßmann (2021).
- 4.
Man beachtet auch nur die Diskussion um die sogenannten „Nepo-Babys“.
- 5.
Siehe dazu den nächsten Abschnitt und Schaubild 2.2.
- 6.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass für Untersuchungen des „Hellfelds“ der Korruption in einem Land als Auswahlkriterium nur die legalistische Definition als Grundlage verbleibt.
- 7.
Zitiert nach dem Gesetzesentwurf – BMJ – für den einzuführenden § 299a StGB.
- 8.
Vgl. die Ausführungen im Kapitel „Das Ausmaß der Korruption“.
- 9.
Wie z. B. Drucksache 19/31.208 vom 25.06.2021: „Die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Amtsträger nach deutschem Strafrecht“ (zu finden unter: 1_DE_ACT_part1_v2.pdf).
- 10.
Vgl. EPAC (European Partners Against Corruption).
- 11.
Auf den Homepages der EU waren dazu ausführliche Angaben zu finden (wie: http://convertion.coe.int/Tretay/Commun/CherceSig.asp?NT173&CM=&DF=&CL=GER vom 27.06.2011), die jedoch im Augenblick nicht mehr zur Verfügung stehen.
- 12.
Vgl. z. B. die Arbeit der INTOSAI bzw. ORKB. Dazu 20th UN/INTOSAI Symposium, Die Rolle der ORKB im Kampf gegen die Korruption, Tagungsveröffentlichung, Wien 2009 (siehe dazu noch den Anhang). ORKB = Oberste Rechnungskontrollbehörde (als „öffentliche Finanzkontrolle der EU“); EUROSAI = Europäische Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden.
- 13.
Vgl. zu den Hintergründen und den weiteren Hinweisen Atkeson 1978; Braithwaite 1979; Gustman 1979; zur Diskussion in Deutschland Letzien (2018).
- 14.
Die rechtliche Entwicklung der Vorschrift und die internationale Auseinandersetzung können hier nicht ausgeführt werden. Es sei z. B. auf Martiny 2007 verwiesen.
- 15.
Vgl. NAD Überblicke + Hintergründe, 2/2016, Philanthropische Stiftungen und Entwicklung unter: www.netzwerkafrika.de › rsfiles › dateien (aufgerufen 07.12.2021).
- 16.
Dabei gibt es jedoch auch gravierende Abweichungen dazu, wenn z. B. in Schweden darunter mehrheitlich der Schutz von Arbeitsbeziehungen verstanden wird (vgl. dazu Überhofen 1999).
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Liebl, K. (2023). Korruption – Was wird darunter verstanden?. In: Korruption in Deutschland. Forum für Verwaltungs‐ und Polizeiwissenschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41458-0_2
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