Zusammenfassung
„Korruption“ ist sicherlich eines der am häufigsten verwendeten Worte in der politischen Auseinandersetzung – zumeist auf der Ebene der Bewertung von politischen „Vorgängen“. Der Begriff trennt die „Guten von den Bösen“ und stellt gleichzeitig den „Bewerter“ in die Gruppe der „Guten“, da er ja in diesem Zusammenhang selbstverständlich nur für eine korrekte und unbeeinflusste Handlungsweise steht. In der Form einer Verschwörungstheorie werden auch sehr oft Handlungen der „Mächtigen“ dergestalt (negativ) bewertet, dass sie sich bereits im Vorfeld über einen „kurzen Draht“ über mögliche „Austausche“ – zumeist finanzieller Art – geeinigt hätten.
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Notes
- 1.
Beispiele sind neben dem „Maskenskandal“ auch die vielen unkontrollierten Corona-Testabrechnungen, wobei in diesem Zusammenhang auch Personen auffielen, die dem organisierten Verbrechen zuzurechnen sind. Auch über die hohen Vergütungen an Apotheken für Tests usw. wird heute nicht mehr gesprochen. In diesem Zusammenhang geriet selbst die Insolvenz des Apothekenabrechnungssystems AvP in „Vergessenheit“. Die Frage in diesem Zusammenhang ist: Weshalb?
- 2.
Vgl. die Enthüllungen in der Süddeutschen Zeitung unter https://panamapapers.sueddeutsche.de/ oder auch https://offshoreleaks.icij.org/?gclid=EAIaIQobChMIj6rSiJm99AIVDLh3Ch2vkQEfEAAYASAAEgJAHPD_BwE (beide aufgerufen am 01.12.2021).
- 3.
dpa-Meldung vom 01.12.2021 bezüglich eines Urteils des EuGH hinsichtlich des früheren Präsidenten der lettischen Zentralbank, dem Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen wurde. In diesem Zusammenhang hatte ein Gericht in Riga angenommen, dass der Präsident nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfe. Der EuGH stellte jedoch fest, so die Meldung, dass Korruption „grundsätzlich nicht zu den amtlichen Handlungen“ gehören würde (so die dpa-Meldung nach Pforzheimer Zeitung vom 01.12.2021: 9).
- 4.
- 5.
Wobei aufgrund des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine das Korruptionsproblem in diesem Land völlig aus dem Fokus der Berichterstattung verschwunden ist [Russland und die Ukraine sind nach der Rangliste von Transparency International die korruptionsbelasteten Länder in Europa] (siehe dazu weiter hinten).
- 6.
Solche Fälle gibt es tatsächlich (vgl. Liebl 2020), jedoch bezieht sich die Aussage auf in Deutschland bekannte Filmformate wie z. B. „Donna Leon“.
- 7.
Vgl. dazu Stuttgarter Zeitung vom 25.08.2021: 10.
- 8.
Es ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass bei der Abfassung des Textes immer nur Bruchstücke von neuen Hinweisen in den Medien zu finden waren. Vgl. z. B. „Wiener Freunderlwirtschaft“, in: Stuttgarter Zeitung, 18.02.2022: S. 3.
- 9.
Dies gilt auch nach der Einführung des „Lobbyregisters“. Es betrifft auch den Bereich der EU. Alleine im Umfeld des Europaparlamentes sollen 25.000 Lobbyisten ihrer „Tätigkeit“ nachgehen.
- 10.
Um dies festzustellen kann man einfach die Straße „Unter den Linden“ in Berlin ablaufen und die vielen Schilder von solchen „Beratungsagenturen“ betrachten.
- 11.
Vgl. dazu einige Aussagen z. B. in BKA 1957.
- 12.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch das dann schwindende Medieninteresse am Thema.
- 13.
Hier noch ein Hinweis auf die berufliche Veränderung des zumeist gemeinsam mit Frau Bannenberg genannten Oberstaatsanwalts Wolfgang Schaupensteiner. Er wurde 2007 zum „Chief Compliance Officer“ der Deutschen Bahn AG berufen, die er nach einer Datenschutzaffäre unter dem damaligen Bahnvorsitzenden Mehdorn wieder verließ und sich selbständig machte (vgl. FAZ-online vom 02.12.2021).
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Liebl, K. (2023). Das „Korruptionsgespenst“ – Eine Einführung in das Thema. In: Korruption in Deutschland. Forum für Verwaltungs‐ und Polizeiwissenschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41458-0_1
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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