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Zusammenfassung

Dieses Kapitel präsentiert schrittweise die Variablen, die die Haushaltspolitiken der deutschen Länder möglicherweise erklären. Dabei entspricht die Reihenfolge grundsätzlich dem Aufbau der Hypothesen und ihrer Operationalisierung. In Ausnahmefällen legen jedoch ähnliche Erhebungsgrundlagen eine anderweitige Behandlung nahe. Die gewählte Vorgehensweise stellt insofern eine einheitliche Präsentation sicher und vermeidet das Aufkommen von Redundanzen.

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Notes

  1. 1.

    Die induzierte Nachfrage dürfte zumindest kurzfristig keine Funktion der Landespolitik darstellen.

  2. 2.

    Diese Information stammt aus der GENESIS-Online Datenbank des Statistischen Bundesamtes. Siehe Tabelle 12411–0010 auf https://www-genesis.destatis.de/genesis/online (besucht am 19.01.2023).

  3. 3.

    Auf der Internetseite https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/mindestsicherung/b-11-mindestsicherungsquote (besucht am 19.01.2023) stehen entsprechende Daten. Vgl. auch die Unterschiede zwischen Mindestsicherungsquote und Armutsgefährdungsquote bei Munz-König (2013).

  4. 4.

    Es wird davon ausgegangen, dass die Sozialstruktur im Rahmen einer Legislaturperiode nicht von der Landespolitik beeinflussbar ist.

  5. 5.

    Angaben zur Bevölkerung nach Altersgruppen im Jahr 2011 bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/bevoelkerung (besucht am 19.01.2023) an. Das Statistische Bundesamt stellt zudem für die Jahre 2008 bis 2010 die interessierenden Daten in der Fachserie 1 Reihe 1.3 („Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Bevölkerungsfortschreibung“, Tabelle 3.5) zur Verfügung. Grundlage sind jeweils die im Jahresdurchschnitt angegebenen Werte.

  6. 6.

    Siehe die Erwerbstätigenrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (unter https://www.statistikportal.de/de/arbeitsmarkt (besucht am 19.01.2023), Tabelle 2.0 und 2.1). Darauf aufbauend ist die Erwerbstätigenquote mit den Bevölkerungsdaten des Statistischen Bundesamtes berechnet worden.

  7. 7.

    Die meisten Gesetzgebungskompetenzen liegen in Deutschland ohnehin beim Bund, während die Länder die Verwaltung dominieren (Kilper und Lhotta 1996, S. 102; Höreth 2016, S. 59; vgl. Linck 2004).

  8. 8.

    Bereichsvarianz sorgt dafür, dass sich die Positionen des Ausgabenministers und des Finanzministers tatsächlich unterscheiden und somit die Multikollinearität in der Datenanalyse eine Reduktion erfährt.

  9. 9.

    In Hamburg (im Untersuchungszeitraum) GAL.

  10. 10.

    Die Linken stellten in den Jahren 2010 und 2011 den Brandenburger Finanzminister. Die FDP besetzte das Finanzressort in Sachsen-Anhalt von 2003 bis 2006. Und die Grünen bestimmten die Bremer Finanzsenatorin von 2008 bis 2011.

  11. 11.

    Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative.

  12. 12.

    Den Mittelwert (MW), die Standardabweichung (SA), das Minimum (Min.) und das Maximum (Max.).

  13. 13.

    Das Codieren von formal parteilosen Akteuren orientiert sich an deren Nominierung.

  14. 14.

    Eine Übersicht der Internetchroniken zeigt Anhang 3 im elektronischen Zusatzmaterial.

  15. 15.

    Siehe die hier besonders interessierende Plattform „Munzinger Personen“ unter der Internetadresse https://www.munzinger.de/search/query?query.id=query-00 (besucht am 19.01.2023).

  16. 16.

    Sofern der Parteivorsitz im Laufe der Amtszeit eines Ministerpräsidenten freiwillig oder unfreiwillig entfällt, gilt (wieder) ein Wert von null Jahren.

  17. 17.

    Möglichen Artefakten in Ostdeutschland, die mit der Historie zusammenhängen (zunächst wenige Politiker mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Abschlüssen) wirkt eine Mehrebenenanalyse entgegen.

  18. 18.

    Ausnahmen sind Studien, die sich eher deskriptiv auf die Schuldenregel konzentrieren, also auf die „Goldene Regel“ (Groneck 2008, S. 117–121) oder die Schuldenbremse (Ciaglia und Heinemann 2013).

  19. 19.

    Entscheidend für die Jahreszuordnung ist die Rechtsnorm, welche am 1. Juli Gültigkeit besitzt.

  20. 20.

    Zur Vereinfachung werden die Bestimmungen zum Vizepräsidenten und zu weiteren Mitgliedern eines Rechnungshofes ausgeklammert.

  21. 21.

    So bleibt mitunter die vorherige Regierung geschäftsführend im Amt.

  22. 22.

    Vgl. zu den Implikationen diverser Investitur-Regeln Strøm et al. (1994, S. 311–312) und Diermeier et al. (2003, S. 39).

  23. 23.

    Sowohl die Zuständigkeiten als auch die Genese, den Split und die Fusion von Ministerien.

  24. 24.

    Der Eintrag „keine Angabe“ gilt auch für Fälle, wo die Verfassung nur eine Zeitvorgabe für die Gesetzesverkündung nennt (vgl. Achterberg 1984, S. 381). Schließlich handelt es sich bei der Verkündung um einen zwingenden Schritt (nach der Ausfertigung), der keinerlei Prüfungsrecht inkludiert.

  25. 25.

    Hierzu zählt auch das Land NRW, wo die Regierung auch über ein Beanstandungsrecht über angenommene Gesetzentwürfe verfügt. Durch die Inanspruchnahme dieses Rechtes hält die Landesregierung zwar Gesetze auf, doch entscheidet letztlich der Landtag über die Bedenken der Regierung (siehe Art. 67 Verf NW, vgl. Pieper 2014, S. 510–511).

  26. 26.

    Die Ausfertigung von Gesetzen stellt jedoch eine Ausnahme dar.

  27. 27.

    Von der Koalitionsfrage bleibt außerdem die Frage der Mehrheits- oder Minderheitsregierung (Strøm 1984) zu unterscheiden (vgl. Lijphart 1999, S. 98; Schniewind 2008, S. 124–129).

  28. 28.

    In Wahljahren beträgt demnach der Wahlabstand per definitionem Null. Die für sämtliche Wahljahre verwendeten Daten stammen aus dem Informationsangebot der Landeswahlleiter, der statistischen Landesämter und von wahlrecht.de.

  29. 29.

    Vgl. die Erhebungen zur Sonntagsfrage in den Ländern, die „infratest dimap“ im Internet unter http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundeslaender (besucht am 19.01.2023) bereitstellt. Für die Untersuchung ist jeweils die erste in einem Kalenderjahr durchgeführte Umfrage maßgeblich.

  30. 30.

    In der Gegenwart stellt Bremen das einzige Land mit einer noch vierjährigen Legislaturperiode dar (vgl. Greven 2017).

  31. 31.

    Diese Vorgehensweise stimmt auch mit der Einstufung Hamburgs im vorherigen Abschnitt überein, wo sich die Vergabe mehrerer Wahlkreisstimmen nicht auf das Länder-Ranking auswirkt.

  32. 32.

    Koalitionsverträge definieren für gewöhnlich auch prozedurale Regeln (siehe insbesondere die dortigen Abschnitte zur Arbeitsweise der Koalition, zur Gesetzgebung und zur Exekutive). Häufig stellen sie die formale Grundlage für die Besetzung und die Zuständigkeiten von Koalitionsausschüssen dar. Mitunter verweisen sie sogar auf einzelne Paragraphen der Landeshaushaltsordnung und schränken explizit die Rolle des Finanzministers , z.B. bei der Verhängung haushaltswirtschaftlicher Sperren, ein. Von einer noch stärkeren Auswertung der Koalitionsabkommen wird in der vorliegenden Arbeit dennoch Abstand genommen, da sich die damit angesprochene Perspektive nicht vollständig erschließen lässt.

  33. 33.

    Implementiert im Programm „WordStat“ von Provalis Research (Davi et al. 2005).

  34. 34.

    Im Einklang mit diesen Studien geht die vorliegende Arbeit davon aus, dass das Wirtschaftswachstum (zumindest innerhalb einer Legislaturperiode) keine Funktion der Landespolitik darstellt.

  35. 35.

    Vgl. den Tabellenteil 6.1 in einer Datei unter der Internetadresse https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2021-03/vgrdl_r1b1_bs2020_0.xlsx (besucht am 19.01.2023).

  36. 36.

    Portfoliospezifische Konjunktureffekte lassen sich demnach leider nicht untersuchen.

  37. 37.

    Angaben zum Bevölkerungsstand wie auch zur Gebietsfläche hält das Statistische Bundesamt in der GENESIS-Online Datenbank unter https://www-genesis.destatis.de/genesis/online (besucht am 19.01.2023) bereit. Vgl. das Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de (ebenfalls besucht am 19.01.2023). Die angegebenen Jahresendwerte werden stets dem Folgejahr zugeordnet.

  38. 38.

    Dies entspricht dem „Gesetz der progressiven Parallelität von Ausgaben und Bevölkerungsmassierung“, das Arnold Brecht im Jahr 1932 formulierte (Kähler 2006).

  39. 39.

    Folglich wirkt sich auch die „Einwohnerveredelung“ im Länderfinanzausgleich nicht auf die abhängige Variable aus.

  40. 40.

    Gemeint ist der Hauptrefinanzierungssatz. Siehe die Zeitreihe im Internetangebot der Deutschen Bundesbank unter https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/download/BBK01/SU0202?format=csv &lang=de (besucht am 19.01.2023).

  41. 41.

    Entsprechende Daten finden sich unter https://www.bundesbank.de/cae/servlet/StatisticDownload?tsId=BBK01.WU000 &its_csvFormat=de &its_fileFormat=csv &mode=its (besucht am 17.11.2021).

  42. 42.

    Siehe jeweils den Gliederungspunkt 8 der Rechnungsergebnisse für die Jahre 2002 bis 2011. In die Erfassung der Kommunalebene fließen die dortigen Angaben zu den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kreisen) ein, nicht aber die relativ geringen Zahlenwerte der Zweckverbände.

  43. 43.

    Die Kommunalisierung im Politikbereich Wissenschaft hängt mit der Inklusion von Kulturaufgaben wie Theater und Musikpflege zusammen (vgl. Schäfer und Zimmermann 2011, S. 252).

  44. 44.

    Vgl. den Qualitätsbericht unter der Internetadresse https://www.forschungsdatenzentrum.de/sites/default/files/jahresabschluss_1998-2010_qb.pdf (besucht am 19.01.2023).

  45. 45.

    Siehe Fachserie 14, Reihe 5 des Statistischen Bundesamtes (Finanzen und Steuern – Schulden der öffentlichen Haushalte), im Internet erreichbar unter https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000139?list=all (besucht am 19.01.2023). Für die Jahre 2002 bis 2006 besitzt die Tabelle 11.2, für die Jahre 2007 bis 2009 die Tabelle 10 und für die Jahre 2010 sowie 2011 die Tabelle 16.1 bzw. 16.2 Relevanz.

  46. 46.

    Gemeint sind die Schulden sowohl gegenüber dem öffentlichen als auch dem nicht-öffentlichen Bereich (vgl. die Ausdifferenzierung in der Schuldenstatistik der Jahre 2010 und 2011).

  47. 47.

    Ein Zustand, bei dem die Ausgabenänderungsrate nicht oberhalb der Einnahmenänderungsrate liegt.

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Luig, B. (2023). Determinanten. In: Strategische Interaktion in der Haushaltspolitik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41149-7_6

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