Zusammenfassung
Kapitel 4 nannte die Ergebnisse von Budgetkonflikten in den deutschen Ländern als abhängige Variable. Zur Messung dieser finalen Haushaltspolitiken wurde bereits auf eine Relation zwischen Politikbereichsausgaben und Gesamteinnahmen abgestellt. Die Voraussetzung dafür bildet nunmehr eine Identifikation der ministeriellen Portfolios, die länderübergreifend und auf der Zeitachse einheitlich gilt. Auch bedarf es einer akkuraten Verknüpfung zwischen den statistischen Ausgabefeldern und den ministeriellen Geschäftsbereichen. Denn nur die klare Zurechenbarkeit von politischer Verantwortung erlaubt inhaltliche Bewertungen der späteren Datenanalyse.
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Notes
- 1.
In der Kameralistik bilden Einnahmen und Ausgaben die zentralen Rechengrößen. Die kaufmännische Doppik (mit den Rechengrößen der Aufwendungen und Erträge sowie dem Erfordernis einer Bilanz) haben die meisten Länder bislang nur für ihre Kommunen eingeführt (vgl. Adam und Mahnke, 2018).
- 2.
Siehe Fußnote 5 in Kapitel 4.
- 3.
Das Zitat stammt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den eingeforderten, aber nicht gewährten Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen für das Land Berlin.
- 4.
Vgl. Gliederungspunkt 8 der Rechnungsergebnisse (zu den Angaben für 2011 siehe das Statistisches Bundesamt 2014, S. 119–258).
- 5.
Die Einzelpläne der Landesministerien bieten demgegenüber keine vergleichbare Datengrundlage.
- 6.
Vgl. den Haushaltsquerschnitt in Gliederungspunkt 5.1.1 der Rechnungsergebnisse (zu den Angaben für 2011 siehe das Statistisches Bundesamt 2014, S. 32–33).
- 7.
Die unterschiedlichen Beamtenquoten erlauben jedoch prinzipiell eine Abschätzung.
- 8.
Siehe die Internetadresse https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000135 (besucht am 19.01.2023). Die GENESIS-Online Datenbank des Statistischen Bundesamtes, erreichbar unter https://www-genesis.destatis.de/genesis/online (ebenfalls besucht am 19.01.2023), bietet unter dem Tabellencode 71141-0004 auch Daten die Jahre von 1992 bis 2011 an. Dort fehlen allerdings separate Zahlen für einzelne Länder und die Subkategorien der Aufgabenbereiche.
- 9.
Siehe nochmals Fußnote 5 in Kapitel 4.
- 10.
Die verwendeten „ESRI shapefiles“ stammen von GADM, einer geografischen Datenbank zu Verwaltungsgebieten bzw. -grenzen weltweit. Diese Datenbank ist im Internet unter der Adresse https://gadm.org/download_country_v3.html (besucht am 19.01.2023) erreichbar.
- 11.
Unterschiede zwischen Flächenländern und Stadtstaaten werden in der Datenanalyse durch die Variablen der Bevölkerungsdichte und der Kommunalisierung aufgefangen.
- 12.
Im Jahr 1998 führte der Ministerpräsident von NRW die Geschäftsbereiche des Innen- und Justizministeriums durch einen Organisationserlass zusammen. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde aber schon 1999 die ursprüngliche Trennung wiederhergestellt. Siehe das Urteil unter https://www.vgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1999/990209_11-98.pdf (besucht am 19.01.2023) und vergleiche die Situation in Sachsen-Anhalt im Jahr 2001/2002.
- 13.
Vgl. Tabelle 5.2 und die dortige Fußnote g.
- 14.
Die Ausgabenanteile sind nicht unabhängig voneinander. In der Summe ergeben sie 100%.
- 15.
Durch das bewusste Herausrechnen von Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich als Zahlungen der gleichen Ebene und von Bundesergänzungszuweisungen als Zahlungen einer anderen Ebene entfällt die Aufnahme einer „Bailout“-Variablen als Determinante der Haushaltspolitiken. Dies schärft zugleich die Aussagekraft der späteren Datenanalyse.
- 16.
Siehe die lfd. Nr. 79 in Gliederungspunkt 4.2 der Rechnungsergebnisse
- 17.
Vgl. zur Korrektur um Zahlungen vom öffentlichen Bereich auch die lfd. Nr. 66 bis 79 in Gliederungspunkt 4.2 der Rechnungsergebnisse.
- 18.
Ein Politikbereich entspricht einem Ausgabenbereich. Der dortigen Ausgabenänderung wird die Änderung der Gesamteinnahmen entgegengehalten. Mögliche Basiseffekte fängt die Variable des bisherigen Angebotes auf.
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Luig, B. (2023). Haushaltspolitiken der deutschen Länder. In: Strategische Interaktion in der Haushaltspolitik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41149-7_5
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