Zusammenfassung
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat die Aufgabe, die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union zu prüfen. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat mit besonderer Eignung für das Amt und übt seine Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Union aus. Die Mitglieder werden vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf sechs Jahre ernannt. Prüfungsmaßstab sind die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Die Rechnungsprüfung erfolgt grundsätzlich nachträglich, aber auch als „mitlaufende“ Kontrolle bei den Unionsinstitutionen und in den Mitgliedstaaten. Der Rechnungshof berichtet jährlich über die Prüfungsergebnisse, insbesondere auch über Unregelmäßigkeiten, und gibt dazu eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung ab. Der Jahresbericht wird den anderen Unionsorganen vorgelegt und im Amtsblatt der Union zusammen mit den Antworten der Organe veröffentlicht.
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Weiterführende Literatur und Dokumente
Magiera, Siegfried/Niedobitek, Matthias (verschiedene Jahrgänge): Der Rechnungshof, in: Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration, Baden-Baden.
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Magiera, S. (2023). Rechnungshof . In: Weidenfeld, W., Wessels, W., Tekin, F. (eds) Europa von A bis Z. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41005-6_103
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-41004-9
Online ISBN: 978-3-658-41005-6
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