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Staatliche Eingriffe zur Erfüllung der Daseinsvorsorge: Der öffentliche Personennahverkehr

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Staatliche Eingriffe in die Preisbildung

Part of the book series: essentials ((ESSENT))

Zusammenfassung

Im Kontext der Daseinsvorsorge hat der ÖPNV einen besonderen Stellenwert. Eine privatwirtschaftliche Bereitstellung ist häufig aufgrund verschiedener Faktoren nicht kostendeckend möglich. Um eine umfassende und effiziente Versorgung zu ermöglichen, werden regulatorische Maßnahmen ergriffen. Mittels Ausschreibungen und Subventionen werden Linienbündel vergeben, die eine Mischkalkulation fördern sollen, um insbesondere ländliche Gebiete in den ÖPNV zu integrieren. An dieser Stelle existiert ein Zielkonflikt: es soll ein möglichst umfangreiches Angebot an öffentlicher Mobilität geschaffen werden, gleichzeitig sind die staatlichen Mittel knapp und es gilt das Gebot des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel. Dieses Kapitel hat zum Ziel die Besonderheiten des ÖPNV auf der Ebene der Verkehrsdienste ökonomisch einzuordnen und Konzepte einer optimalen Preissetzung wie bspw. der Spitzenlastbepreisung einer uniformen Preissetzung gegenüberzustellen. Das im Jahr 2022 temporär eingeführte, bundesweit geltende 9-EUR Ticket wird als veranschaulichendes Beispiel diskutiert.

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Notes

  1. 1.

    https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/9-euro-ticket-beschlossen.html

  2. 2.

    Die Verantwortung für die Bereitstellung des öffentlichen Nahverkehrs liegt seit dem 1. Januar 1996 bei den Bundesländern, welche ihrerseits einen oder mehrere Verbünde mit der Organisation beauftragt haben.

  3. 3.

    https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-schienenpersonenverkehr/regionalisierungsgesetz-regg.html und §5ff Regionalisierungsgesetz.

  4. 4.

    Siehe dazu eine Erklärung des Info-Portals zum Nahverkehr in NRW: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/linienbuendelung.html.

  5. 5.

    Dieser Zusammenhang kann anhand eines Praxisbeispiels aus der Universitätsstadt Gießen verdeutlicht werden. Im konkreten Fall wird eine Buslinie angeboten, die sich auf Basis der zu erwartenden Ticketeinnahmen nicht selbst trägt, da primär Studierende diese Buslinie verwenden würden. Diese müssen jedoch aufgrund ihres Semestertickets für eine weitere Fahrt nichts bezahlen. Die entstehenden Kosten müssen folglich durch andere wirtschaftliche Angebote getragen oder subventioniert werden, https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/in-giessen-rollt-ab-sofort-der-uniexpress-91060107.html.

  6. 6.

    Die Daseinsvorsorge fällt unter das in Kap. 4 eingeführte Konzept der Universaldienste (Dienstleistungen von allgemeinem Interesse).

  7. 7.

    Zu Dienstleistung von allgemeinen Interesse, siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:services_general_economic_interest und https://ec.europa.eu/info/topics/single-market/services-general-interest_de. Siehe EU-Kommission zu staatlichen Beihilfen, https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/state-aid-application-of-rules-for-services-of-general-economic-interest-sgei.html.

  8. 8.

    Siehe Verordnung (EG) 1370/2007 Artikel 1 Absatz (1).

  9. 9.

    Siehe dazu auch im Weißbuch der EU-Kommission, Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft, KOM(2001)/370.

  10. 10.

    Siehe dazu die Zielsetzungen der EU-Kommission mit dem Green Deal, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/transport-and-green-deal_en und https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/delivering-european-green-deal_en.

  11. 11.

    Siehe anekdotisch zu den Kapazitätsproblemen auch https://www.n-tv.de/politik/Durchwachsener-Erfolg-9-EUR-Ticket-mag-sozialpolitisch-sinnvoll-sein-hilft-Klima-aber-nur-bedingt-article23550022.html. Gegenbeispiele lassen sich z. B. in Krämer et al. (2022) finden.

  12. 12.

    Zum Kontext der Entstehung von natürlichen Monopolen und Subadditivität, siehe Viscusi et al. (2018, Kap. 12) oder Borrmann und Finsinger (1999, Kap. 4).

  13. 13.

    Peak-Load pricing wird in der Literatur manchmal auch Time-Of-Use-Pricing genannt, Viscusi et al. (2018, S. 531). Siehe dazu auch Auriol et al. (2021); Boiteux (1960) und Joskow (2007).

  14. 14.

    Siehe hierzu https://www.berliner-zeitung.de/sparticket-fuer-grosse-gruppen-wird-zurueckgezogen-deutsche-bahn-vom-ansturm-ueberwaeltigt-li.8500 oder https://www.spiegel.de/politik/wie-in-sarajevo-a-b7eb12ab-0002-0001-0000-000009209237?context=issue.

  15. 15.

    Siehe dazu auch Knieps (2008, S. 225–229).

  16. 16.

    Im hessischen Verkehrsverbund RMV ist eine 9-Uhr-Monatskarte beispielsweise 25 % günstiger als eine vergleichbare Standard-Monatskarte, welche auch während der Hauptverkehrszeiten gültig ist (https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/sortiment-verkauf/fahrkarten-im-ueberblick/monatskarten/9-uhr-monatskarte-erwachsene).

  17. 17.

    Empirische Evidenz aus Großbritannien zu einem Experiment zur Tarifkomplexität auf der Zugstrecke London-Leeds (Intercity) zeigt, dass eine Erhöhung der Komplexität durch z. B. eine bessere Auswahl an flexiblen Tarifen die Nachfrage auf dieser Strecke deutlich erhöhen würde. Konsumenten hilft die verbesserte Flexibilität des Tarifsystems, einen passenden Tarif zu finden. Entscheidend für ein wirksames komplexes Tarifssystem ist jedoch, den Konsumenten den Aufbau des Tarifssystems eingäng zu erklären (Anciaes et al., 2019).

  18. 18.

    https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/9-euro-ticket-beschlossen.html, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074 und https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ministerpraesidentenkonferenz-2152454.

  19. 19.

    https://www.vdv.de/bilanz-9-euro-ticket.aspx

  20. 20.

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_284_12.html

  21. 21.

    Siehe https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/PD22_377_12.html. Daten zum Pendlerverhalten finden sich auch unter https://www.destatis.de/DE/Service/EXDAT/Datensaetze/mobilitaetsindikatoren-mobilfunkdaten.html. Die Mobilfunkdaten wurden von Teralytics bereitgestellt https://www.teralytics.net/de/funktioniert-das-9-euro-ticket/.

  22. 22.

    Das Handeln der Institutionen Luxemburgs wird mit dem Begriff „Post-Politisch“ beschrieben.

  23. 23.

    Siehe zur Internalisierung durch Steuern Kap. 6.

  24. 24.

    Siehe zum Trassenentgeltsystem https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/leistungen/trassen/uebersich_tps, die EU-Richtlinie 2012/34/EU mit der Durchführungsverordnung 2015/909 und zur Netzentgeltregulierung Fetzer (2020, Abschn. 2.3.4).

  25. 25.

    Siehe dazu Borrmann und Finsinger (1999, Kap. 6, S. 163).

  26. 26.

    Teile der Kosten der Infrastruktur werden grundsätzlich durch den Bund getragen. Siehe Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV), https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/lufv_node.html.

  27. 27.

    Die DB Netz AG wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur reguliert, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20220815_DBNetz.html.

  28. 28.

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074.

  29. 29.

    Siehe zur Dynamisierung der Regionalisierungsmittel: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/mehr-geld-fuer-den-oepnv-2143056.

  30. 30.

    Siehe zum Problem der Einnahmenverteilung in einem Tagesschauartikel: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/49-euro-ticket-streit-um-details-101.html.

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Gail, M.M. et al. (2023). Staatliche Eingriffe zur Erfüllung der Daseinsvorsorge: Der öffentliche Personennahverkehr. In: Staatliche Eingriffe in die Preisbildung. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40674-5_5

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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