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Inhaltliche Handlungsfelder der smarten Kommune

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Zukunft smarte Kommune
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Zusammenfassung

Aufbauend auf der in Teil II Abschnitt 6.3 entwickelten Definition der smarten Kommune werden nachfolgend insgesamt 12 inhaltliche Handlungsfelder und 21 untergeordnete Zielbilder skizziert. Dabei wird einleitend zu jedem Handlungsfeld der Charakter als pflichtiger oder freiwilliger Aufgabenbereich dargestellt. Die Differenzierung der Aufgabenart basiert auf Bogumil und Holtkamp (2013, S. 15 ff.).

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Notes

  1. 1.

    Zur Methodik vgl. ausführlich Teil I Abschnitt 4.1.2.

  2. 2.

    Die Haushaltspraxis definiert Wirtschaftlichkeit „… als das günstigste Verhältnis zwischen einem verfolgten Zweck einer Maßnahme und den eingesetzten Mitteln“ (Engels, 2015, S. 116). Seine praktische Ausprägung findet der Wirtschaftlichkeitsgrundatz im Maximal- und im Minimalprinzip. Ersteres verlangt vom Einsatz verfügbarer Mittel die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses. Das Minimalprinzip strebt nach einer Zielerreichung mit geringstem Mitteleinsatz (ebd., S. 116–117).

  3. 3.

    In definitorischer Hinsicht sind die Begriffe „offene kommunale Daten“ beziehungsweise „offene kommunale Datensätze“ der übergeordneten Kategorie der offenen Verwaltungs daten (Open Government Data) zuzuordnen. Von Lucke und Geiger (2010, S. 6) verstehen diese als „… jene Datenbestände des öffentlichen Sektors, die von Staat und Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden“.

  4. 4.

    Der im Jahr 2017 neu eingefügte § 12a EGovG verpflichtet zwar die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung zur proaktiven Bereitstellung vorhandener digitalisierter Daten. Ein subjektiv-öffentlicher Anspruch auf diese Datenbereitstellung wird in § 12a Abs. 1 S. 2 EGovG jedoch ausgeschlossen (Schieferdecker et al., 2018, S. 116, Wiebe, 2020, S. 30, Kubicek, 2017d, S. 203).

  5. 5.

    Dem Konzept des Open Government wird in dieser Arbeit das Verständnis der Fachgruppe Verwaltungsinformatik des Gesellschaft für Informatik e. V. über die Öffnung von Staat und Verwaltung zugrundegelegt. Demnach „… basiert die Öffnung auf sieben grundlegenden Prinzipien: Offenheit, Transparenz, Verantwortungsbewusstsein, Beteiligung, Zusammenarbeit, Kohärenz und (volks-)wirtschaftlicher Nutzen“ (Gesellschaft für Informatik e. V., 2012, S. 1–2).

  6. 6.

    Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass die Bildungsforschung bezüglich der Effekte von digitalen Medien auf Lernprozesse und Schülerleistungen bislang kein einheitliches Bild zeigt und Bildungserfolge empirisch noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnten (Rat für kulturelle Bildung e. V., 2019, S. 14, Hillmayr, Reinhold, Ziernwald & Reiss, 2017, S. 4–5).

  7. 7.

    Vgl. dazu ausführlich den folgenden Abschnitt 7.4 von Teil II.

  8. 8.

    Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII haben auch Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahrs bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen. Dieser Anspruch besteht bereits seit dem 01.01.1999 und wird in allen Bundesländern nahezu vollständig gewährleistet.

  9. 9.

    Vgl. dazu die Länderübersichten zu Betreuungsquote und Betreuungswunsch sowie zum gewünschten Betreuungsumfang im Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme unter: https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/kinder-und-eltern/rechtsanspruch-beitragsfreiheit-betreuungsbedarf [letzter Abruf am 28.12.2021].

  10. 10.

    Vgl. dazu die Ergebnisse des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme zum gewünschten Betreuungsumfang unter: https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/kinder-und-eltern/rechtsanspruch-beitragsfreiheit-betreuungsbedarf [letzter Abruf am 28.12.2021].

  11. 11.

    Bezüglich der Definition von Jugend ergibt sich im Fachdiskurs ein uneinheitliches Bild. So geht die bekannte Shell Jugendstudie von der Kohorte der 12- bis 25-Jährigen aus, die SINUS-Jugendstudie wiederum untersucht die 14- bis 17-Jährigen und die Bundes-regierung rückt die Bedürfnisse der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus ihrer „eigenständigen Jugendpolitik“ (BMFSFJ, 2017, S. 5). Ungeachtet dessen kommt es auf eine jahresscharfe Abgrenzung in dieser Arbeit nicht an. Sofern im Text daher von Jugendlichen, jungen Menschen oder Jugend gesprochen wird, soll die Altersgruppe ab dem 12. bis zum 27. Lebensjahr adressiert werden.

  12. 12.

    Eine Ausnahme bildet die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, die die kommunale Kulturarbeit nicht als gemeindliche Aufgabe und Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung nennt (Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, 2007, S. 88).

  13. 13.

    Das digitale Stadtgedächtnis der Stadt Coburg ist erreichbar unter https://www.stadtgeschichte-coburg.de/ [letzter Abruf am 28.12.2021].

  14. 14.

    Die Kulturplattform der Gemeinde Gauting ist erreichbar unter: https://www.kulturplattformgauting.de/ [letzter Abruf am 28.12.2021].

  15. 15.

    Vgl. dazu weiterführend Teil II Abschnitt 7.10.

  16. 16.

    Geospatial Artificial Intelligence (GeoAI) unterstützt die Entwicklung intelligenter geografischer Informationen sowie darauf aufbauende Systeme, Methoden und Services wie Bildklassifizierung, Szenensegmentierung, Objekterkennung, Simulation und Interpolation sowie Geo-Anreicherung (Janowicz, Gao, McKenzie, Hu & Bhaduri, 2020, S. 3).

  17. 17.

    Das Projekt wird auf der städtischen Beteiligungsplattform beschrieben: https://hassfurt-beteiligt.de/proposals/17-3d-modell-des-stadtkerns [letzter Abruf am 28.12.2021].

  18. 18.

    Die Projektwebseite ist erreichbar unter https://digital-soest.de/projekte/13-infrastruktur/58-3d-stadtmodell [letzter Abruf am 28.12.2021].

  19. 19.

    Vgl. dazu Teil II Abschnitt 7.1.3.

  20. 20.

    Unter offener gesellschaftlicher Innovation (OGI) wird in dieser Arbeit nach der seealemannischen Definition „… die Adaption und anschließende nachhaltige Nutzung geeigneter betriebswirtschaftlicher Open-Innovation-Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen durch Staat und Gesellschaft“ (von Lucke et al., 2015, S. 1) verstanden.

  21. 21.

    Eine Übersicht öffentlicher Bürgerbusverkehre und Bürgerrufautos findet sich auf dem Landesportal für Gemeinschaftsverkehre der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg: https://www.buergerbus-bw.de/aktive-verkehre/ [letzter Abruf am 28.12.2021].

    Vgl. dazu schon die Überlegungen zur Weiterentwicklung des autonomen Kleinbus Bad Birnbach. Brandt et al. (2018, S. 7) berichten über den Wunsch der Kommunalverwaltung zur Verknüpfung des autonomen Kleinbus mit einem digitalen On-demand-Buchungssystem.

  22. 22.

    Vgl. dazu ausführlich Teil II Abschnitt 6.2.3.

  23. 23.

    Der digitale Familienwegweiser der Stadt Offenburg ist erreichbar unter: https://familienwegweiser.offenburg.de/offenburg/familienwegweiser [letzter Abruf am 28.12.2021].

  24. 24.

    Gemäß der „Open Definition“ werden in dieser Arbeit unter offenen Daten (Open Data) diejenigen Daten verstanden, die „… von jedermann für jeden Zweck frei benutzt, weiterverwendet und geteilt werden können ─ eingeschränkt höchstens durch Maßnahmen, die Ursprung und Offenheit bewahren“ (Open Knowledge Foundation, o. d.). Es handelt sich dabei also nicht ausschließlich um Datenbestände der öffentlichen Hand (von Lucke & Geiger, 2010, S. 3).

  25. 25.

    In der Fachöffentlichkeit ist die Meinungsbildung zur Frage einer sinnvollen Ausprägung und Verortung der technischen IT-Infrastruktur für offene Daten noch nicht abgeschlossen (Schweigel et al., 2020, S. 62).

  26. 26.

    Vgl. dazu im Hinblick auf die Öffnung kommunaler Daten auch den Abschnitt 7.1.3 von Teil II.

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Benz, I. (2023). Inhaltliche Handlungsfelder der smarten Kommune. In: Zukunft smarte Kommune. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40373-7_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-40373-7_7

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-40372-0

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